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View Full Version : [News] OLG Zweibrücken zum „gewerblichen Ausmaß” bei Urheberrechtsverletzungen



Snitlev
30.11.09, 09:57
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat sich mit Beschluss vom 21.09.2009 - 4 W 45/09 - für ein umfassenderes Providerauskunftsrecht ausgesprochen. Nach der Gesetzeslage kann der Rechteinhaber nur dann vom Provider Auskunft über den Inhaber einer ermittelten IP-Adresse verlangen, wenn die Urheberrechtsverletzung „gewerbliches Ausmaß” annimmt. Was darunter zu verstehen ist, definierte das Zweibrückener Gericht.Unter Würdigung der Europäischen Enforcement-Richtlinie 2004/48/EG besteht, so das Gericht, ein gewerbliches Ausmaß bereits dann, wenn der Verbraucher in bösem Glauben handelt. Bei Filerharern ist dies zu unterstellen. Diese handeln zumindest grob fahrlässig. Daher kann über die Daten des filesharers verfügt werden.

Aufgrund des neuen Beschlusses könnten Rechteinhaber nunmehr verstärkt gegen filesharer vorgehen, die zum Beispiel ältere Musikdateien hochladen.

Quelle: W&B Anwälte OLG Zweibrücken zum ?gewerblichen Ausmaß” bei Urheberrechtsverletzungen (http://www.wb-law.de/news/medien-entertainment-und-urheberrecht/1227/olg-zweibruecken-zum-gewerblichen-ausmass-bei-urheberrechtsverletzungen/)

wie gesagt jedes Gericht urteilt anders, aber da man jetzt auch diesen Rahmen für Abmahner erweitert hat, finden sie jetzt neues Futter in Form von älterer Musik-Files...

mfg