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View Full Version : Keine RVG-Vereinbarung zwischen DigiProtect und den Abmahnkanzleien?



Snitlev
16.09.09, 07:01
15. September 2009


In der Vergangenheit haben wir darüber berichtet, dass der Verdacht nahe liegt, dass die Kanzlei Rasch mit der Musikindustrie keine Vereinbarung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) getroffen hat. In diesem Zusammenhang hat uns Steffen Heintsch von der Initiative gegen Abmahnwahn auf einen interessanten Bericht hingewiesen. Darin wird über ein Interview berichtet, dass der Key-Account Manager von DigiProtect Herr Thomas Hein einem britischen Erotikportal gegeben hat. Hintergrund des Interviews sind die Bestrebungen von DigiProtect, in die USA zu expandieren. In dem Interview schildert Thomas Hein die Vorgehensweise von DigiProtect. Insbesondere erläutert er, dass bei DigiProtect keiner ein fixes Gehalt erhalte. Dies beziehe sich sowohl auf die Anwälte, das Personal und die Kunden. Es ginge nur darum, wie viel Geld eingeholt werden könne und das würde dann geteilt werden.

Quelle: W&B Anwälte Keine RVG-Vereinbarung zwischen DigiProtect und den Abmahnkanzleien? (http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/1059/keine-rvg-vereinbarung-zwischen-digiprotect-und-den-abmahnkanzleien/#more-1059)

Na das ist doch klar das sie es nicht in die Öffentlichkeit breittreten, aber was sonst außer Provision bedeutet es!
Umso höher der Erfolg der Abmahner umso mehr haben sie zum aufteilen.
Ich hoffe das man diesen Machenschaften endlich Einhalt gewährt...

mfg