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View Full Version : [News] Abmahngebühren des Rechtsanwalt Rasch werden durch OLG Köln (Az. 6 U 101/09) herabges



Snitlev
19.01.10, 07:18
Das Oberlandesgericht Köln hat die von Rechtsanwalt Clemens Rasch geltend gemachten Streitwerte und damit auch die Anwaltskosten als zu hoch beurteilt und die zugesprochene Summe auf 2.380,00 EUR reduziert und damit faktisch halbiert. Im Ergebnis konnte der Anwalt Clemens Rasch aber obsiegen

Sollte das Gericht zum Ausdruck bringen, dass der Schadensersatzanspruch faktisch verschuldensunabhängig bei 30,00 EUR pro Lied besteht, kann sich die Kanzlei Rasch entspannt zurücklehnen, dann wird es für Abgemahnte durch dieses Urteil deutlich gefährlicher als zuvor. Anderenfalls würde ich das Urteil im Ergebnis eher psoitiv für die Abgemahnten bewerten, weil den sehr hohen Streitwerten deutlich entgegengetreten wird.

Quelle: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Abmahngebühren des Rechtsanwalt Rasch werden durch OLG Köln (Az. 6 U 101/09) herabgesetzt (http://www.dr-wachs.de/blog/2010/01/08/abmahngebuehren-des-rechtsanwalt-rasch-wird-durch-olg-koeln-az-6-u-10109-herabgesetzt/#more-155)

Hier noch die offizielle Pressemitteilung: http://www.olg-koeln.nrw.de/presse/archiv/archiv_2010/001_01-07_musikdownload.pdf

Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In etwa zwei Wochen wird die Entscheidung im Internet unter NRW-Justiz: Rechtsprechung Nordrhein-Westfalen (http://www.nrwe.de) abrufbar sein

Man darf also gespannt sein und hoffen das man mit den 30€ pro Lied runtergeht...

mfg