Quelle: W&B Anwälte BGH verhandelt spickmichAm 23. Juni 2009 verhandelt der Bundesgerichtshof die Zulässigkeit der Bewertung der Leistungen einer Lehrerin mit Namensnennung durch Schüler auf der Internetseite spickmich.de, die von den Beklagten gestaltet und verwaltet wird.
Also auf den Ausgang dieses Urteils bin ich ja mal gespannt, könnte eine example sein was man statuiert für zukünftige Fälle...
mfg
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