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View Full Version : [Hilfe] Sammelklagen bei P2P jetzt möglich



Snitlev
27.08.10, 11:09
Über das Geschäftsmodell von “DigiProtect – Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH“ ist derzeit viel zu lesen und zu hören. Wer von “DigiProtect – Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH“ wegen Filesharing abgemahnt wurde und die Abmahnung bezahlt hat, hat sich deshalb vielleicht schon gefragt:


Hat diese Firma die Rechte, die sie Geltendmacht, überhaupt?


Ist dieser Firma der behauptete Schaden so überhaupt entstanden?


Und vor allem: Kann ich mein Geld zurückbekommen?





Dies höchstrichterlich klären zu lassen, wäre sicherlich interessant. Die meisten schrecken jedoch wegen der Kosten davor zurück. Zudem sind Einzelklagen auf eine Rückzahlung unterhalb einer Summe von 600,00 EUR in der Regel nicht berufungsfähig, sodass man mit seiner Klage über das Amtsgericht nicht hinauskommt.
Naheliegend ist deshalb der Ruf nach einer „Sammelklage“ vieler Abgemahnter. Es gibt dafür im deutschen Zivilprozessrecht zwar keine spezielle Verfahrensform, die Firma “metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH“ hat jedoch eine Lösung entwickelt:
“Metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH“ bietet an, die Forderungen der Abgemahnten zu übernehmen und dann gesammelt geltend zu machen (erste Instanz: Landgericht). Es dürfte aber auf der Hand liegen, dass diese Klage trotz guter Argumente nicht leicht zu gewinnen sein wird. Das Kostenrisiko ist also erheblich. Um die Übernahme dieses Kostenrisikos zu rechtfertigen, erhält “metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH“ deshalb eine hälftige Beteiligung am Gesamterfolg.




Wer an der Sammelklage teilnehmen kann:


Alle, die von “DigiProtect – Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH“ eine Abmahnung erhalten haben,



Wenn sie darauf eine Zahlung geleistet haben und/oder Anwaltskosten hatten


Wenn es sich beim abgemahnten Werk um einen pornographischen Film handelt



Wenn sie noch nicht selbst prozessiert haben



Wenn sie die Daten ihrer Abmahnung noch vorliegen haben (Datum, Aktenzeichen, etc.)



Ob der abgemahnte pornographische Film tatsächlich heruntergeladen wurde, spielt für die voraussichtliche Argumentation in dieser Sammelklage keine Rolle. Die Teilnahme an der Sammelklage ist kostenlos. D. h. geht die Klage verloren, muss auch nichts nachbezahlt werden.


Das Teilnahmeformular gibt es hier: 7822

Quelle: Abmahnwahn-Dreipage Aktuell (http://abmahnwahn-dreipage.de/aktuell.html)

Eine richtige und gute Entscheidung, die hoffentlich auch der Abmahnmafia ein Zeichen setzen kann...

mfg