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View Full Version : [FAQ] Wer darf abmahnen?



Snitlev
29.04.11, 08:25
Abmahnungen darf nur derjenige im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts oder des Markenrechts verschicken, der dazu befugt ist. Das juristische Stichwort hierzu lautet „Aktivlegitimation“. Aktivlegitimiert ist eine Einzelperson oder ein Unternehmen u.a., wenn eigene Rechte verletzt sind und die entsprechende Rechtsverletzung geltend gemacht werden darf. Solche Ansprüche können sich aus exklusiven Nutzungsrechten, Lizenzen, Markenrechten oder auch aus anderen urheberrechtlichen Ansprüchen ergeben. Nicht nur Unternehmen sind abmahnbefugt, auch Verbände können Abmahnungen aussprechen. Hier ist zu prüfen, ob nach der Satzung oder nach den gesetzlichen Regelungen der jeweilige Verband die Interessen der Mitglieder verfolgen darf. Beim Bundesverwaltungsamt gibt es u.a. eine Liste „qualifizierte Einrichtungen“, die abmahnbefugt sind. Dazu zählen auch Verbraucherverbände.

Wenn Verbände abmahnen, werden häufig geringere Gebühren für eine Abmahnung verlangt, als die bei anwaltlichen Abmahnungen anzutreffenden Rechtsanwaltsgebühren.



Quelle: Wer darf abmahnen? | Abmahnung-Blog.de (http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/wer-darf-abmahnen)


Nun haben wir darüber Gewissheit und wissen nun was eine Aktivlegitimation ist ;)

mfg