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View Full Version : [FAQ] Filesharing - Anschlussinhaber haftet für volljährige Familienmitglieder



Snitlev
12.06.10, 19:50
1. Juni 2010

Das Landgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 27.05.2009, AZ: 12 O 134/09 entschieden, dass der Anschlussinhaber eines Internetzugangs (vorliegend der Antragsgegner) für Handlungen eines volljährigen Familienmitglieds (hier illegales Filesharing) haftet.


Das Gericht führte hierzu aus:

„Die Kammer vermag der von einigen Instanzgerichten vertretenen Auffassung, der Anschlussinhaber sei zu einer verdachtsunabhängigen Prüfung und Überwachung volljähriger Haushaltsangehöriger grundsätzlich nicht verpflichtet, nicht beizupflichten. Dem Antragsgegner als Inhaber des Internet-Zugangs wird nicht unzumutbares abverlangt, wenn man eine Pflicht dahingehend bejaht, dass er vor der mit seinem Willen erfolgenden Nutzung seines Internet-Zuganges die betroffenen Familienmitglieder zumindest auffordert, Urheberrechtsverletzungen mittels seines Computers und Internet-Zugangs zu unterlassen. Dass er keinerlei Kenntnis davon hatte, dass das Internet die Möglichkeit bietet, derartige Rechtsverletzungen zu begehen, behauptet der Antragsgegner nicht. Da er derjenige ist, der eine neue Gefahrenquelle geschaffen hat, die nur er überwachen kann, und er es somit Dritten ermöglicht, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutze der von ihm geschaffenen Anonymität jedenfalls zunächst einmal ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können, erscheint es gerechtfertigt ihm auch das Verhalten volljähriger Familienangehöriger zuzurechnen.”

Quelle: WBS-LAW Filesharing - Anschlussinhaber haftet für volljährige Familienmitglieder (http://www.wb-law.de/news/medien-entertainment-und-urheberrecht/1697/filesharing-anschlussinhaber-haftet-fuer-volljaehrige-familienmitglieder/)

Das war doch auch wohl abzusehen, selbst bei Teenies würde mich es nicht wundern, aber gut es gilt wohl nur für volljährige...

mfg