Also ich weiß nicht, wie die Anwälte da immer diskutieren:
- Das Bereitstellen von Dateien, damit IPs geloggt werden können ist an sich schon illegal und verführt zur Straftat. Das ist in Deutschland aber eigentlich verboten (siehe z.B. USA weibliche Polizisten spielen Lockvögel für Freier).
- Das Herunterladen von Personen oder Anwaltskanzleien, um den Uploader einer Urheberrechtsverletzung zu überführen kann auch nicht legal sein, da seit 2009 auch das Herunterladen illegal ist.
- Mit illegal erworbenen Beweismaterialien kann keine Beweisaufnahme geführt werden, besonders nicht, wenn es sich um Kleinstdelikte handelt.
Ist doch alles ganz einfach eigentlich!
Achja, Peer Guardian funktioniert leider nicht unter Vista!
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