Snitlev
13.03.10, 10:09
Viele Filesharer haben schon mal etwas von der „100 €-Regelung” gehört und fragen nach, ob diese nicht auch auf die zahlreichen Filesharing Abmahnungen Anwendung findet. Die Deckelung der Abmahnkosten ist in § 97a Abs. 2 UrhG enthalten und besagt:
„Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.”
Die Rechtsprechung lehnt die Anwendung der „100 €-Regelung” auf die Filesharing-Fälle bislang weitestgehend ab und begründet dies vor allem damit, dass es sich hierbei gerade nicht um einfach gelagerte Fälle handle und diese auch nicht außerhalb des geschäftlichen Verkehrs stattfinden würden. Da mag so mancher den Kopf schütteln.
die 100 €-Regelung nicht auf die Filesharing-Fälle anzuwenden. Insbesondere wenn ein aktuelles Musikalbum oder ein Film im Rahmen einer Tauschbörse angeboten wurde, verneinen die Gerichte die Anwendbarkeit von § 97a II UrhG bislang mehrheitlich.
Quelle: W&B Anwälte Filesharing: Deckelung der Abmahnkosten auf 100 ? möglich? (http://www.wb-law.de/news/allgemein/1432/filesharing-deckelung-der-abmahnkosten-auf-100-e-moeglich/)
Also ist davon momentan auszugehen, das es beim Filesharing nicht angewendet wird, es könnte zwar aber die Gerichte sind dagegen, noch...
mfg
„Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.”
Die Rechtsprechung lehnt die Anwendung der „100 €-Regelung” auf die Filesharing-Fälle bislang weitestgehend ab und begründet dies vor allem damit, dass es sich hierbei gerade nicht um einfach gelagerte Fälle handle und diese auch nicht außerhalb des geschäftlichen Verkehrs stattfinden würden. Da mag so mancher den Kopf schütteln.
die 100 €-Regelung nicht auf die Filesharing-Fälle anzuwenden. Insbesondere wenn ein aktuelles Musikalbum oder ein Film im Rahmen einer Tauschbörse angeboten wurde, verneinen die Gerichte die Anwendbarkeit von § 97a II UrhG bislang mehrheitlich.
Quelle: W&B Anwälte Filesharing: Deckelung der Abmahnkosten auf 100 ? möglich? (http://www.wb-law.de/news/allgemein/1432/filesharing-deckelung-der-abmahnkosten-auf-100-e-moeglich/)
Also ist davon momentan auszugehen, das es beim Filesharing nicht angewendet wird, es könnte zwar aber die Gerichte sind dagegen, noch...
mfg