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View Full Version : [FAQ] Der fliegende Gerichtsstand braucht ein Flugverbot. Interview mit RA C. Solmecke



Snitlev
19.06.10, 01:38
Im Rahmen seiner Berichtreihe „Abmahnrepublik” befragte das Autorenblog für die Politik, Ökonomie und digitale Öffentlichkeit CARTA (carta.info) die Anwälte Christian Solmecke (Köln), Markus Kompa (Münster), Till Kreutzer (Berlin) und Thomas Stadler (Freising) zu aktuellen Problemen und Besonderheiten des deutschen Abmahnrechts.


Der sog. „Fliegende Gerichtsstand” ermöglicht es Abmahnern ein für sie günstiges Gericht auszusuchen, wobei diese oftmals Mindermeinungen vertreten, so dass Urteile ergehen, die an anderer Stelle so undenkbar gewesen wären. Motiviert durch hohe Streitwerte und die Möglichkeit schneller Einstweiliger Verfügungen ohne Anhörung der Gegenseite hat sich in Deutschland eine ganze Reihe von Anwälten darauf spezialisiert, Rechteinhabern gewinnbringend standardisierte Massenabmahnungen als Geschäftsmodell anzubieten. Dies ist umso bedenklicher, wenn auf der Beklagtenseite Verbraucher stehen und sich oftmals irrational hohen Streitwerten ausgesetzt sehen. Durch schnelle Verdienstmöglichkeiten geldgieriger Anwälte und die “Googlebarkeit” von Wettbewerbsverstößen hat sich in Deutschland somit eine florierende Abmahnindustrie entwickelt.

Das ganze Interview: WBS-LAW Der fliegende Gerichtsstand braucht ein Flugverbot. Interview mit Rechtsanwalt Christian Solmecke, LLM (http://www.wb-law.de/news/medien-entertainment-und-urheberrecht/1708/der-fliegende-gerichtsstand-braucht-ein-flugverbot-interview-mit-rechtsanwalt-christian-solmecke-llm/#more-1708)

das ist nunmal auch das Internet, da man beim zb. Onlinekauf in ganz Deutschland bewegen kann (national) ist somt auch die Möglichkeit im Falle einer Abmahnung gegeben das man sich sein Gerichtstand selber wählen kann, und klar google ich erstmal wo welches Gericht gerade diese Abmahnung am glimpflichsesten abgeurteilt hat...

mfg