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View Full Version : [News] Ende von Phantasiestreitwerten für Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen



Snitlev
28.01.11, 13:51
Bei dem illegalen Tausch eines aktuellen Musikalbums gehen Gerichte häufig von einem sehr hohen Streitwert aus. Inzwischen sind jedoch nicht mehr alle Richter so streng. Das Amtsgericht Elmshorn hat hier einem Streitwert in Höhe von 2.000 € festgesetzt. Eine Tendenz, die sehr zu begrüßen ist.


m zugrundeliegenden Fall hatte ein Anschlussinhaber anderen Nutzern ein aktuelles Musikwerk mit 12 Titeln zur Verfügung gestellt. Für die damit verbundene Urheberrechtsverletzung durch illegale Verbreitung eines geschützten Musiktitels wurde er von den Rechteinhabern über eine Kanzlei abgemahnt. Dabei wurde ein hoher Streitwert zugrunde gelegt. Hiermit war der abgemahnte Anschlussinhaber jedoch - aufgrund der für ihn damit verbundenen hohen Rechtsverfolgungskosten - nicht einverstanden.
Hierzu entschied das Amtsgericht Elmshorn mit Urteil vom 19.01.2011, dass der Streitwert für das illegale Verbreiten des Musikalbums nur 2.000 € beträgt (Az. 49 C 57/10). Die Richter begründen das damit, dass sich die Festsetzung des Streitwertes nur nach wirtschaftlichen Erwägungen richten darf. Es geht hingegen nicht darum, den Nutzer zu bestrafen. Darüber hinaus berücksichtigte das Gericht wohlwollend, dass der Anschlussinhaber noch nie einen solchen Verstoß begangen hatte und es sich um einen einzelnen Verstoß handelte. Außerdem befanden die Richter, dass dem Rechtsanwalt hier aufgrund der ausschließlichen Verwendung von Textbausteinen bei dem Erstellen der Abmahnung nur eine 0,8 fache Geschäftsgebühr zusteht.

es ging ebenfalls um das Verbreiten eines aktuellen Musikalbums mit 12 Titeln - mit Urteil vom 16.07.2010 einen Streitwert in Höhe von 3.000 € festgesetzt (Az.115 C 77/10). Nähere Einzelheiten zu dieser Entscheidung finden Sie unter Internetrecht Medienrecht & Urheberrecht Kln - Wilde Beuger & Solmecke Rechtsanwälte (http://www.wbs-law.de).
Diese Tendenz einiger Gerichte zu der Festsetzung eines niedrigeren Streitwertes im Filesharing-Bereich ist sehr zu begrüßen. Schließlich geht es im Zivilrecht nur um den Ausgleich eines erlittenen wirtschaftlichen Schadens und nicht um Vergeltung beziehungsweise Abschreckung. Allerdings sollte das für Anschlussinhaber kein Grund sein, um sich illegal Musikstücke oder Filme über Tauschbörsen reinzuziehen und zu verbreiten. So ein Verhalten kann im Einzelfall auch ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Und die Entscheidungen der Zivilgerichte hängen sehr von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab.

Quelle: Amtsgericht Elmshorn: Ende von Phantasiestreitwerten für Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen | Urheberrecht (http://www.anwalt.de/rechtstipps/amtsgericht-elmshorn-ende-von-phantasiestreitwerten-fuer-abmahnungen-wegen-filesharing-in-tauschboersen_016031.html)

Keine Frage es ist immer noch viel Geld, aber es zeigt auch deutlich das die Gerichte nicht alle überzogenen Forderungen der Abmahnmafia tolerieren...

mfg