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View Full Version : [FAQ] rechtswidrig erlangter zugangsdaten zur bezahlung des kostenpflichtigen Online_Acc



Snitlev
02.12.09, 03:28
Guten Tag, ist wirklich drigend, habe gerade einen Brief vom Polizeipräsidium meiner Stadt erhalten, in diesem steht folgendes: In der Ermittlungssache wegen Computerbetruges unter Verwendung rechtswidrig erlangter zugangsdaten zur bezahlung des kostenpflichtigen Online_Accounts von " World of Warcraft" ab 01.02.2009 ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich.
Hilfe... ich weiß worum es geht, habe mit geklauten tonline accounts wow bezahlt, aber, habe die accounts von einem Freund bekommen, nie etwas gehackt, oder rechtswirdrig erlangt


Was droht mir da? Also was passiert schlimmstenfalls mit mir?

Quelle: Polizei.... Hilfeeeee - Forum zum Internetrecht (http://www.e-recht24.de/forum/12980-polizei-hilfeeeee.html)

Ganz frisch und aktuell geschehen wie man in diesem Forum erkennen kann, nun ist es auch für uns eine Richtlinie wie man rechtlich das illegale Benutzen von fremden Accounts beurteilt...

mfg

Bomber
02.12.09, 09:47
Also ich würde einfach nicht hingehen. Wenn die Polizei ruft, hat man keine Erscheinungspflicht! Nur beim Staatsanwalt bzw. Richter muss man kommen.

Snitlev
02.12.09, 11:02
Mit der Rechtslage kenne ich mich nicht so aus ob ich kommen bzw. der Polizei fernbleiben kann,
aber um sicher zu sein würde ich mir die Rechtslage bei einen Anwalt mal per Anruf kostenlos erklären lassen...

mfg

Bomber
02.12.09, 11:36
Mit der Rechtslage kenne ich mich nicht so aus ob ich kommen bzw. der Polizei fernbleiben kann,
aber um sicher zu sein würde ich mir die Rechtslage bei einen Anwalt mal per Anruf kostenlos erklären lassen...

mfg

Ich kenne mich aber halbwegs aus und weiß das man bei der Polizei nicht erscheinen muss. Man muss noch nicht mal ab telefonieren, denn sonst bieten sie ja gleich einen neuen Termin an. Die lassen nicht locker, bis sie dich in ihrem Büro haben, wo sie dir dann jedes Wort im Mund verdrehen können.

Hush
02.12.09, 12:13
Den Zusammenhang verstehe ich nicht. In dem von dir zitierten Fall, geht es um "geklaute" T-Online Accounts. Über diese wurden fremde WoW Accounts aufgeladen. Da geht es nicht um die Benutzung fremder Accounts, sondern dass man den rechtmäßigen Inhaber des T-Online Accounts geschädigt hat (Ihm wurde Geld abgebucht)

Wie gesagt : Entweder ich stehe grade auf der Leitung oder du hast was falsch verstanden.