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View Full Version : [Hilfe] Aufklärungspflicht bei P2P-Abmahnungen gegenüber Verbrauchern



Snitlev
10.06.11, 08:25
Eine Abmahnung wegen einer P2P-Urheberrechtsverletzung, die gegenüber einem Verbraucher ausgesprochen wird, muss korrekte Angaben zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufweisen, so das Oberlandesgericht Köln.


Die Rechteinhaberin an mehreren Tonträgern mahnte einen Verbraucher außergerichtlich wegen Veröffentlichens eines Musiktitels in einer P2P-Tauschbörse ab. Außerdem forderte sie ihn zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Der Abmahnung war eine vorbereitete Unterlassungserklärung beigefügt, nach der sich der Beklagte verpflichten sollte, es zu unterlassen, "geschützte Werke der Rechteinhaberin oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über sog. Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten."
Am unteren Rand dieser Erklärung wurde (mit entsprechenden Rechtsprechungsnachweisen) darauf hingewiesen, dass die Erklärung keiner gesonderten Annahmeerklärung bedürfte, sofern keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen wurden und dass "in Internetforen fälschlicherweise empfohlene Einschränkungen" die Unterlassungserklärung insgesamt unwirksam machen könnten
Der beklagte Verbraucher, gab die verlangte Unterlassungserklärung jedoch nicht ab. Daraufhin erwirkte die Rechteinhaberin eine einstweilige Verfügung. Dagegen legte der Beklagte Rechtsmittel ein. Außerdem gab er zuvor außergerichtlich eine auf das relevante Musikwerk bezogene Unterlassungserklärung ab. Zudem erklärte er, dass er ohnehin nicht hafte, weil er während der Tatzeit verreist gewesen sei.



Quelle: Aufklrungspflicht bei P2P-Abmahnungen gegenber Verbrauchern - Seite 1 von 1 - Strategien | IT-Business | ZDNet.de (http://www.zdnet.de/it_business_strategische_planung_aufklaerungspflic ht_bei_p2p_abmahnungen_gegenueber_verbrauchern_sto ry-11000015-41554040-1.htm)

Nun haben wir auch hierüber Klarheit, dass es einer korrekten Angabe zur strafbewehrten Unterlassungserklärung bedarf...

mfg