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View Full Version : Mietvertrag ohne qm² angabe - Wohnung 9qm zu klein...



Freak69
23.10.10, 16:05
Hi, Ihr seid wieder mal gefragt, also wir (meine damalige Lebensgefährtin, gemeinsames Kind und ich) sind am 15.07.09 in diese Wohnung wo wir jetzt immer noch zusammen Leben eingezogen.

Das Inserat damals in der Zeitung sagte ca. 75 qm² was der Vermieter auch in der Bescheinigung für die Arge schrieb - im Mietvertrag steht leider keine Angabe zur Größe, aber da er uns sowieso alle 6 Monate nen Zettel fürs Amt ausfüllen muss wo auch 75 qm² drin steht hatten wir es so belassen, nur heute hatte ich den massiven drang die Wohnung einfach mal auszumessen und bin auf hochgerechnet 66 qm² gekommen was also 9 qm² bzw. 12% weniger ist was wiederrum in der Kaltmiete stolze 34,80€ ausmachen würde !

Nun meine frage, kann ich aufgrund der Mietbescheinigung für die Arge was ja eig. nen Beweis ist weil dort 75 qm² stehen was der Vermieter auch immer unterschreiben muss dafür nutzen die zuviel gezahlte Miete zurückzuverlangen ?

Hab halt was gefunden das alles über 10% zurückverlangt werden kann und für die Zukunft die Miete angepasst werden muss, wenn mans wiederlegen kann - was wir ja können durch die Mietbescheinigung.


3 Jahre frist bis zur verjährung ab Datum des Bekannts werden konnte ich schon in erfahrung bringen.

Aber dann ist die große frage, hat die Arge noch die Mietbescheinigungen von der Zeit wo wir hier Wohnen ?

Wenn die das noch hätten würde ich es mir kopieren lassen und dann nutzen um die Kaltmiete anpassen zu lassen, da wir so gutgläubig waren und nicht vorher nachgemessen haben haben wir natürlich auch die Mietbescheinigung nicht kopiert.

Nur finde ich es ein bisschen Frech zu sagen es seien 75 qm² und es sind dann doch nur 66 qm² !


Hoffe Ihr könnt mir so schonmal was pauschal sagen, Montag werd ich auch direkt mal bei der Arge anfragen ob die das noch haben.



EDIT:

So, hab dann doch was Interessantes gefunden und zwar das hier;

BGH: Wohnflächenunterschreitung auch ohne Quadratmeterangabe im schriftlichen Mietvertrag möglich (http://diewohnungseigentuemer.de/?p=531)

und das:

Falsche Wohnfläche: Quadratmeterzahl muss nicht im Mietvertrag stehen (http://news.immobilo.de/2010/06/24/2873-falsche-wohnflaeche-quadratmeterzahl-muss-nicht-im-mietvertrag-stehen/)




Ergo; wir müssen zu sehen das wir die Mietbescheinigungen ran bekommen und können dann die Miete Mindern und die zuviel gezahlte Miete zurückverlangen :D sind auch wieder fast 505 €


Sorry für den Thread, hab wohl nach den falschen Stichwörten gesucht... Hatte jedenfalls bei Suchmaschine nichts gefunden zu dem Thema... Naja, vllt. kanns noch jemand gebrauchen

kellerton
23.10.10, 19:05
Also wie das nun genau mit deinen Fragen ausschau, kann ich dir nun leider nicht sagen.
Jedenfalls weiß ich das die Arge darauf achtet, wie viel eine Wohnung pro m² kostet.
D.h wenn die Wohnung pro m² zu teuer wird, müsstest du eventuell damit rechnen die Wohung zu verlassen.
Also würde ich mir darum überlegen wie man da nun wirklich vorgeht.

Freak69
24.10.10, 00:26
Ja wie geschrieben, die Wohnung hatte damals in der Zeitungsanzeige ca. 75 qm² und da ich 2 Jahre Maurer gemacht hab weis ich ja wie man sowas ausmessen tut und ich komme auf genau 65,94 qm² hochgerechnet also auf 66 qm² anstatt auf 75 qm² somit 9 qm² bzw. 12% weniger als in der Zeitungsanzeige UND falsche angaben in der Mietbescheinigung für die Arge - da ja nur 66 qm² sind und der Vermieter aber Miete für 75 qm² kassiert kann man die Miete anpassen, was dann Monatlich 34,80€ weniger an Kaltmiete wären.

Was dann schon wieder für die gesamtezeit wo wir hier Wohnen dann fast 505 € da man das bis zu 3 Jahren rückwirkend zurückverlangen kann nach bekanntwerden der Tatsächlichen größe. Das heisst jetzt am Montag gucken das wir die Mietbescheinigungen bekommen wo drin steht 75 qm² und somit hätten wir nen Beweis und die Miete würde halt um fast 35 € runter gehn.

Mir ist das Geld egal, haben eh Heizung und Wasser pauschal, mir gehts eher darum das wir 467€ für ne angebliche 75qm² Wohnung zahlen wo wir keinen Keller und keinen Dachboden haben und dann noch um 9 qm² beschissen werden.

Wir reden sogar schon wieder von Auszug, weil ich natürlich ne Menge an Werkzeug hab was ich nirgends unter kriege, weil kein Keller und nix - da der Vermieter meint den Keller als Partyraum auszubauen für Geburtstagsfeiern etc...

Snitlev
24.10.10, 03:04
Schwierig, da jetzt pauschal was sagen zu können. Aber an den Org.Mietvertrag kommst du in dem du einfach sagst du hast bei einem neuen Arbeitgeber ein Vorstellungsgespräch und musst den Org. Mietschein vorzeigen zb. um ihn glaubhaft zu machen das du einen festen Wohnsitz hast.

Hoffe das ganze geht possitiv für Euch aus ;-)

mfg

macuarro
24.10.10, 03:22
das problem ist ja nicht der mietvertrag, sondern die mietbescheinigungen vom vermieter an die arge... wie man da drankommt, kann ich dir aber leider auch nicht sagen :(
aber ich wünsch euch viel glück :)

LongbowArcher
24.10.10, 09:46
Da immer 75qm eingetragen worden sind und in der Anzeige (die villeicht noch auffindbar ist) von 75qm die Rede war, sich aber lediglich 66qm herausstellen, kannst du die zu viel bezahlte Miete zurückverlangen. ABER, die Wege sind, da die Miete ja von der ARGE kommt etwas anders. Hier solltest du mit deinem Kundenbetreuer bei der ARGE reden, denn das zuvil gezahlte Geld geht wieder zurück an die ARGE und nicht an dich.

Der Vermieter hat sich also entweder verrechnet, auf Aufsagen vorheriger Vermieter verlassen und nicht nach gerechnet, oder versucht die ARGE übers Ohr zu hauen.

Letztlich solltest du mit der ARGE sprechen.

Freak69
25.10.10, 02:31
Original Mietvertrag haben wir ja, nur ist halt so nen vorgefertigtes Teil wo extra keine qm² klausel drin steht, aber die Anzeige kriege ich auch nicht mehr und die Anzeige in der Zeitung ist nicht als Beweis zugelassen, da hatte ich gestern was drüber gelesen.

Mussten ja vor Mietvertrag nen Zettelchen zur Arge bringen wie groß, wo wie was an Miete etc. ist und erst ne erlaubnis der Arge holen damit wir die Wohnung bezahlt kriegen, haben wir auch alles gemacht und dort stand auch 75 qm² da hat der SB noch nen Auge zugedrückt weil ja für 3 Leute eig. nur 72 qm² erlaubt wären aber die Miete hat genau gepasst.

Die Miete für die Wohnung kriegen wir ja und wir zahlen se immer zum 1. jeden Monat, denke aber das wir dann an die Arge zurückzahlen müssen oder aber die Arge es uns für den Zeitraum abzieht, erfahren wir ja erst wenn wir mit meinen SB gesprochen hab bzw. möchte ich da lieber was schriftlich machen...

Damals bei Einzug hiess es die Linke Seite vom Haus hätte ca. 75 qm² und die Rechte Seite hätte wegen dem Treppenhaus ca. 82 qm² was wir uns aber inzwischen nicht mehr vorstellen können da wir ja nur 66 qm² haben...


Man weis es halt nicht, weil er hatte das Haus gekauft und hat die Bäder, Heizung, Böden und Wohnungstüren reingemacht, ist halt vom (meine ich) von ca. 1920 halt irgendwann in den späteren 90ern modernisiert.

Vorstellen das er absichtlich die Mieter täuscht kann ich mir irgendwie schon, man brauch nur seine Frau zu sehen... Ist trotz Ihrer ca. 45~50 nen Modepüppchen...


Naja muss ich gucken das ich diese Woche meinen SB nen Brief schreibe und hoffe das ich unteranderem auch die Mietbescheinigung/en kopiert bekomme, aber ich denke mal schon wenns darum geht Geld zu sparen lach :D

Ich halt euch auf dem laufenden, kann man ja immer gebrauchen solche Infos :) & danke für die Antworten !

LongbowArcher
25.10.10, 07:54
Dann würde ich auf jedenfall trotzdem zur ARGE gehen, denn auf dem Zettel, den ihr ja einreichen müsst, stehen eben 75qm drauf. Da euch eh nur 72qm maximal zustehen, kann es bei einem Wechsel des Sachbearbeiters eventuell zu Problemen kommen (Wohnung zu groß -> Umzug).
Dementsprechend wird dann aber auch die Miete angepasst, vom Amt weniger gezahlt und das zuviel bezahlte kann eventuell zurük verlangt werden. Hier musst du abwägen.

20ilc05
27.10.10, 17:36
Also durch die Arge bekommst du das weniger, und die qm2 zahlen wird ja vorgeschrieben pro Personenzahl in der Bedarfsgemeinschaft und die Miethöhe ist auch ein Mindestbetrag festgelegt, hast du von denen nie eine Auskunftszettel bekommen?
Da die Arge bei mir auch die ersten 2Monatsmieten übernahmen haben musste ich bei der Wohnungssuche an die Arge richten.
Ich kann euch leider nichts anraten :-(
Auf alle Fälle würde ich mich persöhnlich mit der Arge in verbindung setzten.
Lg 20ilc05

P.S: berichte mal was bei rauskam....

Freak69
27.10.10, 23:27
Also hier 72 qm² für 3 Personen, obwohl das nicht mehr beachtet wird solang die Miete halt passt. Werd jedenfalls noch nen bisschen abwarten erstmal ists Auto dran was morgen wegem TÜV 200 € verschlingen wird und ggf. nochmals um die 500 € für Winterreifen :(

Da wir sowieso eigentlich die Wohnung nur genommen haben weil wir in der alten Wohnung Schimmel befall hatten, hatten wir halt die erst best mögliche Wohnung genommen, wollen also wieder umziehen sobald es geht - da die Wohnung keinen Keller und nichts hat bringt es uns ja nichts wenn das ganze Werkzeug etc. in der Wohnung stehen muss !

Suchen aber halt in ruhe, da wir diesmal Zeit haben in ruhe zu schauen ohne das Schimmel von tag zu tag mehr wird lach... Naja die nächste Wohnung wird aufjedenfall wieder eine mit Balkon und Keller und wenns noch geht ne Garage dabei fürs Auto.

Vorallem wird die vorab direkt nach Einzug vermessen und ggf. sogar noch zusätzlich von nem Sachverständigen.

Sind halt am überlegen ob wir das stillschweigend erstmal hinnehmen bis wir ne neue Wohnung haben, da die Verjährungsfrist ja eh 3 Jahre nach bekanntwerden erst vorüber ist wäre der evtl. Streit mit dem Vermieter dann besser als wenn wir dann noch hier weiter Wohnen würden.

Werds aber nochmal mit meiner Anwälting absprechen, da ich sowieso wieder mal hin muss wegen nem Möbelgeschäft wo wir schon seit anfang 2009 hinter 700 € hinter rennen... NIE WIEDER anzahlung...