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View Full Version : Internationale Hausdurchsuchungen & Verhaftungen bei kino.to



shoulder
08.06.11, 14:59
Am heutigen Mittwoch hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden einen konzentrierten Schlag gegen das Online-Videostreaming Portal kino.to durchgeführt. Unter der Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) vollzogen Polizeikräfte in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden Razzien in zahlreichen Wohn- und Geschäftsräumen.
Weiterlesen (http://www.gulli.com/news/internationale-hausdurchsuchungen-verhaftungen-bei-kino-to-2011-06-08)

Ich bin mal sehr gespannt wie es hier weitergeht.
Dass dieser Tag kommen würde war nur eine Frage der Zeit.

Snitlev
08.06.11, 16:43
Ermittlungen gegen kino.to – Was haben die Nutzer jetzt zu befürchten?


Heute hat die Gesellschaft für Urheberrechtsverletzungen mitgeteilt, dass die Betreiber der illegalen Streamingplattform kino.to verhaftet worden sind. Zahlreiche Wohnungen in verschiedenen Ländern sind offenbar durchsucht worden. Für die ca. vier Millionen Nutzer der Plattform stellt sich nun die Frage, inwiefern sie mit strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.
Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hält es für unwahrscheinlich, dass jetzt auch gegen die Nutzer vorgegangen wird: “Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch beweisen hat.”
Letztlich müsse man sich auch fragen – so Solmecke weiter – welche Daten auf den Servern von kino.to bzw. den angeschlossenen Streamingplattformen überhaupt gespeichert worden sind. Zwar sei ein Nutzer über seine IP-Adresse jederzeit identifizierbar, jedoch würden viele Server die IP-Adressen überhaupt nicht speichern. Selbst wenn dem so wäre, stellt sich die Frage, ob die jeweiligen Internet-Zugangsprovider – also z.B. die Deutsche Telekom – ebenfalls die IP-Adresse ihrer Kunden gespeichert haben. Ist das nicht der Fall, ist eine Zuordnung der IP-Adresse nicht mehr möglich. Betroffen sein könnten also wenn überhaupt nur Nutzer, die in den letzten Tagen die Plattform kino.to genutzt haben.
Die Filmindustrie vertritt – anders als Rechtsanwalt Christian Solmecke – die Auffassung, dass schon das Zwischenspeichern eines Films im flüchtigen Speicher eines Computers (RAM) als illegale Kopie anzusehen ist. Da diese Frage von den Gerichten noch nicht geklärt worden ist, sind daher Abmahnungen zumindest denkbar. Die betroffenen Nutzer müssten dann mit so genannten Unterlassungserklärungen versprechen, künftig keine Filme mehr zu vervielfältigen und darüber hinaus Schadensersatzansprüche zahlen.
Der Schadensersatzanspruch setzt sich zusammen aus den Anwaltsgebühren, die auf 100 Euro gem. § 97 a Abs 2 UrhG gedeckelt sein dürften und dem tatsächlich entstandenen Schaden, der sich z.B. an den Kosten eines Kinobesuchs bzw. am Ausleihen einer DVD mit ca. 10 Euro orientieren dürfte. Wesentlich höhere Schadensersatzansprüche und Anwaltskosten werden zwar in den tausenden Filesharing-Verfahren in Deutschland angesetzt. Beim Filesharing liegt jedoch – anders als bei kino.to – der Hauptvorwurf darin, dass ein Film nicht nur heruntergeladen sondern in den Tauschbörsen auch automatisch (und oft unbewusst) der gesamten Welt wieder angeboten wird.

Es folgt ein Frage-Antwort Interview mit RA Solmecke:


Um es ganz klar zu sagen: Das Anbieten der Filme ist höchst illegal. Ob das reine Konsumieren illegal ist, ist unter Juristen sehr umstritten. Ich bin der Ansicht, dass sich die Nutzer nicht strafbar machen. Allerdings muss nicht alles was nicht strafbar ist auch redlich sein. Illegal kann allerdings bereits das Verlinken der Seite selbst sein. Hilfreich wäre es, wenn der Gesetzgeber in Punkto “Streaming-Portale” Rechtssicherheit schaffen könnte. Bislang ist mir kein Fall bekannt, in dem gegen Nutzer von Livestream-Portalen vorgegangen worden ist. Denkbar ist, dass der Nutzer eine Lizenzgebühr zahlen muss. Das ist der Preis, den er hätte zahlen müssen, wenn er den Film auf legalem Weg erworben hätte (Kauf, Videothek.Kinoeintritt). Aus meiner Sicht macht es übrigens einen großen Unterschied, ob sich ein User ein Video nur anschaut oder ob der den Film auch herunterlädt. Der Download offensichtlich rechtswidrig verbreiteter Filme ist auf jeden Fall illegal. Das Anschauen eines Streams aus meiner Sicht nicht.


Prinzipiell gelten hier die selben rechtlichen Regelungen wie bei den anderen Streaming Portalen. Wenn allerdings eine Zusatzsoftware benötigt wird, um die Bundesliga-Übertragungen anzuschauen, dann ist höchste Vorsicht geboten! Oftmals handelt es sich dabei um so genannte P2P-Software. Das ist die gleiche Technologie, die auch bei Filesharing-Börsen zum Einsatz kommt. Ohne es zu wissen, konsumiere ich dann die Fernsehübertragung nicht nur, sondern verbreite sie gleichzeitig auch noch weiter. Das ist strengstens verboten.


Das ist zu privaten Zwecken erlaubt. Letztlich ist das mit dem Aufnehmen einer Fernsehsendung vergleichbar. Diese Handlungen sind vom Recht auf Privatkopie gedeckt.


Hier stellt sich die Frage, ob eine Proxy-Sperre eine wirksame Zugangssperre darstellt. Aus meiner Sicht darf das wohl bezweifelt werden. Letztlich kann dieser Fall allerdings kaum nach deutschem Recht beurteilt werden. Da es sich bei hulu.com um einen Anbieter aus den USA handelt, dürfte auch das dortige Rechtssystem greifen.


Unter Juristen ist derzeit umstritten, ob die reine Nutzung von Streaming-Angeboten illegal ist. Normalerweise wird bei solchen Diensten keine Kopie eines Werkes angefertigt. Damit findet auch keine Handlung statt, die im Sinne des Urheberrechts relevant wäre. Um allerdings überhaupt erst die technische Abspielbarkeit zu ermöglichen, werden Teile eines Films im so genannten RAM des Computers gepuffert. Umstritten ist nun, ob diese winzige Kopie, die nur aus technischen Gründen erfolgt, schon eine Verletzung des Urheberrechts darstellen kann. Ich bin der Ansicht, dass das nicht der Fall ist.


Bislang sind die Konsumenten von solchen Streaming-Angeboten meines Wissens noch nicht abgemahnt worden. Das liegt insbesondere daran, dass die IP-Adressen der Nutzer nur dem jeweiligen Streaming-Anbieter bekannt sind. Klar ist, dass die Betreiber solcher Webseiten selbst hoch illegal agieren. Entsprechend scharf werden sie auch von der Filmindustrie verfolgt. Solange sie jedoch nicht gefunden werden, können sie auch keine IP-Adressen ihrer Nutzer herausgeben.


Wer Filmwerke im Internet anbietet, fertigt meist eine Kopie davon an. Außerdem stellt auch das Anbieten selbst eine urheberrechtlich relevante Handlung dar. Diejenigen, die einen Film über die Streaming-Portale nur konsumieren, fertigen – wie oben dargelegt – keine Kopie im eigentlichen Sinne an. Insofern ist aus meiner Sicht nur das Angebot, nicht aber der Konsum illegal.


In den Filesharing Verfahren ist die Sachlage komplett anders. Gängige online Tauschbörsen funktionieren so, dass die Nutzer ein herunter geladenes Werk schon dann wieder anbieten, wenn der Download noch nicht komplett abgeschlossen ist. Dabei erfolgt das Angebot zunächst einmal an jeden anderen Nutzer, der sich ebenfalls in der gleichen Tauschbörse befindet. Bietet man nun – quasi am anderen Ende der Leitung – die Musik ausgerechnet den Fahndern der Musikindustrie an, müssen diese nur noch die IP-Adresse protokollieren und zurückverfolgen.


Auch wenn ich persönlich der Meinung bin, dass der Konsum von Streaming-Angeboten legal ist, so kann ich nur von dieser Handlung abraten. Letztlich handeln jedenfalls die Seitenbetreiber selbst höchst illegal. Diese illegalen Machenschaften sollten keinesfalls unterstützt werden.

Quelle: Ermittlungen gegen kino.to (http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/ermittlungen-gegen-kino-to-was-haben-die-nutzer-jetzt-zu-befurchten-8628/)


http://www.youtube.com/watch?v=LF_2sorzycw


So ich denke mal das hier jetzt alles an Aufklärungsbedarf zu der rechtlichen Lage für die Nutzer dieses Streaming Dienstes kino.to enthalten sein dürfte.
Wer betroffen ist kann sich natürlich für eine kostenlose Selbsteinschätzung telefonisch bei Christian Solmecke | Anwalt für Medienrecht - Kanzlei WBS Köln (http://www.wbs-law.de/anwalt/christian-solmecke/) weiter informieren.

Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass dieser Streamingdienst nicht der einzigste sein wird der auf der Agenda der GVU und Konsorten stehen wird...


mfg

LongbowArcher
08.06.11, 19:28
Es werden andere kommen, die den Job übernehmen.

Snitlev
09.06.11, 12:13
kino.to: Polizeiaktion gegen Filmpiraten Update


[Update: Die Sondereinheit ermittelt insgesamt gegen 21 Personen, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegenüber heise online. Gegen 14 Hauptbeschuldigte sei Haftbefehl erlassen worden. Während zwölf Verdächtige in Deutschland verhaftet wurden, sei eine Person in Spanien in Gewahrsam genommen worden. Nach einer weiteren Person werde noch gefahndet. Die Hauptverdächtigen haben den Angaben zufolge Wohnsitz und oder Büros im Zuständigkeitsbereich der sächsischen Justiz. In Deutschland schlugen die Ermittler in Leipzig, Hamburg, Bremen, Nürnberg, Minden, Berlin und Zwickau zu.
Einige der betroffenen Filehoster seien nach den Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft von den mutmaßlichen Betreibern des Portals selbst unterhalten worden, bestätigte der Sprecher. Während die Website selbst offenbar in Russland gehostet wurde, standen die Server einiger Filehoster auch in deutschen Rechenzentren, die am Mittwoch Besuch von der Polizei bekamen.
Bei den Durchsuchungen von Wohnungen, Büros und Rechenzentren sind zahlreiche Unterlagen und Dateien beschlagnahmt worden, die nun ausgewertet werden. Vertreter der GVU waren bei der Polizeiaktion nicht dabei, sagte eine Sprecherin der Branchenorganisation in Berlin. Die GVU habe aber vor dem Strafantrag umfangreiche Ermittlungen angestellt, die schon deutliche Indizien auch auf beteiligte Personen erbracht hätten. Inzwischen ist die Website der GVU nicht mehr erreichbar. Die Organisation macht dafür einen Angriff verantwortlich
Im Internet kursieren derzeit Bilder, die Auszüge eines Durchsuchungsbeschlusses gegen einen Saarbrücker Hoster zeigen sollen. Demnach richten sich die Ermittlungen auch gegen vier weitere Portale, die ebenfalls von den Beschuldigten betrieben worden sein sollen. Sollte es schließlich zu einer Anklage kommen, drohen den Betreibern Haftstrafen. Das Strafmaß für Bildung einer kriminellen Vereinigung reicht bis zu fünf Jahre.
Die Ermittlungen der Justiz konzentrieren sich vorrangig auf die Betreiber. Die Sondereinheit sei kaum für Ermittlungen gegen einzelne Nutzer gedacht, hieß es bei der Generalstaatsanwaltschaft. Doch werde man die Rechtslage prüfen. Heise-Jusitiziar Joerg Heidrich hält es allerdings für "eher unwahrscheinlich", dass Nutzer von kino.to mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen müssen. Die Rechtslage sei bei Streamingangeboten noch ungeklärt. Ohnehin sei unbekannt, ob bei Kino.to die
IP-Adressen der User erfasst wurden. "Sicher ist nur, dass die Betreiber des Angebots mit harten Strafen zu rechnen haben, sofern sich der Verdacht des gewerbsmäßigen Handelns erhärtet.".]


Quelle: heise online - kino.to: Polizeiaktion gegen Filmpiraten (http://www.heise.de/newsticker/meldung/kino-to-Polizeiaktion-gegen-Filmpiraten-1257486.html)

Das ganze kann noch zu einem Dominoeffekt werden...

mfg

LongbowArcher
09.06.11, 17:36
Um meinen vorherigen Post mal etwas zu erweitern:

Es war selbstredend klar, dass die Betreiber irgendwann einmal gecashed werden und ja, selbstverständlich hat die Industrie auch das Recht dazu, dass muss man ehrlicherweise zugestehen. Doch wird das die Raubkopierer aufhalten? Ich denke, dass hier keiner daran glaubt. Warum auch? Es gibt schliesslich keine Alternativen. Immer noch soll man überhöhte Preise für den Kinoeintritt zahlen oder eine zu teure BluRay kaufen für ein Objekt, dass einen maximal 120 Minuten unterhält und dann im Schrank verschwindet. Selbstredend kann man auch warten, bis der Film im Free-TV ausgestrahlt wird, doch dann ist er meist geschnitten oder von Werbeblöcken und störenden Werbeeinblendungen versucht.
Der Trend geht in Richtung Onlineportale und sonstige Optionen, die den Film auf Computerfestplatten holen. Dieser Trend wurde verschlafen, auch wenn die Industrie meint, es wäre ein ausreichendes Angebot vorhanden. Doch schaut man genauer hin, so entpuppen sich Plattformen wie iTunes als Schwindel, da dort kaum 1080p Inhalte angeboten werden, sondern qualitativ minderwertige Produkte. Oben drauf kommt das Problem, dass gerade die Filmwelt keine Innovationen mehr hervorbringt. Die x-te Fortsetzung oder die zehnte Neuauflage ist und bleibt uninteressant und lockt niemanden mehr wirklich unter dem Teppich hervor.

Der Industrie fehlt es an Innovationen und an einem vernünftigen Kapitaleinsatz. Dieser wird stattdessen in unsinnige Kopierschutzmechanismen gesteckt und verpufft innerhalb einer Woche. 3-D ist ein guter Anfang, doch fehlen hier eindeutig die qualitativ hochwertigen Produkte. Doch nicht nur Filminnovationen fehlen sondern auch und vor allem Innovationen in der Distribution. So lange sich dies alles nicht ändert, wird sich auch die Szene der Raubkopierer nicht ändern. Diese besetzen eine Marktnische, die der industrielle Markt immer noch nicht in der Lage ist zu bedienen. Und so langsam entwickelt sich der Nischenmarkt aus der Nische heraus in den Massenmarkt.

Snitlev
10.06.11, 11:11
@LbA, hat es schon ganz richtig auf den Punkt gebracht, siehe dazu mal einen Bericht aus dem Focus:

Das Versagen der Filmindustrie

Die Aktion gegen das umstrittene Portal kino.to zeigt, wie hilflos die Filmindustrie auf die Bedürfnisse der Konsumenten reagiert. Denn kino.to hatte Millionen Nutzer – und war nicht das einzige Angebot dieser Art.



Es ist ein aussichtsloser Kampf. Seit Jahren beobachtet die Filmindustrie, wie ihr traditionelles Geschäftsmodell ins Wanken gerät. Dank schneller Internetzugänge und neuer Videotechnologien wird es immer leichter, Filme ins Netz zu laden und dort auch zu konsumieren. Und es liegt auf der Hand, dass dabei Urheberrechte schnell auf der Strecke bleiben.



Das ebenso umstrittene wie populäre Portal kino.to ist ein Symbol für diesen Wandel. Es zeigt, dass illegale Kopien von Filmen zur Massenware werden können, wenn die Internetnutzer eine leicht zu bedienende Plattform finden, über die sich Hollywood-Blockbuster und TV-Serien ansehen lassen. Und obwohl es jedem Nutzer solcher Angebote klar sein dürfte, dass die hier kostenfrei angebotenen Inhalte nicht Teil einer legalen Online-Videothek sind, scheint das nur wenige zu stören: Angeblich soll kino.to vier Millionen Nutzer haben, zumindest sagen das die Ermittler.
Jetzt ist kino.to offline – und es wird nichts an der neuen Konsumkultur im Netz ändern. Denn die spektakuläre Aktion gegen das deutschsprachige Portal hat zwar die Verhaftung der Betreiber und eine Schließung der Website zur Folge, doch im Netz gibt es Dutzende Portale, die ähnlich arbeiten und bald ebenso populär werden könnten. Wacklig mitgeschnittene Kinofilme, illegale Kopien von Vorabexemplaren großer Blockbuster, die Inhalte ganzer DVDs und Blu-ray-Scheiben, HD-Filme, TV-Serien aus dem US-Fernsehen: Mit ein paar Mausklicks findet jeder Internetnutzer schnell einen Dienst, der ähnliche Linklisten anbietet wie kino.to. Und schon kursieren im Netz erste Übersichten für solche Portale.
Die Filmindustrie erlebt gerade das Dilemma, mit dem sich die Musikbranche schon seit Jahren auseinandersetzen muss: Die alten Vertriebsstrukturen für ihre Inhalte funktionieren im digitalen Alltag nicht mehr. Jahrelang gingen die Musiklabels mit harten juristischen Bandagen gegen illegale Kopien ihrer Werke in Tauschbörsen vor. Sie gewannen spektakuläre Prozesse gegen Anbieter wie den ehemaligen Filesharing-Dienst Napster oder die Suchmaschine The Pirate Bay – und mussten trotzdem einsehen, dass sich das Verhalten der Konsumenten gerade grundlegend ändert: Am Internet kommt die Unterhaltungsindustrie nicht mehr vorbei.





Die Musikbranche lernt ihre Lektion langsam. Nicht zuletzt der Erfolg von Apples Musikshop iTunes hat bewiesen, dass die Konsumenten durchaus bereit sind, für Inhalte zu bezahlen – vorausgesetzt, dass das einfach funktioniert und keine Beschränkungen auf den so gekauften Werken liegen. Die verzweifelten Versuche, Songs mit Kopierschutz zu versehen, gingen nach hinten los. Doch seit Apple darauf verzichtet, läuft das Geschäft.

Inzwischen befindet sich das digitale Musikgeschäft in einer Transformationsphase: Die Zukunft liegt im Streaming von Musik, also der Möglichkeit für Kunden, gegen eine Pauschale so viel Musik aus dem Angebot zu hören, wie sie wollen. Innovative Dienste wie das noch nicht in Deutschland verfügbare Spotify oder der deutsche Klon Simfy zeigen, wohin die Reise geht.





Die Filmindustrie hingegen hängt dieser Entwicklung noch weit hinterher – zumindest in Deutschland. Zwar gibt es inzwischen zahlreiche Online-Videotheken, die legalen Zugang zu digitalen Filmen bieten, doch noch bleibt ihr Angebot weiter hinter dem zurück, was eigentlich möglich wäre. Denn noch setzt die Filmbranche auf eine Verwertungskette, die einen Film erst im Kino, dann auf DVD oder Blu-ray – und meist erst danach im Netz versilbern soll. Zudem sind vor allem TV-Serien aus anderen Ländern in Deutschland meist nicht in Online-Videotheken erhältlich. Fans von Produktionen wie „Mad Men“, „24“ oder „Lost“ müssen daher in der Regel auf den Deutschlandsart der in den USA bereits gelaufenen Staffeln warten oder sie als DVDs im Ausland bestellen. Bei kino.to und anderen Streaming-Portalen jedoch finden sich diese Sachen schon vorher – und sie werden ganz offensichtlich intensiv genutzt. Das sollte der Filmbranche zu denken geben.

Quelle: Kino.to: Das Versagen der Filmindustrie - Internet - FOCUS Online (http://www.focus.de/digital/internet/kino-to-das-versagen-der-filmindustrie_aid_635478.html)

Ich finde der Bericht spiegelt diese verfahrene "Machtlosigkeit" der Filmindustrie der momentanen Situation genau wieder.

Anstatt sich zu freuen, das man kino.to hoch genommen hat, sollte sich die Filmindustrie mal lieber Gedanken über neue vernünftige Lösungsvorschläge machen wobei letztendlich alle profitieren könnten...

ebenfalls ganz interessant,


Das Internet bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, diese Hürde auf illegalem Wege zu umgehen. Die Betreiber von riesigen Linkverzeichnissen, die auf illegal kopierte Werke hinweisen, mögen in einer rechtlichen Grauzone operieren und sich auf das Suchmaschinen-Privileg berufen. Zum Verhängnis wurde den kino.to-Betreibern jedoch die persönliche Verquickung mit Filehostern: Internet-Diensten, auf denen die illegal kopierten Werke gespeichert waren, und bei denen die Nutzer Premium-Zugänge für höhere Verbindungsgeschwindigkeiten zahlen konnten. Zusammen mit der dort geschalteten Werbung (Glücksspiel, Porno) kamen mit mehreren Verzeichnissen und Filehostern offenbar hübsche Summen zusammen - ganz offensichtlich wurde hier mit den widerrechtlichen Kopien Geld verdient.
Die nun verhafteten verdächtigen Betreiber konnten für die Versorgung mit neuem Stoff offenbar auf ein großes Netzwerk von Helfern zurückgreifen - die sogenannten Uploader. Die schaufeln die Raubkopien in Accounts bei den Filehostern und reichen die Links an Verzeichnisse wie kino.to weiter. Die Gruppe um kino.to soll extra Online-Dateispeicher zu diesem Zweck gegründet haben. Die Uploader wurden angeblich für ihre Dienste bezahlt.



Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,767560,00.html


mfg

Snitlev
11.06.11, 14:16
Das einzigste was man damit bezweckt ist hier wunderbar beschrieben,


"Es war schrecklich", erklärte etwa der 32-jährige Serienjunkie Gernot B. gegenüber dem Postillon. "Ich war gerade mitten in der dritten Staffel von Big Bang Theory, als kino.to plötzlich ausfiel. So war ich gezwungen "big bang theory stream" zu googeln. Erst kurze Zeit später konnte ich mir die nächste Folge auf Movie2k.to ansehen."
B. überlegt nun, ob er sich seine Lieblingsserien künftig nicht doch lieber illegal auf die Festplatte herunterlädt anstatt sie zu streamen, um derartige Zeitverluste ausschließen zu können.
Auch Tine S. (24) aus Wittstock ist schockiert: "Wie schrecklich! Für meinen Filmabend musste ich gestern spontan auf Cine24.tv ausweichen. Da muss man sich erst wieder neu eingewöhnen. Die haben ja ganz andere Werbungen, die man erst wegklicken muss."
Doch selbst die Zukunft anderer Streamingseiten wie etwa stream-tv, streamload, kinodeutschland.com, Mega-Stream, MovFilm.net, alluc.org oder G-STREAM ist unsicher.

Quelle: Der Postillon: Razzia bei kino.to zwingt Millionen User, zwei Minuten nach neuer Streaming-Plattform zu suchen (http://www.der-postillon.com/2011/06/razzia-bei-kinoto-zwingt-millionen-user.html)

soviel dazu...

update: Nun will die GVU mit Macht auch die User zur Rechenschaft ziehen, Ausgang weiter ungewiss, siehe

GVU: Kino.to & Co. - Nutzung von Streams strafbar


Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist der Meinung, dass die bloße Nutzung von Streaming-Portalen wie beispielsweise Kino.to, welches in dieser Woche geschlossen wurde, strafbar sei.
Am Anfang des veröffentlichten Artikels macht die GVU jedoch darauf aufmerksam, dass eine höchstrichterliche Klärung zur Strafbarkeit des Nutzens von illegalen Filmstreams bislang noch nicht vorliegt. Die GVU selbst hat zu diesem Thema eine ganz klare Meinung.
Durch die Nutzung solcher Angebote erfolgt auf den jeweiligen Rechnern zumindest vorübergehend eine Speicherung der Inhalte, welche durch den Besucher ausgelöst wird und folglich auch in seinem Machtbereich liegt, heißt es.
Rechtlich gesehen handelt es sich der Ansicht der GVU zufolge bei dem Zwischenspeichern um eine Kopie. Außerdem könne man mit zusätzlichen Werkzeugen eine dauerhafte Kopie der gezeigten Inhalte anfertigen.
Geht es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, so besteht zumindest die Möglichkeit, dass gegen die Nutzer von Plattformen wie beispielsweise Kino.to rechtlich vorgegangen werden könnte. Eine richterliche Klärung liegt in diesem Fall wie bereits angesprochen noch nicht vor.

Quelle: http://winfuture.de/news,63687.html


Wollte mal direkt die GVU Seite aufrufen, scheint aber immer noch nicht erreichbar zu sein durch die Hackerangriffe ;)
Aber es ist doch klar und auch verständlich auf Seiten der GVU das diese sich nun miteinbringen und den Usern irgendwie strafrechtlich ein Bein zu stellen, ich denke aber da das ganze mit extrem viel Aufwand und Gesetzeslücken behaftet ist wird man es bei dem jetzigen Stand belassen und die User gehen frei aus (meine Vermutung), aber letztendlich müssen wir abwarten was passieren wird, denn das ganze soll ja auch ein Zeichen für ähnliche Angebote dienen, man will quasy ein Exempel statuieren um so allen andern zu zeigen was passieren kann.

Auf jeden Fall werden die Maximal Strafen für die Betreiber und wohl auch auf die Uploader zukommen...

mfg

Snitlev
14.06.11, 14:35
Es sieht so aus das andere Streamingseiten ebenfalls offline gingen, warum wird bisher nur spekuliert.

Nach Kino.to weiteres Film-Streamingportal offline

Mit der Ermittlungsaktion gegen Kino.to konnte die Filmbranche das derzeit größte deutschsprachige Link- bzw. -Streamingportal für Filme vom Netz nehmen, doch es war beileibe nicht das einzige. Mindestens ein halbes Dutzend weitere Seiten standen Gewehr bei Fuß, um die hunderttausenden täglichen Nutzer mit ihren vergleichbaren Streaming- bzw. Link-Diensten mit urheberrechtlich nicht lizenzierten Filmkopien zu beglücken.



Seit Kurzem ist auch das sehr ähnliche Movie2k.to und weitere sogenannte Streamhoster nicht mehr zu erreichen. Schon brodelt die Gerüchteküche: Während die einen vermuten, Movie2k.to sei dem Ansturm der heimatlosen Kino.to-Nutzer nicht gewachsen, gehen andere von weiteren Maßnahmen der Ermittlungsbehörden aus.
Auf Nachfrage bei der GVU erhielt heise online die Auskunft, dass es über Pfingsten keine weitere Aktion der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegeben habe. Dort hatte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) am 28. April gegen die Betreiber von kino.to Strafanzeige gestellt. Es habe allerdings Hinweise gegeben, dass Kino.to und Movie2k.to eng zusammen gearbeitet hätten, möglicherweise habe sogar weitgehende Persionalunion bestanden, sodass das Portal nun, da die Betreiber in Gewahrsam seien, nicht mehr funktioniere. Andere Quellen behaupten, dass die Movie2k.to-Server aufgrund einer dDoS-Attacke nicht mehr zu erreichen sei, weil die Server mit zigtausenden Anfragen geflutet würden.



Quelle: heise online - Nach Kino.to weiteres Film-Streamingportal offline (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Nach-Kino-to-weiteres-Film-Streamingportal-offline-1259917.html)

Warten wir mal ab, was da noch so alles passieren wird...

mfg

Instab
15.06.11, 17:20
wundert mich ehrlich gesagt dass die streamingdienste so erfolgreich sind. jegliche streamingerfahrungen meinerseits waren bisher alles andere als toll.
herkömmliche downloads sind meines erachtens nach in allen punkten überlegen.

v6ph1
15.06.11, 17:41
wundert mich ehrlich gesagt dass die streamingdienste so erfolgreich sind. jegliche streamingerfahrungen meinerseits waren bisher alles andere als toll.
herkoemmliche downloads sind meines erachtens nach in allen punkten ueberlegen.
Die Leute denken, dass Streaming nicht illegal ist.

Und außerdem erzählen ja die Medien immer von den bösen Tauschbörsen.
Und OCHs sind (ohne jD) bei größeren Dateien recht unpraktisch - und dank der Wartezeiten oft recht langsam.

@Topic, @Snitlev:
Ich vermute bei dem anderen Portal eher zuviele Zugriffe und evtl. dDoS-Angriffe der Mafiaa.

mfg
v6ph1

PS: Heute war bei mir in der Zeitung ein Interview mit so'ner GVU-Tante - Soviel Unsinn hab ich lange nicht mehr gelesen.

Rebound
15.06.11, 18:24
Diese Dienste sind so erfolgreich, weil es auch eine 21 Jährige schafft, für die sonst nur Party, Alkohol und Feiern wichtig ist, sich dort einen Film anzuschauen. Kurz gesagt: Diese Streamingdienste sind absolut Idiotensicher und ist für solche Leute die einzige Möglichkeit um selbstständig an solches "Material" zu gelangen.

v6ph1
16.06.11, 14:23
Es gibt noch ne lustige Annekdote am Rande dazu:
Abmahnung an Land Sachsen in Sachen kino.to » netzpolitik.org (http://www.netzpolitik.org/2011/abmahnung-an-land-sachsen-in-sachen-kino-to/)

Wie ja allgemein bekannt ist, wurde in der letzten Woche die Online-Plattform kino.to im Rahmen einer groß angelegten Razzia stillgelegt. Auf der Seite war dann ein Warnhinweis zu sehen. Sonst bot die Seite keinerlei Funktion mehr.

…auch nicht die Funktion einen Impressums, weshalb die Betreiber von Cineastentreff.de nun das Sächsische Staatsministerium des Inneren abgemahnt haben.

Der originale Beitrag bei cineastentreff.de: Fall kino.to: Cineastentreff.de mahnt Land Sachsen ab - Porträt 8924 (http://www.cineastentreff.de/content/view/8924/110/)

Und die Abmahnung im Volltext: http://www.cineastentreff.de/media/abmahnung-15-6-11.pdf

In dem Sinne: Treffer, Versenkt!

mfg
v6ph1

Snitlev
19.06.11, 16:51
Staatsanwaltschaft entdeckt Millionen-Konten

"Der war kein Robin Hood": Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat erste Konten des mutmaßlichen kino.to-Betreibers beschlagnahmt. Offenbar hatte es der Mann mit der illegalen Filmseite zu einem beträchtlichen Vermögen gebracht.


Nach dem Schlag gegen das illegale Internet-Filmportal kino.to hat die Justiz erste Konten beschlagnahmt, auf denen die Millionen-Gewinne der Betreiber vermutet werden. Das erklärte am Wochenende die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden auf Anfrage der Nachrichtenagentur dapd und bestätigte damit einen Vorabbericht des Nachrichtenmagazins Focus.
Demnach stellten Ermittler auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten Dirk B. aus Leipzig zugeordnet werden, rund 2,5 Millionen Euro sicher. Zudem beschlagnahmten sie bei ihm hochwertige Computertechnik sowie drei Luxusautos in Deutschland und auf Mallorca.
Laut Focus fanden die Ermittler auf dem deutschen Konto eines anderen führenden kino.to-Mitarbeiters 200.000 Euro. Die Ermittler seien überzeugt, dass B. der Kopf der Bande ist. Er soll das Modell des Gratis-Kinos entwickelt und im Laufe der Zeit perfektioniert haben.

Quelle: Illegales Filmportal - kino.to: Staatsanwaltschaft entdeckt Millionen-Konten - Digital - sueddeutsche.de (http://www.sueddeutsche.de/digital/illegales-filmportal-kinoto-staatsanwaltschaft-entdeckt-millionen-konten-1.1110172)

Das einzigst dumme daran ist das er seine Konten nicht rechtzeitig aufgelöst hat bzw. seine Gelder vor der deutschen Justiz in Sicherheit geschafft hat.
Ansonsten ist mir das relativ Banane wieviel Geld er mit der Seite verdient hat...

mfg

Snitlev
04.07.11, 10:06
Werbepartner von kino.to bekommen Probleme


Die Betreiber des viel besuchten Kinoportals kino.to konnten in den letzten Monaten vor der Schließung ihrer Seite einen zweistelligen Millionenbetrag durch Werbung verdienen. Jetzt will die Staatsanwaltschaft Dresden gegen die Werbepartner von kino.to vorgehen.
Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins 'Focus' hat die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) berechnet, dass allein im letzten Jahr rund 14,6 Millionen Euro mit Hilfe von Werbung generiert werden konnten. Die GVU-Sprecherin Christine Ehlers erklärte, dass dies das erste Mal wäre, dass Unternehmen strafrechtlich belangt werden, die auf einer illegalen Website werben.

Quelle: Werbepartner von kino.to bekommen Probleme - WinFuture.de (http://winfuture.de/news,64102.html)

Zu Recht würde ich mal sagen, denn hier hat man Werbung betrieben obwohl man wußte das es rechtlich bedenklich ist! Aber man hat das Risiko wohl gerne in Kauf genommen um so Profit zu erwirtschaften!
Nun darf man sich nicht wundern das die Staatsanwaltschaft diese gierigen Werbepartner ebenfalls an die Wäsche will...

mfg

Snitlev
08.11.11, 11:17
Am gestrigen Sonntag konnten Polizeibeamte der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) in der Nähe von Delmenhorst einen Verdächtigen im Fall der Videostreaming-Plattform Kino.to festnehmen, berichtet die 'GVU'.



Der Mann befand sich laut dem veröffentlichten Bericht seit 8. Juni 2011 auf der Flucht. Es wird ihm nun vorgeworfen, als Betreiber eines Filehosters, über den angeblich im großen Stil Raubkopien von Filmen öffentlich verbreitet wurden, agiert zu haben.
Abgesehen von Kinofilmen wurden auf den Servern des Filehosters auch älteren Spielfilme und TV-Serien abgelegt. Die Besucher konnten auf die jeweiligen Inhalte über Kino.to zugreifen, heißt es. Der Betreiber dieses Angebots soll darüber hinaus regelmäßig Geld an die Uploader für das Hochladen bezahlt haben.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen schreibt in einem veröffentlichten Artikel, dass der Verdächtige laut jüngst bekannt gewordenen Indizien kurz nach der Schließung des Filehoster-Portalsystems Kino.to eine von ihm betrieben Seite ausbaute und öffentlich darauf aufmerksam machte. Ende Oktober waren da beispielsweise über 40 Links zu aktuellen Kinofilmen, 4.500 Links zu älteren Spielfilmen und über 470 Links zu TV-Serien zu sehen.
Um welche Webseite es sich hierbei konkret handelt, teilte die GVU nicht mit. Allerdings soll das Angebot dem Kino.to-Portal zum Verwechseln ähnlich gesehen haben.

Quelle: Verdchtiger im Fall um Kino.to festgenommen - WinFuture.de (http://winfuture.de/news,66455.html)

so mal wieder ein paar News...

mfg

Snitlev
28.11.11, 09:47
[update] 28.11.2011

Weitere Anklage im Fall kino.to


Im Verfahren gegen das Streamingportal kino.to hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine weitere Anklage erhoben. Bei dem Beschuldigten handle es sich um einen Mann aus Zwickau, der bei kino.to für Organisation und Betreuung der Server zuständig gewesen sein soll, heißt es in einem vorab veröffentlichten Bericht des Spiegel. Der Dresdner Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein sagte dem Nachrichtenmagazin zudem, dass bei den Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Chef der illegalen Plattform ebenfalls bald mit Anklage-Erhebung zu rechnen ist.

Quelle: heise online - Weitere Anklage im Fall kino.to (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Weitere-Anklage-im-Fall-kino-to-1386021.html)

Das was mich daran interessiert ist wie man sie verurteilen wird um quasy als abschreckendes Beispiel für ähnliche Portale zu fungieren...

mfg

Instab
29.11.11, 06:16
Das was mich daran interessiert ist wie man sie verurteilen wird um quasy als abschreckendes Beispiel für ähnliche Portale zu fungieren...
du erwartest dass ein exempel statuiert wird?
ja, das wäre den behörden sicher recht. aus rechtlicher sicht allerdings fraglich

Snitlev
29.11.11, 10:00
du erwartest dass ein exempel statuiert wird?

Nein ich erwarte garnichts, sondern mich interessiert nur ob sie dieses als "Exempel" für ähnliche Plattformen anwenden werden ;)

Was ich mir persönlich wünschen würde wäre eine Legalisierung zum Filesharing natürlich in einem annehmbaren Maße (Pauschalflat zb. max. für Musik und Movies 15€ pro Monat) für alle betroffenen Seiten.
Dann wäre zwar wieder einiges mehr an Rechtsanwälten auf den freien verfügbaren Arbeitsmarkt aber verhungern dürften sie schon nicht nach dem sie ein Rekordjahr nach dem anderen in der Abmahnindustrie erlebt haben. Mich wundert es das diese Abmahnmafia nicht an die Börse gegangen ist bei ihrem florierenden Umsatz...

Sorry das ich etwas vom Thema abtrifte :p


mfg

Snitlev
04.12.11, 12:55
33-Jähriger wurde zu Haftstrafe verurteilt


Das Amtsgericht Leipzig hat den 33-jährigen Webdesigner Marcus V. zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wegen gemeinschaftlich begangener und gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung in über einer Million Fälle verurteilt.
Der ehemalige Mitarbeiter des Videostreaming-Portals Kino.to hatte im Vorfeld ein umfassendes Geständnis über seine Tätigkeiten und Aufgaben abgelegt. Den offiziellen Bekanntmachungen zufolge wird davon ausgegangen, dass der Verurteilte ein Mittäter auf mittlerer Ebene war.
In der Urteilsbegründung teilte der Vorsitzende Richter des Prozesses seine Ansichten mit. In seinen Augen ging es bei Kino.to rein darum, möglichst viel Geld zu machen. Überdies ist die Rede von einem hochkriminellen und profitorientierten System.

Quelle: Kino.to: 33-Jhriger wurde zu Haftstrafe verurteilt - WinFuture.de (http://winfuture.de/news,66951.html)

Son nun ist auch das erste Urteil raus, es scheint so das es keine Bewährung gibt trotz Geständnisses. Also scheint man doch die harte Linie zu fahren um quasy ähnlichen Portalen die Linie zu zeigen...

mfg

C3PO
04.12.11, 14:06
Als Kinderschänder hätte er bestimmt weniger bekommen...

Hush
04.12.11, 14:15
Als Kinderschänder hätte er bestimmt weniger bekommen...

:rolleyes:

selten sinnloser kommentar. dazu noch falsch: gewerbliches ausmaß. hohe krimelle energie. mitgliedschaft einer bande. diese punkte führten zum strafmaß.

der typ, der sich den "kinderschänder vs. raubkopierer" vergleich ausgedacht hat, sollte öffentlich wegen seiner ignoranz/dummheit ausgepeitscht werden.

und die troll-jünger, die den mist noch weiter verbreiten sind auch keinen deut besser. zumindest was das intellektuelle niveau angeht.

Snitlev
08.12.11, 10:53
Zweites Urteil: Kino.to Administrator bekommt drei Jahre Haft

Die zweite Verhandlung im Fall Kino.to ist beendet und ein Urteil gesprochen. "Wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in 1,1 Millionen Fällen" wurde ein 27-jähriger KFZ-Mechaniker zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.


Die Gesellschaft zu Verfolgung von Urheberrechtsverfolgungen (GVU) zufolge war der Angeklagte, Martin S., bei Kino.to seit August 2009 als Hauptadministrator tätig und betrieb einen Filehoster mit zuletzt über 16.000 Raubkopien. Diese konnten ausschließlich über die Verlinkung mit dem Online-Portal gefunden und von Nutzern betrachtet werden.
Darüber hinaus war Martin S. für die externe Kommunikation mit Nutzern im Forum und für die interne Kommunikation mit Uploadern und Freischaltern verantwortlich, durch die die Raubkopien auf das Portal gelangten. Durch Kino.to verdiente der aus Leipzig stammende Verurteilte 400.000 Euro in zwei Jahren, von denen ihm nach Abzug der Betriebskosten in etwa die Hälfte übrig blieb. Einnahmen erwirtschaftete Martin S. beziehungsweise Kino.to der GVU zufolge überwiegend aus Abofallen.



Quelle: Zweites Urteil: Kino.to Administrator bekommt drei Jahre Haft - NETZWELT (http://www.netzwelt.de/news/89832-zweites-urteil-kino-to-administrator-bekommt-drei-jahre-haft.html)

So nun wurde auch hier das Urteil ähnlich dem ersten ausgesprochen, zum Urteil wurde ja hier schon einiges gesagt, ich halte es eher damit lest meine Signatur, dann versteht ihr wie ich darüber denke (Ich werfe unserer Strafsprechung immer noch vor, dass man wirtschaftliche Staftaten über menschlich-körperliche Straftaten stellt, was nach meinem Empfinden falsch ist)...

mfg

Hush
08.12.11, 13:02
Opinions Are Like Assholes -- Everyone's Got One, But Nobody Wants To Look At The Other Guy's.

Snitlev
08.12.11, 16:55
Opinions Are Like Assholes -- Everyone's Got One, But Nobody Wants To Look At The Other Guy's.

Zumindest habe ich eine Meinung und dazu stehe ich auch, und kann diese auch nach besten Gewissen vertreten.

mfg

Hush
08.12.11, 22:52
Zumindest habe ich eine Meinung und dazu stehe ich auch, und kann diese auch nach besten Gewissen vertreten.


dito. rechtstaat ist mal wieder das thema.

Instab
09.12.11, 06:10
:rolleyes:

selten sinnloser kommentar. dazu noch falsch: gewerbliches ausmaß. hohe krimelle energie. mitgliedschaft einer bande. diese punkte führten zum strafmaß.

der typ, der sich den "kinderschänder vs. raubkopierer" vergleich ausgedacht hat, sollte öffentlich wegen seiner ignoranz/dummheit ausgepeitscht werden.
naja manchmal wundert man sich schon welche schwerpunkte in einem sog. rechtsstaat offenbar gesetzt werden

Snitlev
23.12.11, 09:38
Bisher höchste Haftstrafe gegen Mitarbeiter von Kino.to


Das Amtsgericht Leipzig hat am Mittwoch einen weiteren Beteiligten des von den Behörden stillgelegten Streaming-Portals Kino.to zu einer Haftstrafe verurteilt. Ein 47-Jähriger, der nach Überzeugung des Gerichts Serverinfrastruktur im Ausland für das Portal organisiert und einen eigenen Filehoster betrieben hat, wurde nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) vom Donnerstag zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.
Der Angeklagte habe das Geschäftsmodell Kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert, meldet die GVU mit Bezug auf die Urteilsbegründung. Allen Mitarbeitern von Kino.to sei bewusst gewesen, dass dort Rechtsverletzungen vonstatten gingen. "Es muss mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass solche Rechtsverletzungen nicht geduldet werden können", zitiert die Organisation der Filmbranche den Vorsitzenden Richter. Der habe darüber hinaus festgestellt, dass beim Streaming von Inhalten eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfinde.
Der Verurteilte sei für Anmietung und Betrieb von Servern im Ausland verantwortlich gewesen, heißt es in der Mitteilung weiter. Darüber hinaus habe der 47-Jährige einen Filehoster betrieben, auf dem zuletzt Raubkopien von 10.754 unterschiedlichen Filmtiteln gespeichert gewesen sein sollen. Der Mann soll seit 2008 Einnahmen von mehr als 630.000 Euro durch Werbung und Provisionen für Abofallen erzielt haben, davon sei etwa die Hälfte als Gewinn geblieben.



Quelle: heise online - Bisher höchste Haftstrafe gegen Mitarbeiter von Kino.to (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bisher-hoechste-Haftstrafe-gegen-Mitarbeiter-von-Kino-to-1400260.html)


to be continued...

mfg

Snitlev
12.04.12, 15:01
[update] 12.04.2012

Gefängnisstrafe für Programmierer von Kino.to

Drei Jahre und zehn Monate Haft für Bastian P.


Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to muss für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig verurteilte den 29-Jährigen aus Hamburg am Mittwoch zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Verteidigung und Anklage sowie Nebenklage verzichteten noch im Gerichtssaal darauf, Rechtsmittel einzulegen.
Bei dem Filmportal handele es sich um die schwerste bisher bekannt gewordene Straftat zum Nachteil von Urheberrechten. Der Verurteilte sei neben dem Leipziger Gründer des illegalen Portals der höchstbezahlte Mitarbeiter der Firma gewesen.
Allerdings hätten das umfassende und vollständige Geständnis des Angeklagten und seine Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Strafmaßes gehabt. Das Gericht sprach sich für die Unterbringung im offenen Vollzug aus. Nach zehn Monaten Untersuchungshaft wurde der 29-Jährige unter Auflagen bis zum Haftantritt auf freien Fuß gesetzt. Sein Anwalt zeigte sich zufrieden mit dem Richterspruch. Das frühzeitige Geständnis habe sich ausgezahlt. Staatsanwalt Dietmar Bluhm sprach von einem gerechten Urteil.
Kino.to war im Juni 2011 aufgeflogen. Über die Seite waren zeitweise hunderttausende raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei sogenannten Filehostern lagerten. Zeitweise verzeichnete das Portal bis zu vier Millionen Nutzer täglich. Geld wurde mit Werbung verdient.

Quelle: : Gefängnisstrafe für Programmierer von Kino.to - Nachrichten Print - WELT KOMPAKT - WELT ONLINE (http://www.welt.de/print/welt_kompakt/article106174612/Gefaengnisstrafe-fuer-Programmierer-von-Kino-to.html)

So damit ist jetzt auch dieses Kapitel geschlossen und der Hauptangeklagte rechtskräftig verurteilt.

mfg

Snitlev
15.06.12, 10:51
Ein Jahr nach der großangelegten Razzia gegen Kino.to ist der Gründer und Chef des Streaming-Portals wie erwartet zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig befand den 39-Jährigen am Donnerstag der massenhaften Urheberrechtsverletzung für schuldig. Über das Portal waren tausende illegal kopierte Filme erhältlich. "Es ist offenkundig, dass es die schwerste bisher bekannt gewordene gewerbsmäßige Urheberechtsverletzung war", sagte der Vorsitzende Richter Karsten Nickel.
Der Kopf des Kino.to-Teams hatte zuvor ein Geständnis abgelegt und Reue gezeigt. Das war Bedingung für eine Absprache über das Strafmaß, die das Gericht angeregt hatte, um das Verfahren zügig zu Ende bringen zu können. Ohne Geständnis und die Absprache hätte sich der Prozess über viele Monate oder gar Jahre hingezogen, meinte Nickel, der auch befürwortet, dass Dirk B. seine Strafe im offenen Vollzug abbüßen kann. Ins Gefängnis muss der 39-Jährige erst einmal nicht. Nach einem Jahr in Untersuchungshaft setzte das Gericht den Haftbefehl gegen Meldeauflagen außer Vollzug.
Der Kino.to-Chef wurde zudem dazu verurteilt, sein beträchtliches Millionen-Vermögen abzugeben. Rund 3,7 Millionen Euro sollen "abgeschöpft" werden.

Quelle: heise online | Kino.to-Gründer verurteilt (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kino-to-Gruender-verurteilt-1617358.html)

Hier kommt wieder meine persönliche Meinung über unsere Rechtssprechung, ich will auch garnicht wieder damit anfangen da die meisten die mich hier kennen meine Art von Gerechtigkeit kennen ;)
Aber trotzdem bleibe ich bei meinen Standpunkt und sage ganz klar dass Wirtschaftsverbrechen wesentlich härter bestraft werden als Verbrechen gegen das Leben eines Menschen.
Ein Menschenleben erzielt halt keinen Profit im Gegensatz zu Wirtschaftsdelikten...

mfg

ghostfucker
15.06.12, 13:49
Hier kommt wieder meine persönliche Meinung über unsere Rechtssprechung, ich will auch garnicht wieder damit anfangen da die meisten die mich hier kennen meine Art von Gerechtigkeit kennen ;)
die frage ist doch, wie du darüber denken würdest, wenn du kein "konsument" von raubkopien wärst. die menschen verharmlosen nur zu gerne das, was sie selbst machen. der törichte kinderschänder von nebenan wird sich sicherlich auch denken, dass seine taten nicht so schlimm sind, wie alle behaupten.
es muss nun mal klar sein, dass durch raubkopien irgendjemand "beklaut" wird...wer, wie viele und wie wohlhabend er auch ist, spielt hierbei keine rolle. wenn dann noch jemand die tat vorsätzlich millionenfach begeht, erscheint die strafe nicht wirklich hoch...


btw. es scheint leider immer noch eine hohe kunst zu sein, dinge objektiv zu betrachten ;-)

v6ph1
15.06.12, 16:47
es muss nun mal klar sein, dass durch raubkopien irgendjemand "beklaut" wird
Es gibt einen kleinen Unterschied zwischen Gewinnausfall und Verlust - LongbowArcher kann das sicher besser erklären.
Heutzutage wird nur beides oft Synonym gebraucht.

@topic:
Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen Verbrechen und Vergehen.
Das, was die Nutzer gemacht haben, ist ein Vergehen - bei den Betreibern ist es ein Verbrechen.

Insofern ist durch den hohen Gewinn, der mit der Seite erzielt wurde, eine Haftstrafe berechtigt.

Dass es andere Verbrechen gibt, sodass das die Verhältnismäßigkeit nicht immer gewahrt ist, ist bekannt.
Aber dazu müsste ein vollkommen neues Strafrecht erstellt werden.

mfg
v6ph1

PS: Extrembeispiel für die Unverhältnismäßigkeit ist das Auslösen einer nuklearen Explosion, auf welches auch 5 Jahre stehen.

ghostfucker
15.06.12, 16:54
Es gibt einen kleinen Unterschied zwischen Gewinnausfall und Verlust
richtig, nur was hat das mit der eigentlichen tat zu tun?

LongbowArcher
15.06.12, 19:10
Ich glaube er wollte daraufhinaus, dass bei einem Verlust tatsächlich ein Gut abhanden kommt, was bei einem Gewinnausfall nicht der Fall ist. Demnach ist raubkopieren (egal was man davon nun an sich hält) kein Diebstahl. Dies ist nur eine Brückenkonstruktion, um rechtliche Handhabe zu erhalten.

Snitlev
16.06.12, 01:52
die frage ist doch, wie du darüber denken würdest, wenn du kein "konsument" von raubkopien wärst. die menschen verharmlosen nur zu gerne das, was sie selbst machen. der törichte kinderschänder von nebenan wird sich sicherlich auch denken, dass seine taten nicht so schlimm sind, wie alle behaupten.
es muss nun mal klar sein, dass durch raubkopien irgendjemand "beklaut" wird...wer, wie viele und wie wohlhabend er auch ist, spielt hierbei keine rolle. wenn dann noch jemand die tat vorsätzlich millionenfach begeht, erscheint die strafe nicht wirklich hoch...


btw. es scheint leider immer noch eine hohe kunst zu sein, dinge objektiv zu betrachten ;-)

Ich bin kein $$Experte bzw. Rechtsversteher, sondern urteile lediglich nach meinem Empfinden unabhängig von unserer Rechtsprechung!
Es ist mir persönlich scheixegal in welcher Größenordnung jemand einen beklaut oder bescheißt, solange dabei kein Menschenleben Schaden nimmt (unabhängig vom wirtschaftlichen).
Was ich unserer Justiz vorwerfe ist die Unverhältnismässigkeit zwischen Opfern von Gewalt und Opfern die wirtschaftlich zu Schaden gekommen sind.

Kriege sind doch das beste Beispiel, geht es um Resourcen wird sich global eingemischt, geht es aber nur um einen Bürgerkrieg wie zur Zeit in Syrien interessiert es keinen ausser unsern Menschenrechtlern die aber keinen Zuspruch erhalten, wozu Kriege führen wenn es nicht lohneswert ist.

Sorry das ich jetzt abtrifte vom eigentlichen Thema, aber ich brauche keine Tausende von §§ nur um zu urteilen was für mich ein schlimmers Verbrechen darstellt...

mfg

mabuse
18.06.12, 16:53
es muss nun mal klar sein, dass durch raubkopien irgendjemand "beklaut" wird.
Das seh ich anders.

Der Mensch ist ein Eichhörnchen, solange es nichts kostet. Wenn es diese Raubkopieen nicht gäbe, würden 99% derjenigen, die irgendwas jetzt als Raubkopie haben, dennoch nicht kaufen.

Ich zumindest würde von meinen ~ 120.000 Comics, ~ 78.000 Musik-Alben, ~600 DVD- und BR-Rips und ~20.000 eBooks bestenfalls 10 oder 20 CDs kaufen.

Die Industrie rechnet sich das nur schön, der Verdienstausfall dürfte realistisch weit unter 1% liegen.

Snitlev
18.06.12, 17:25
Das seh ich anders.

Der Mensch ist ein Eichhörnchen, solange es nichts kostet. Wenn es diese Raubkopieen nicht gäbe, würden 99% derjenigen, die irgendwas jetzt als Raubkopie haben, dennoch nicht kaufen.

Ich zumindest würde von meinen ~ 120.000 Comics, ~ 78.000 Musik-Alben, ~600 DVD- und BR-Rips und ~20.000 eBooks bestenfalls 10 oder 20 CDs kaufen.

Die Industrie rechnet sich das nur schön, der Verdienstausfall dürfte realistisch weit unter 1% liegen.

Ich zb. horte fast garnichts ausser einigen wirklichen guten BR oder Dokus ala' Video 2 brain und natürlich Musik, aber Filme schaue ich mir an und weg in den Papierkorb...

mfg

Snitlev
29.05.13, 11:56
Neue Razzia im Fall kino.to: Top-Uploader Deutschlands gefasst



Nach zweijähriger Ermittlungsarbeit hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden einen weiteren Raubkopierer des kino.to-Systems in Schleswig-Holstein aufgespürt. Der Beschuldigte soll als einer der "Top-Uploader" Deutschlands für kontinuierlichen Nachschub an unauthorisierten Kino- und Spielfilmen gesorgt haben.
Der Mann soll rund 120.000 Filme bei Kino.to und anderen Streamingportalen hochgeladen haben. Bereits am vergangenen Mittwoch sei die Wohnung des Mannes durchsucht worden, sagte Wolfgang Klein, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden, am Montag.
Gegen den Mann werde wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung ermittelt. "Der Beschuldigte war kooperativ und hat seinen Tatbeitrag vollumfänglich eingeräumt", sagte Klein. Deshalb sei er auf freiem Fuß geblieben.
Laut einer Pressemeldung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) habe der Beschuldigte nach Schließlung von kino.to seine illegalen Kopien über andere Portale verbreitet. Die GVU hatte durch einen Strafantrag das kino.to-Verfahren im April 2011 ausgelöst.
Die führenden Köpfe von Kino.to, darunter der Gründer aus Leipzig und der Chef-Programmierer, waren in den vergangenen beiden Jahren zu Haftstrafen verurteilt worden. Nach Angaben von Klein sind die Ermittlungen im Kino.to-Komplex aber längst noch nicht abgeschlossen. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft in Dresden koordiniert die Ermittlungen.
Im Juni 2011 rückten die Ermittler gegen das Raubkopie-Portal aus und verhafteten 13 Personen. Ein weiterer Verdächtiger wurde im November des gleichen Jahres gestellt.
Die Gruppe um den mutmaßlichen Gründer und Chef, den 38-jährigen Dirk B., steckte laut Staatsanwaltschaft auch hinter den Internetseiten movie2k.to und neu.to und betrieb zudem diverse weitere Filehoster. Auf Konten in Spanien wurden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt. Auf Mallorca und in Deutschland beschlagnahmte die Polizei damals außerdem mehrere Luxuswagen.

Quelle: kino.to: Top-Uploader von Streaming-Portalen bei Razzia gefasst (http://www.t-online.de/computer/internet/id_63586496/kino-to-top-uploader-von-streaming-portalen-bei-razzia-gefasst.html)

Wie heißt es so schön "Gut Ding will Weile haben" oder so ähnlich, jetzt hat man zwar die "Altlasten" so gut wie verhaftet, aber dass diese Art von Raubkopie-Portalen längst unter anderen Namen weiterlaufen, sagt doch nur; Das Katz und Maus Spiel geht weiter...

mfg