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View Full Version : [FAQ] Der BGH zum Unterlassungsanspruch beim Filesharing (Tauschbörsen)



Snitlev
04.06.10, 11:36
In der ganzen Aufregung um die nichtvorhandenen Ausführungen zum 97 a II UrhG könnte ein interessanter Gesichtspunkt übersehen zu werden. Der BGH (I ZR 121/08) Entscheidung vom 12. Mai 2010 führt nämlich aus:


“[…] der Antrag, es dem Beklagten zu verbieten, die Tonträgerproduktion „Sommer unseres Lebens“ im Internet in Tauschbörsen zugänglich zu machen, verfehlt die konkrete Verletzungsform. Ein Unterlassungsanspruch steht der Klägerin nur insoweit zu, als sie sich dagegen wendet, dass der Beklagte außenstehenden Dritten Rechtsverletzungen der genannten Art ermöglicht, indem er den Zugang zu seinem WLAN Anschluss unzureichend sichert.”

wenn ich diese Ausführungen des BGH richtig interpretiere könnte das bedeuten, dass die Unterlassungserklärung mal wieder überarbeitet werden darf. Hilfreich wird es dazu sein, abzuwarten wie die Klägerin „ihren Antrag auf die konkrete Verletzungsform“ anpassen wird. Es bleibt also weiter spannend.


Quelle: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Der BGH zum Unterlassungsanspruch beim Filesharing (Tauschbörsen) (http://www.dr-wachs.de/blog/2010/06/02/der-bgh-zum-unterlassungsanspruch-beim-filesharing-tauschboersen/#more-214)

Tja ist nicht das erste Gesetz was mal wieder überarbeitet werden müsste sollte es so sein wie es uns RA Dr. Wachs im Spoiler vertändlich macht.

mfg