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View Full Version : LG Hamburg: Sharehoster haben weitgehende Prüfungspflichten gegenüber ihren Nutzern



Snitlev
03.06.11, 14:53
Nach einer Entscheidung des Landgerichtes Hamburg müssen One-Click-Hoster womöglich sogar gängige Linksammlungen im Internet daraufhin überprüfen, ob dort Hinweise auf urheberrechtswidrig im Programm des Sharehosts abgespeicherte Dateien existieren. Ein weitere Entscheidung dieses Gerichtes, die sehr fragwürdig ist.


Auf den Antrag der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat die zuständige Urheberrechtskammer mit Entscheidung vom 02.03.2011 (Az. 308 O 458/10) der Betreiberin eines Sharehost-Dienstes sowie deren Geschäftsführer verboten, bestimmte Musiktitel der Musikgruppen „Die Ärzte“ und „Böhse Onkelz“ öffentlich zugänglich zu machen. Die Antragsgegnerin sei nach den Grundsätzen der sog. Störerhaftung dafür mitverantwortlich, dass die fraglichen Titel über ihren Dienst illegal veröffentlicht worden seien, weil sie ihrer Prüfpflicht nicht ausreichend nachgekommen sei.
Die Antragsgegnerin betreibt einen auch in deutscher Sprache abgefassten Internet-Dienst. Dieser ermöglicht es seinen Nutzern, in unbegrenzter Anzahl beliebige Dateien kostenlos auf die hierfür bereitgestellten Server zu laden und dort zum jederzeitigen Abruf (auch durch Dritte) abzuspeichern (sog. Sharehosting). Da der Sharehost selbst kein für Dritte verständliches Inhaltsverzeichnis enthält, verfahren die Nutzer häufig so, dass sie die Links zu den von ihnen hochgeladenen Dateien zusammen mit einer Beschreibung ihres Inhalts auf Webseiten anderer Internetdienste in sogenannte Linksammlungen (Link-Ressources) einstellen. Innerhalb der Linksammlungen können dann andere Nutzer gezielt nach den Links zu den Dateien suchen, indem sie über interne Suchmaschinen beispielsweise bestimmte Musik- oder Filmtitel aufrufen.
Über den Dienst der Antragsgegnerin wurden in der Vergangenheit wiederholt unter Verletzung der Urheberrechte der Antragstellerin Titel der Musikgruppen „Die Ärzte“ und „Böhse Onkelz“ veröffentlicht. Auf entsprechende Hinweise löschte die Antragsgegnerin die Dateien, doch tauchten die Titel später wieder auf. Hierfür, so die Antragsgegnerin, sei sie jedoch nicht verantwortlich, weil sie alles ihr Zumutbare unternommen habe, um den erneuten Upload illegaler Musikdateien zu verhindern.

Quelle: LG Hamburg: Sharehoster haben weitgehende Prüfungspflichten gegenüber ihren Nutzern (http://www.wbs-law.de/urheberrecht/lg-hamburg-sharehoster-haben-weitgehende-prufungspflichten-gegenuber-ihren-nutzern-8459/)

Ist doch logisch, bei immer mehr beliebten OCH dass da auch so langsam versucht wird mit allen rechtlichen Mitteln dieses zu untergraben.
Man findet doch RS-Acc oder ähnliche mittlerweile in fast jeder Computer Zeitschrift...

mfg