Freak69
23.10.10, 16:05
Hi, Ihr seid wieder mal gefragt, also wir (meine damalige Lebensgefährtin, gemeinsames Kind und ich) sind am 15.07.09 in diese Wohnung wo wir jetzt immer noch zusammen Leben eingezogen.
Das Inserat damals in der Zeitung sagte ca. 75 qm² was der Vermieter auch in der Bescheinigung für die Arge schrieb - im Mietvertrag steht leider keine Angabe zur Größe, aber da er uns sowieso alle 6 Monate nen Zettel fürs Amt ausfüllen muss wo auch 75 qm² drin steht hatten wir es so belassen, nur heute hatte ich den massiven drang die Wohnung einfach mal auszumessen und bin auf hochgerechnet 66 qm² gekommen was also 9 qm² bzw. 12% weniger ist was wiederrum in der Kaltmiete stolze 34,80€ ausmachen würde !
Nun meine frage, kann ich aufgrund der Mietbescheinigung für die Arge was ja eig. nen Beweis ist weil dort 75 qm² stehen was der Vermieter auch immer unterschreiben muss dafür nutzen die zuviel gezahlte Miete zurückzuverlangen ?
Hab halt was gefunden das alles über 10% zurückverlangt werden kann und für die Zukunft die Miete angepasst werden muss, wenn mans wiederlegen kann - was wir ja können durch die Mietbescheinigung.
3 Jahre frist bis zur verjährung ab Datum des Bekannts werden konnte ich schon in erfahrung bringen.
Aber dann ist die große frage, hat die Arge noch die Mietbescheinigungen von der Zeit wo wir hier Wohnen ?
Wenn die das noch hätten würde ich es mir kopieren lassen und dann nutzen um die Kaltmiete anpassen zu lassen, da wir so gutgläubig waren und nicht vorher nachgemessen haben haben wir natürlich auch die Mietbescheinigung nicht kopiert.
Nur finde ich es ein bisschen Frech zu sagen es seien 75 qm² und es sind dann doch nur 66 qm² !
Hoffe Ihr könnt mir so schonmal was pauschal sagen, Montag werd ich auch direkt mal bei der Arge anfragen ob die das noch haben.
EDIT:
So, hab dann doch was Interessantes gefunden und zwar das hier;
BGH: Wohnflächenunterschreitung auch ohne Quadratmeterangabe im schriftlichen Mietvertrag möglich (http://diewohnungseigentuemer.de/?p=531)
und das:
Falsche Wohnfläche: Quadratmeterzahl muss nicht im Mietvertrag stehen (http://news.immobilo.de/2010/06/24/2873-falsche-wohnflaeche-quadratmeterzahl-muss-nicht-im-mietvertrag-stehen/)
Ergo; wir müssen zu sehen das wir die Mietbescheinigungen ran bekommen und können dann die Miete Mindern und die zuviel gezahlte Miete zurückverlangen :D sind auch wieder fast 505 €
Sorry für den Thread, hab wohl nach den falschen Stichwörten gesucht... Hatte jedenfalls bei Suchmaschine nichts gefunden zu dem Thema... Naja, vllt. kanns noch jemand gebrauchen
Das Inserat damals in der Zeitung sagte ca. 75 qm² was der Vermieter auch in der Bescheinigung für die Arge schrieb - im Mietvertrag steht leider keine Angabe zur Größe, aber da er uns sowieso alle 6 Monate nen Zettel fürs Amt ausfüllen muss wo auch 75 qm² drin steht hatten wir es so belassen, nur heute hatte ich den massiven drang die Wohnung einfach mal auszumessen und bin auf hochgerechnet 66 qm² gekommen was also 9 qm² bzw. 12% weniger ist was wiederrum in der Kaltmiete stolze 34,80€ ausmachen würde !
Nun meine frage, kann ich aufgrund der Mietbescheinigung für die Arge was ja eig. nen Beweis ist weil dort 75 qm² stehen was der Vermieter auch immer unterschreiben muss dafür nutzen die zuviel gezahlte Miete zurückzuverlangen ?
Hab halt was gefunden das alles über 10% zurückverlangt werden kann und für die Zukunft die Miete angepasst werden muss, wenn mans wiederlegen kann - was wir ja können durch die Mietbescheinigung.
3 Jahre frist bis zur verjährung ab Datum des Bekannts werden konnte ich schon in erfahrung bringen.
Aber dann ist die große frage, hat die Arge noch die Mietbescheinigungen von der Zeit wo wir hier Wohnen ?
Wenn die das noch hätten würde ich es mir kopieren lassen und dann nutzen um die Kaltmiete anpassen zu lassen, da wir so gutgläubig waren und nicht vorher nachgemessen haben haben wir natürlich auch die Mietbescheinigung nicht kopiert.
Nur finde ich es ein bisschen Frech zu sagen es seien 75 qm² und es sind dann doch nur 66 qm² !
Hoffe Ihr könnt mir so schonmal was pauschal sagen, Montag werd ich auch direkt mal bei der Arge anfragen ob die das noch haben.
EDIT:
So, hab dann doch was Interessantes gefunden und zwar das hier;
BGH: Wohnflächenunterschreitung auch ohne Quadratmeterangabe im schriftlichen Mietvertrag möglich (http://diewohnungseigentuemer.de/?p=531)
und das:
Falsche Wohnfläche: Quadratmeterzahl muss nicht im Mietvertrag stehen (http://news.immobilo.de/2010/06/24/2873-falsche-wohnflaeche-quadratmeterzahl-muss-nicht-im-mietvertrag-stehen/)
Ergo; wir müssen zu sehen das wir die Mietbescheinigungen ran bekommen und können dann die Miete Mindern und die zuviel gezahlte Miete zurückverlangen :D sind auch wieder fast 505 €
Sorry für den Thread, hab wohl nach den falschen Stichwörten gesucht... Hatte jedenfalls bei Suchmaschine nichts gefunden zu dem Thema... Naja, vllt. kanns noch jemand gebrauchen