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View Full Version : [FAQ] Warnung vor der so genannten "modifizierten unterlassungserklärung"



Snitlev
03.02.10, 08:26
Wir warnen dringend vor der unüberlegten Abgabe so genannter modifizierter Unterlassungserklärungen. Dabei wird im Internet oder auch von einigen Rechtsanwälten häufig der Eindruck erweckt, dies sei ein "Königsweg", um billig aus einer Abmahnung "heraus zu kommen". Tatsächlich werden Schäden aber häufig erst durch die unüberlegte so genannte modifizierte Unterlassungserklärung verursacht.




Es gibt keinen Anlass, sich zu unterwerfen, denn

* eine Abmahnung kann schon dem Grunde nach unberechtigt sein,
* die Rechtslage im filesharing ist weitgehend ungeklärt, die Rechtsprechung
gespalten und umstritten;
* die Beweisführung der Gegenseite ist fraglich, einige Gerichten wollen
ihr nicht mehr folgen;
* Vertragsstrafen sind häufig zu hoch;
* vorformulierte Unterlassungserklärungen sind falsch bzw. zu weit;
* es kann für Sie erheblich günstiger sein, wenn Sie nicht unterschreiben,
weil ein gerichtliches Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen hat;
* weil Sie bei Streichung der Kosten eh verklagt werden, nur die
Unterlassungserklärung jetzt zu Ihrem Nachteil wirkt, denn Sie haben
den Unterlassungsanspruch anerkannt (daran ändern auch
Floskeln wie "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" nichts);

Übernehmen Sie auf keinen Fall einen Text aus dem Internet!. Eine modifzierte Unterlassungserklärung kann Ihre gesamte Existenz gefähren, da die Haftung zeitlich und inhaltlich unüberschaubar ist. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmefälle, in denen wirklich zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung geraten werden kann.



Auch mit einer modifizierten Unterlassungser verpflichten Sie sich für 30 Jahre für jeden einzelnen einschlägigen Download eine Vertragsstrafe zu zahlen, die jedenfalls 2000 Euro betragen dürfte. 10 Downloads macht also eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 20.000 Euro.
Sie haben kaum Möglichkeiten, aus dieser vertraglichen Bindung (Die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag) wieder heraus zu kommen.
Die Vertragsstrafe müssen Sie an den Gegner zahlen (er verdient noch viele Jahre später mit Ihnen Geld), dass heißt er hat ein erhebliches Verfolgungsinteresse.
Sie haften in Vertragsverhätnissen auch für so genannte Erfüllungsgehilfen, dass heißt für Dritte.

Quelle: Das Märchen von der modifizierte Unterlassungserklärung (http://www.rechtsreporte.de/index.php?option=com_content&view=article&id=260:modifizierte-unterlassungserklaerung&catid=18:urteile&Itemid=26)

Also bitte nehmt die Sache mit der mod. UE sehr Ernst!

mfg