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View Full Version : [News] LG Köln: Urteile in zwei Rasch Klagen - Filesharer muss 2.180,60 € statt 5.832,46 €



Snitlev
29.01.10, 11:07
Mit Urteilen vom 26.01.2010 hat das Landgericht Köln zwei Filesharer zu Zahlungen von 2180,60 € (Az. 28 O 241/09) bzw. 2380,80 € (28 O 237/09) verurteilt. Die Beklagten müssen die Verfahrenskosten zu rund 40 % selbst tragen, im Übrigen müssen die vier Klägerinnen (EMI, Universal, Sony, Warner) die Kosten des Prozesses übernehmen. Ursprünglich hatte die Kanzlei Rasch 5.832,46 € Abmahngebühren von den Filesharern gefordert. Die Urteilsgründe werden erst in einigen Wochen vorliegen.
Den beiden Filesharern wurde vorgeworfen, 532 bzw. 1026 Musikdateien getauscht zu haben.

http://www.wb-law.de/news/wp-content/uploads/2010/01/beweisaufnahme-rasch-verfahren.pdf

Die Urteilsgründe werden erst in einigen Wochen vorliegen.

Quelle: W&B Anwälte LG Köln: Urteile in zwei Rasch Klagen - Filesharer muss 2.180,60 ? statt 5.832,46 ? zahlen (Verhandlungsprotokoll nun online) (http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/1344/lg-koeln-urteile-in-zwei-rasch-klagen-filesharer-muss-218060-e-statt-583246-e-zahlen-verhandlungsprotokoll-nun-online/#more-1344)

jetzt kann man sich ja schon mal die Beweisaufnahme im Orginal anschauen im Spoiler, aber auf die Urteilsgründe bin ich sehr gespannt sobald sie draußen sind werde ich sie hier einstellen,
ebenfalls bin ich gespannt ob man eine Berufung eigehen wird...

mf