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View Full Version : Kfz-Werbung mit Endpreis, bei dem Abwrackprämie bereits abgezogen wurde...



Snitlev
08.01.10, 07:05
...stellt Verstoß gegen Preisangabeverordnung dar


Obwohl es die Abwrackprämie derzeit nicht mehr gibt, hält sie dennoch die Gerichte in Atem. So urteilte das OLG Köln mit Urteil vom 11.09.2009 (Az.: 6 U 94/09), dass es wettbewerbswidrig sei, wenn Kfz-Händler mit einem Endpreis werben würden, bei dem die Abwrackprämie bereits abgezogen werde.Der Beklagte warb mit einer Endsumme, die mit einem Sternchen versehen war. Im Rahmen des diesbezüglichen Hinweises wurden die Verbraucher im unteren Teil der Werbeanzeige darüber informiert, dass bei dem genannten Endpreis die Abwrackprämie in Höhe von € 2.500,00 bereits Berücksichtigung gefunden hatte.

Quelle: W&B Anwälte OLG Köln: Kfz-Werbung mit Endpreis, bei dem Abwrackprämie bereits abgezogen wurde, stellt Verstoß gegen Preisangabeverordnung dar (http://www.wb-law.de/news/allgemein/1301/olg-koeln-kfz-werbung-mit-endpreis-bei-dem-abwrackpraemie-bereits-abgezogen-wurde-stellt-verstoss-gegen-preisangabeverordnung-dar/)

gut das mit der Abwrackprämie ist ja jetzt vorbei,
aber interessant ist das dieses kleine Hinweis-Sternchen quasy gerichtlich nicht relevant ist.
Nun kann man dieses Urteil auch anwenden, weil ja öfters nicht mit den korrekten Preis geworben wird und zwar ist ja meistens irgendein Rabbat bzw. Abzug mit eingerechnet und laut Gericht ist dieses nicht korrekt.

Was mich aber interessieren würde ist das den bei allen Produkten so, oder nur spezifisch auf den Automarkt anzuwenden?

mfg