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View Full Version : [Hilfe] Das Märchen von der modifizierte Unterlassungserklärung



Snitlev
10.12.09, 13:02
WARNUNG VOR DER SO GENANNTEN "MODIFIZIERTEN UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG"



Es gibt keinen Anlass, sich zu unterwerfen, denn


> eine Abmahnung kann schon dem Grunde nach unberechtigt sein,

> die Rechtslage im filesharing ist weitgehend ungeklärt, die Rechtsprechung
gespalten und umstritten;

> die Beweisführung der Gegenseite ist fraglich, einige Gerichten wollen
ihr nicht mehr folgen;

> Vertragsstrafen sind häufig zu hoch;

> vorformulierte Unterlassungserklärungen sind falsch bzw. zu weit;

> es kann für Sie erheblich günstiger sein, wenn Sie nicht unterschreiben,
weil ein gerichtliches Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen hat;

> weil Sie bei Streichung der Kosten eh verklagt werden, nur die
Unterlassungserklärung jetzt zu Ihrem Nachteil wirkt, denn Sie haben
den Unterlassungsanspruch anerkannt (daran ändern auch
Floskeln wie "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" nichts);


Übernehmen Sie auf keinen Fall einen Text aus dem Internet!. Eine modifzierte Unterlassungserklärung kann Ihre gesamte Existenz gefähren, da die Haftung zeitlich und inhaltlich unüberschaubar ist. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmefälle, in denen wirklich zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung geraten werden kann.

Auf keinen Fall ist eine modifizierte Unterlassungserklärung, wenn Sie der Meinung sind, die Ihnen vorgeworfene Tat nicht getan zu haben.

Quelle: Das Märchen von der modifizierte Unterlassungserklärung (http://www.rechtsreporte.de/index.php?option=com_content&view=article&id=260:modifizierte-unterlassungserklaerung&catid=18:urteile&Itemid=26)

bitte sorgfälltig durchlesen, bevor man sich falsch entscheiden tut!

mfg

Hush
10.12.09, 15:31
Musste mich bisher mit Thematik nicht wirklich auseinander setzen. Aber man gibt doch keine "globale" Unterlassungserklärung ab. Man erklärt doch immer nur, dass man zukünftig das Werk x des Künstlers y nicht mehr runter- bzw. hochladen wird. So umgeht man die Gefahr einer einstweilligen Verfügung. Insofern sollte man in Zukunft lediglich vom Werk x die Finger lassen. Einen anderen Inhalt hat eine modifizierte Unterlassungserklärung meines Wissens nach nicht.

Und wer zweimal bei gleichen Lied abgemahnt wird, muss wirklich selten dämlich sein :biggrin:

Wenn mein Wissen diesbezüglich falsch ist, lasse ich mich aber gerne eines Besseren belehren.

Snitlev
10.12.09, 16:24
Lies dir mal bitte den ersten Post durch mit dem org. Brief von meinen Anwalt nach dem du die Abmahner + Staatsanwalt gelesen hast: http://www.sb-innovation.de/showthread.php?threadid=13099

hier drunter als erstes lesen ;-)

und gehe mal auf den 3 letzten Post (blau makierter Text) dort kannt du die org Briefe lesen

mfg

aaaaab
10.12.09, 18:10
irgendwas aus dem internet seh ich eh zu kritisch
bei sowas sollte man immer jemanden dran lassen der sich damit auskennt
verbraucherzentrale bzw. rechtsanwalt...