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View Full Version : BGH: Nicht jede TV-Sendung darf aufgezeichnet werden



Snitlev
22.04.09, 12:56
Nicht jede TV-Sendung darf aufgezeichnet werden: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied (AZ: I ZR 216/06), dass das Angebot sogenannter internetbasierter Videorekorder Urheberrechte von Rundfunkunternehmen verletzen kann; es sei deshalb in der Regel unzulässig. Damit hatte eine Klage von RTL Erfolg. Diese hatte sich gegen den Anbieter Netlantic gerichtet, der seit März 2005 auf seiner Internetseite unter der Bezeichnung Shift.TV einen "internetbasierten Persönlichen Videorekorder" zur Aufzeichnung von Fernsehsendungen offeriert.

Quelle: heise online - 22.04.09 - BGH: Nicht jede TV-Sendung darf aufgezeichnet werden (http://www.heise.de/newsticker/BGH-Nicht-jede-TV-Sendung-darf-aufgezeichnet-werden--/meldung/136555)

oh,oh mir schwarnt da böses, denn ich ziehe mir sehr viele Streams (Dokus) über die Medien rein...

mfg

v6ph1
22.04.09, 20:51
Privatanwender betrifft das erstmal wenig, denn die normale Speicherung auf Festplatte, DVD oder VHS ist weiterhin erlaubt. (Wenn auch von den TV-Sendern unbedingt gewollt)

Es geht "nur" um Dienstleister, die das Speichern von TV-Sendungen für den Kunden übernehmen. Und zwar darum, dass es ein Verstoß gegen die Privatkopie ist, wenn die Aufnahme manuell ausgelöst bzw. verteilt wird.
Wenn aber die Aufnahme nur für diesen Kunden bereit liegt und nur er diese auslösen konnte, dann ist es legal.

Und für uns Privatpersonen gilt immer noch: Wo kein Kläger ist, da auch kein Richter:
Wenn man sich also hinreichend gut versteckt, wird man normalerweise eh nicht erwischt.

mfg
v6ph1