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View Full Version : [News] BGH I ZR 121/08 und die Störerhaftung - Machtwort ?



Snitlev
21.03.10, 12:03
Am 18. März 2010 war die Verhandlung des BGH zur Frage, ob und wenn ja wie ein W-lan gesichert sein muß. Leider konnte ich selber die Verhandlung nicht besuchen, nach Gesprächen mit Kollegen die das Glück hatten vor Ort zu sein hat sich folgendes ergeben:

wie weit die Haftung ausgedehnt wird. Es scheint wohl so zu sein, dass auch bei ungesichertem W-lan weiter an einer Störerhaftung festgehalten wird. Die gefürchtete Halzband-Analogie und damit eine Gefährungshaftung für den Anschlussinhaber wird wohl nicht kommen.


2. Die 100,00 EUR Deckelung wurde so -entgegen einigen Gerüchten im Internet - wohl nicht bejaht, es scheint aber grundsätzliche Ausführungen zu dieser Thematik gegeben zu haben. Ob in dem Urteil ein obiter dictum fällt? Allerdings geht es hier in dieser Entscheidung nach meiner Kenntnis ohnehin um ein einzige Lied “Sommer unseres Lebens”, denkbar wäre allerdings, dass nun einige Instanzgerichte sich doch noch etwa genauer mit dem 97a II UrhG - zumindest bei Abmahnungen wegen eines Liedes - befassen. Derzeit sind ja einige Verfahren wegen ein Lied Abmahnungen anhängig, das sollte im Auge behalten werden.

Fazit: Ich persönlich kann mir nur zweierlei vorstellen, entweder der BGH entscheidet sich für die Störerhaftung bei unverschlüsseltem W-lan. Dafür spricht auch einiges. Oder - und dass ist vor dem Hintergrung des oben gesagten sehr unwahrscheinlich - der BGH begründet eine Gefährungshaftung und wendet dann die 100,00 EUR Deckelung in allen Tauschbörsenkonstellationen an

Quelle: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - BGH I ZR 121/08 und die Störerhaftung - Machtwort ? (http://www.dr-wachs.de/blog/2010/03/19/bgh-i-zr-12108-und-die-stoererhaftung-machtwort/)

Es bleibt spannend wie man dieses zukünftig auslegen wird...

mfg