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View Full Version : Seit 1.1.08 neues Urheberrecht: auch Downloaden illigal



wienun
02.01.08, 12:12
1. Erhalt der Privatkopie

Die private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt. Das neue Recht enthält aber eine Klarstellung: Bisher war die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt. Auf diese Weise wird die Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer erfasst. In Zukunft gilt also: Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt – z. B. weil klar ist, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum Angebot eines aktuellen Kinofilms im Internet besitzt –, darf er keine Privatkopie davon herstellen.


Quelle: BMJ | Pressemitteilungen | Neues Urheberrecht tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft (http://www.bmj.de/enid/f9e3f868487bc739210fcc8f3e5fa2f4,a9955b6d6f6465092 d09093a09636f6e5f6964092d0934373838/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html)

Bald darf man in Deutschland nix mehr ;)

NoBRAKEz
05.01.08, 19:46
lool das ist alles doch soo lächerlich! mal im ernst...
warum reden die mit den gesetzen so drumherrum?
bald braucht man nur noch bei jemand anderem zuzugucken wie er sachen runterlädt und macht sich damit strafbar :klatsch_3:

-Rayen-
05.01.08, 20:37
So lachhaft ist das neue Gesetz garnichtmehr! Somit sind Cheater nichtmehr im grauen Bereich , sondern ganz klar illegal , genauso wie welche die auch Uploaden! Das ist ein schlechter Schritt ,denn bis ende letzten Jahres konntest du theoretisch loaden wie du wolltest wenn du mit ner No Uplaodmod gesaugt hast , doer per Rapidshare , nun ist es offiziell illegal.
mfg Rayen

sectune
05.01.08, 20:46
Dieser Schritt war auch klar abzusehen. Die Musikindustrie macht in der ganzen EU immer stärker Druck und verlangt schärfere Gesetze und Strafen. Gott sei Dank sind wir im Moment noch nicht auf dem Gesetzesentwurfsniveau der USA angelangt.

dortmunder_09
05.01.08, 21:26
Traurig wie sich das entwickelt... bald dürfen wir gar nix mehr :(

SpongebobPx10
06.01.08, 02:35
Ich finde, die Musik & Filmindustrie ist daran selbst schuld. :stupid:

Die M&FI. heult rum [:icon_angry[1]:], dass niemand mehr was kauft, und alle nur noch Raubkopieren und downloaden und dabei [-> achtung jetzt folgt IRONIE] gehn wir doch auf unsere Kunden ein, habe angemessene Preise, unser OnlineAngebot ist auch sehr schön, und auch nicht überteuert, und ganz einfach zu bedienen....

Ich will nicht der M&FI. alles in die Schuhe schieben und sagen, dass wenn sie was ändert, alles Raubkopierer aufhören zu kopieren oder zu laden, aber sie könnte was verändern.



Zitat von WDR.de (http://www.wdr.de)
Aktuelle Hitsingles auf Mausklick? Fehlanzeige!

Von Jörg Schieb

Die Musikbranche jammert gerne lauthals über fallende Umsätze. Doch was sich gut verkaufen lässt, die Hits aus den aktuellen Charts zum Beispiel, sind online nur schwer oder überhaupt nicht zu bekommen. Fans von Max, Alexander oder Herbert Grönemeyer haben es schwer, wenn sie sich online mit Songs versorgen wollen. Das verlieren selbst geduldige Musikfans das Interesse.

Das trifft es genau auf den Kopf...
Dann kann ich die dort erworbenen Titel nicht mal überall anhören, nicht beliebig oft brennen usw...

Mfg

Tornado
07.01.08, 00:30
sollen sie mich hohlen kommen ist mir schnurz egal, es ist ja nicht so das man an das zeug schwer ran kommt, die sollten sich mal besser was in diese richtung einfallen lassen.. woher kann ich als Otto normalverbraucher mir sicher sein was illegal ist und was nicht abgesehn von Kinofilmen natürlich, und downloaden im allgemeinen kann einfach nicht illegal sein egal ob im net oder in ner tauschbörse dann dürfte ich mir nicht mal freeware progs saugen...:icon_angry[1]:

Ziroto
10.01.08, 21:21
na meistens wirst du schon wissen ob das zeuch was du lädst illegal ist oder nicht, hmm? ;)

na solange dein hd nicht überschwappt vor illegaler software hat man eh nix zu befürchten da erst bei nem gewissen datenvolumen recherchen betrieben werden...

LongbowArcher
11.01.08, 09:53
Die Frage ist ja auch, was man lädt.
Wer zum Beispiel nur Black Metal Alben runterlädt, wird kaum damit rechnen müssen einen Brief eines Anwalts zu erhalten, da solche Musikrichtungen doch eher selten von großen Labels unterstützt werden und die Alben eher Garagenproduktionen sind.

KisS
11.01.08, 13:25
Hier eine kurze Info zum loggen der IP bei Rapidshare, steht auch unter Hoster / Rapidshare




Es werden jeweils folgende Daten bezüglich Downloads gespeichert:

Premium-User:
Es wird gespeichert welcher User/Account an welchem Datum mit welcher
IP-Adresse wieviel Datenmengen heruntergeladen hat.

Free-User:
Bei Free-Usern wird jeweils nur gespeichert wieviel Datenmengen von welcher
IP-Adresse während der letzten 10-100 Minuten heruntergeladen wurden.

Bei Premium-Usern werden die Logs 60 Tage gespeichert, bei Free-Usern werden
sie ca. 2 Stunden gespeichert.

Es gibt keine Logs darüber, welcher User welche Datei herunter geladen hat.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.

Freundliche Grüsse,

RapidShare AG - Support Team

RapidShare AG
Gewerbestrasse 6
CH - 6630 Cham

Anyway
11.01.08, 23:49
Hier eine kurze Info zum loggen der IP bei Rapidshare, steht auch unter Hoster / Rapidshare



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IP-Adresse wieviel Datenmengen heruntergeladen hat.

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IP-Adresse während der letzten 10-100 Minuten heruntergeladen wurden.

Bei Premium-Usern werden die Logs 60 Tage gespeichert, bei Free-Usern werden
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Es gibt keine Logs darüber, welcher User welche Datei herunter geladen hat.

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RapidShare AG - Support Team

RapidShare AG
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Diese Aussage geht ja nun nicht wirklich konform mit dem neuen Gesetz! Von wann stammt denn diese Info?

KisS
12.01.08, 13:55
Diese Aussage geht ja nun nicht wirklich konform mit dem neuen Gesetz! Von wann stammt denn diese Info?

Diskussion zur Sendung SternTV 10.10.07 22.15h RTL



Vorbeugende Unterlassungserklärungen

Von Christian Solmecke, Kanzlei Wilde & Beuger (Köln)

Haben Sie oder Ihre Kinder möglicherweise illegal Musik im Internet getauscht? Befürchten Sie eine Abmahnung? Eine vorbeugende Unterlassungserklärung an die Musikindustrie schützt Sie zumindest vor saftigen Anwaltsgebühren. Hier finden Sie Schreiben, die der IT-Rechtsexperte Christian Solmecke verfasst hat.

Bevor Sie die Unterlassungserklärungen abschicken, lesen Sie folgenden Text komplett durch! In der Regel laufen die Filesharingverfahren so ab, dass die IP-Adresse eines Filesharers gespeichert und mittels einer Strafanzeige zurückverfolgt wird. Der jeweilige Anschlussinhaber wird dann von einem Rechtsanwalt abgemahnt. Die dabei entstehenden Abmahnkosten in Höhe von mehreren tausend Euro können immer dann vermieden werden, wenn die Betroffenen schon vor der Abmahnung eine so genannte vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben haben. Das ist also die Flucht nach vorne, für alle Anschlussinhaber, die bislang noch nicht von der Musikindustrie angeschrieben worden sind.

Wenn Sie zu befürchten haben oder nicht ausschließen können, dass in den vergangenen Monaten über Ihren Internetanschluss sei es von Freunden oder von Kindern - illegal Musik getauscht worden ist, dann empfehlen wir die Abgabe der nachfolgenden sechs Unterlassungserklärungen.

Mit diesen Unterlassungserklärungen verpflichten Sie sich gegenüber den Tonträgerherstellern, künftig dafür Sorge zu tragen, keine Musik im Internet mehr anzubieten. Doch Achtung! Sie müssten dann auch hundertprozentig sicherstellen können, dass Ihr Internetanschluss nicht mehr für illegale Filesharingaktivitäten genutzt wird. Sollte eines der genannten Unternehmen feststellen, dass nach dem Zeitpunkt der Abgabe der vorbeugenden Un-terlassungsverpflichtungserklärung über Ihren Anschluss Musikdateien angeboten werden, kann das betroffene Unternehmen einen Vertragsstrafanspruch gegen Sie geltend machen, der - abhängig von der Anzahl der angebotenen Dateien - die vorgenannten Abmahnkosten um ein Vielfaches übersteigen kann. Darüber hinaus müssen Sie wissen, dass die Wirkung der Unterlassungserklärung 30 Jahre andauert.

Im Übrigen weisen wir auch darauf hin, dass es sich bei den sechs angeschriebenen Firmen lediglich um die wohl größten in Deutschland vertretenen Tonträgerhersteller handelt. Uns ist auch bekannt, dass noch weitere Tonträgerhersteller derzeit abmahnen. Ebenso mahnen aktuell die Spieleindustrie, Rechteinhaber von Hörbuchern und Teile der Filmindustrie ab. Vor solchen Abmahnungen sind Sie durch die Abgabe der unten stehenden Unterlassungserklärungen nicht geschützt. Auch schützt sie die Erklärung nicht davor, dass die sechs Unternehmen Sie auf Schadensersatz in Anspruch nehmen wollen. Präjudizierende Wirkung für eine tatsächlich begangene Verletzung sollte die Abgabe der Erklärung aber nicht haben. Mit anderen Worten: die Abgabe der Unterlassungserklärung ist kein Schuldeingeständnis. Das bedeutet, wenn ein Schadensersatzanspruch trotz Abgabe der Erklärung an Sie herangetragen wird, ist es an den vorgenannten Tonträgerunternehmen nachzuweisen, dass über Ihren Anschluss und von ihnen persönlich auch tatsächlich eine Rechtsverletzung begangen wurde.

Sollten Sie trotz Abgabe der vorbeugenden Unterlassungserklärung von einer der unten stehenden Firmen in Anspruch genommen werden, können Sie darauf verweisen, dass von Ihnen bereits eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben worden ist. Zumindest die immensen Rechtsanwaltskosten können dann nicht mehr von ihnen verlangt werden. Wie bereits ausgeführt, wird es jedoch grundsätzlich möglich sein, von Ihnen Ersatz für den entstandenen Schaden zu verlangen, falls sich später herausstellt, dass Sie die Urheberrechtsverletzung persönlich begangen haben. Dieser Schadensersatzanspruch ist grundsätzlich unabhängig von der Abgabe der Unterlassungserklärung zu beurteilen.

Wir geben abschließend zu bedenken, dass die von uns zur Verfügung gestellten Muster die Beratung eines Rechtsanwalts im Einzelfall nicht ersetzen können. Sollten Sie bei der Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung unsicher sein, empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit ihrem konkreten Fall an einen fachlich versierten Anwalt zu wenden.

Wichtig: Die Unterlassungserklärung muss immer von demjenigen abgegben werden, auf den der Internet- anschluss registriert ist, auch wenn nicht er selbst, sondern eines seiner Familienmitglieder die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Senden Sie die Unterlassungserklärungen per Einschreiben-Rückschein (!) an die sechs verschiedenen Tonträgerhersteller. Sobald die Erklärungen bei der Musikindustrie eingetroffen sind, können Sie wegen zuvor begangener Filesharingaktivitäten nicht mehr kostenpflichtig abgemahnt werden.

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darauf hin hat ein User Rapidshare eine email geschrieben. Die email ist vom 12.12.07.

Das gesetzt wurde ja am 09.11.07 verabschiedet.
Also ist es wohl im rahmen.

-Rayen-
13.01.08, 13:21
Kollege von mir meinte , er habe gelesen , das dieses Gesetz auf P2P beschränkt sei....mit anderen Worten heißt das aber , das Rapidshare nicht davon betroffen ist....ist das ein Gerücht oder stimmt das? Bin zu faul mir das ganze Ding duchzulesen:wink:
mfg Rayen

H.Jay_S.
13.01.08, 17:14
Kollege von mir meinte , er habe gelesen , das dieses Gesetz auf P2P beschränkt sei....mit anderen Worten heißt das aber , das Rapidshare nicht davon betroffen ist....ist das ein Gerücht oder stimmt das? Bin zu faul mir das ganze Ding duchzulesen:wink:
mfg Rayen

es heißt ja:

Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt.
auf rapidshare und co werden die datein auch unrechtmäßig angeboten.
das schließt somit alle möglichen downloadwege ein, also auch rapidshare, FTP-Server und usenet etc.. es findet also keine differenzierung der downloadmöglichkeiten statt.

aragorn22
17.01.08, 18:18
Hiho Atzen ich finde die Hacker sollten mal die Server von der Musik und Filmindustrie und sonstigen Anhängern zu schrott verarbeiten, das wäre mal richtig geil.:biggrin:
Da kann man wieder laden was man will ob Gesetz hin oder her oder ins Ausland umziehen so wie die Rapidshare AG, wobei viele ja sowiso aus Deutschland auswandern weil die, die Schnauze voll haben einfach zu schlechte Lebensbedingungen.
Bald ist der Film Minority Report von Steven Spielberg die Wirklichkeit, aber diejeniegen die Macht haben können sich alles erlauben

mfg aragorn22

blub2000
22.01.08, 20:37
wie ist das eignetlich? Die RS Server sind ja in der Schweiz, und die ist nicht an die EU Gesetze gebunden. Können die da tortzdem die Server kontrollieren? Oder ist das ganz und gar nicht möglich?

user132
23.01.08, 17:54
gute frage. also soweit ich weiss ist die Rapidshare AG genau aus diesem Grund in die Schweiz gezogen

abcschukka
25.01.08, 15:46
lool das ist alles doch soo lächerlich! mal im ernst...
warum reden die mit den gesetzen so drumherrum?
bald braucht man nur noch bei jemand anderem zuzugucken wie er sachen runterlädt und macht sich damit strafbar :klatsch_3:

Jo xD...
sagt mal, ist jetzt nur das P2P Downloaden illegal? Das war das doch immer, weil man dann auch was hochlädt, aber es gibt ja auch diese Rapidshare dinger, ich weiß nich wie man die nennt , also irgendwelche Idioten laden das hcoh (bisher illegal und bleibt auch) und das Downloaden ist dann nicht strafbar? Oder ist das nun auch strafbar? Weil man das ei gentlich nicht mehr verteilt.

hitman
25.01.08, 17:52
Jo xD...
sagt mal, ist jetzt nur das P2P Downloaden illegal? Das war das doch immer, weil man dann auch was hochlädt, aber es gibt ja auch diese Rapidshare dinger, ich weiß nich wie man die nennt , also irgendwelche Idioten laden das hcoh (bisher illegal und bleibt auch) und das Downloaden ist dann nicht strafbar? Oder ist das nun auch strafbar? Weil man das ei gentlich nicht mehr verteilt.

upload und download von urheberrechtlich geschützes material ist natürlich illegal egal ob upload oder download

wenn man sich jetzt aber ubuntu über p2p saugt ist es eigntlich nicht illegal. es werden ja oft auch sachen über torrent angeboten um die server zu entlasten kommt halt immer drauf an was man shared

abcschukka
25.01.08, 20:09
upload und download von urheberrechtlich geschützes material ist natürlich illegal egal ob upload oder download


war das echt immer so? es hieß doch "nur wer verteilt macht sich strafbar", das würde ja bei rapidshare downloads nich sein, wenn man downloaded oder nicht?
ODer man beteiligt sich an einem Diebstal und nimmt diebesgut zu sich, ist ja auch verboten!



wenn man sich jetzt aber ubuntu über p2p saugt ist es eigntlich nicht illegal. es werden ja oft auch sachen über torrent angeboten um die server zu entlasten kommt halt immer drauf an was man shared

Klar, Torrentprogramme wurden ja ursprünglich nciht für illegale Zwecke Programmiert, ja, jetzt auch nciht, aber es wird sehr stark dafür genutzt.


Ich hab eh kein plan was noch legal ist und was nciht..

Superman13
25.01.08, 20:56
Zu rapidshare kann man nur sagen, dass die Server in Dt. stehen und somit der "Umzug" in die Schweiz eigentlich nur von aussen als solcher Erscheint. Es gab auch irgendwo mal ein Video des Rapidshare Firmengebäudes, in dem dieses komplett leer war.

abcschukka
26.01.08, 12:46
Da konnte ich dir nicht folgen, das RS Firmengebäude das leer steht ist in der Schweiz?

Hirschdiddi
28.01.08, 10:21
Die "Grauzone" in der sich das Laden über Rapidshare, bzw. das verschicken von links über Foren, war ja schon immer nur eine sehr kleine, oder sehe ich das falsch? Was ich aber interessant finde, bzw. einfach kaum einschätzen kann - in wiefern gibt es Strafen/Anklagen/Prozesse in dieser Richtung? Gegen kommerziell ist klar, aber wie sieht es mit privat aus?

Die oben diskutierten Abmahnungen bzw. Unterlassungserklärungen sind ja ein Beispiel dafür. Aber wie viele Abmahnungen finden wirklich statt?
Meiner Meinung müsste das doch viel mehr an die Öffentlichkeit gelangen wenn wirklich private User im größeren Stil bestraft werden, oder?