PDA

View Full Version : [Hilfe] Doppelabmahnungen: gängige Abmahnpraxis bei Filesharing?



Snitlev
19.06.10, 02:46
Die bekannten Abmahnkanzleien gehen seit einigen Jahren verstärkt gegen Filesharer vor und versuchen diese wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen zur Kasse zu bitten. Tatsächlich scheint die Ermittlung der Filesharer nicht so zweifeldfrei zu gelingen, wie dies die Musikfirmen und die beauftragten Antipiracy-Unternehmen immer behaupten.Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Beitrag von RA Thomas Stadler, der von einem aktuellen Fall berichtet, bei dem scheinbar ein und dieselbe Rechtsverletzung doppelt von unterschiedlichen Abmahnkanzleien kostenpflichtig abgemahnt wurde. Zunächst wurde der Mandant von der Kanzlei Rasch wegen der unberechtigten Zurverfügungstellung des Sido-Albums „Aggro Berlin” im Rahmen einer Tauschbörse abgemahnt. Wenige Monate später mahnte dann die Kanzlei Nümann & Lang ebenfalls zwei Musikstücke des Sido-Albums kostenpflichtig ab.

Für beide Abmahnungen hatte das LG Köln zwei unterschiedliche Auskunftsbeschlüsse erlassen. Die Abmahnbefugnis ist vom Gericht hier scheinbar nicht hinreichend geprüft worden.

Quelle: WBS-LAW Doppelabmahnungen: gängige Abmahnpraxis bei Filesharing? (http://www.wb-law.de/news/medien-entertainment-und-urheberrecht/1668/doppelabmahnungen-gaengige-abmahnpraxis-bei-filesharing/#more-1668)

Es gibt auch Abmahnungen, die eindeutig nicht stattgefundene Urheberrechtsverletzungen betreffen und diese scheinbar auch “beweisen”. Ist es bei solchen Fehlern überhaupt möglich, Urheberrechtsverletzungen via BitTorrent eindeutig und unwiderlegbar zu beweisen? Gab es dazu schonmal einen Prozess, den ein Abmahner gewonnen hat?

in dubio pro reo

mfg