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View Full Version : [News] OLG Köln: Kein Maulkorb für Heise Verl. bezügl. eines Berichtes über Filesh.-Abmahn.



Snitlev
04.02.11, 14:19
OLG Köln: Kein Maulkorb für Heise Verlag bezüglich eines Berichtes über Filesharing-Abmahnanwälte

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt nicht gegen einen kritischen Bericht des Heise Verlages über die Praxis bei Abmahnungen im Bereich des Filesharing vorgehen kann.


In der Sache geht es um einen Bericht http://www.heise.de/extras/ct/pdf/ct1001154.pdf (http://www.heise.de/extras/ct/pdf/ct1001154.pdf) in der vom Heise-Verlag herausgegebenen Zeitschrift c`t 2010 (Heft 1). Dort wurde darauf hingewiesen, dass Anschlussinhaber in großer Zahl wegen angeblich begangenen Urheberverletzungen durch das zur Verfügung stellen von geschützten Musikstücken und Filmen an die Nutzer von Tauschbörsen abgemahnt werden. Dies habe sich gerade in Deutschland zu einem lukrativen Geschäft für die Anwälte der Musikindustrie entwickelt. Dabei wurden abstrakte Überlegungen dazu angestellt, unter welchen Voraussetzungen sich ein Anwalt in diesem Bereich wegen Betruges strafbar macht. In einem nachfolgenden Abschnitt wurde der Name des betreffenden Anwaltes genannt. Dieser verklagte daraufhin den Verlag auf Unterlassung.
Das Oberlandesgericht Köln wies jetzt laut Heise diese Klage als unbegründet ab (Az. 15 U 130/10). Nach den Feststellungen dieses Gerichtes fehle es an einem hinreichenden Bezug zwischen den gerügten Überlegungen und der Nennung seines Namens im nachfolgenden Teil des Textes. Die Richter haben gegen ihr Urteil laut Heise keine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Quelle: WBS-LAW » OLG Köln: Kein Maulkorb für Heise Verlag bezüglich eines Berichtes über Filesharing-Abmahnanwälte (http://www.wbs-law.de/news/allgemein/2327/olg-koeln-kein-maulkorb-fuer-heise-verlag-bezueglich-eines-berichtes-ueber-filesharing-abmahnanwaelte/#more-2327)

Näheres hierzu können Sie in einem Beitrag nachlesen, der am 25.01.2011 auf dem Portal von Heise-Online veröffentlicht wurde.

heise online - Abmahnanwalt scheitert mit Klage gegen Heise (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnanwalt-scheitert-mit-Klage-gegen-Heise-1176819.html)


Das ist doch ein erfreuliches Urteil und lässt meiner Meinung nach einer der objektivsten Zeitschriften aus dem Heiseverlag, als deutlichen Gewinner in Ihrer hart aber immer fairen Berichterstattung aussehen, ich hoffe das sie das jetzt umso mehr verstärkt um weiter gegen diesen Abmahwahn anzukämpfen mit Ihren Mitteln der Berichterstattung an der wir alle uns auch zukünftig erfreuen können...

mfg