Quelle: Mindestlohn: DGB bedauert Gerichtsurteil - Lokalnachrichten - Augsburger AllgemeineLandkreis/München (zg) - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VGH) hat die Durchführung eines Volksbegehrens zur Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen in Bayern abgelehnt. Das Thema ist nach Einschätzung der Richter eine Bundesangelegenheit.
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Ja so sind die Bayern immer ein wenig Eigenbrötlerich aber sie haben doch auch recht, finde das ganz gutQuelle: Mindestlohn: DGB bedauert Gerichtsurteil - Lokalnachrichten - Augsburger Allgemeine„Und wir werden die Kampagne Mindesteinkommen statt Mindestlöhne als das brandmarken, was sie ist. Nämlich der unverschämte Versuch, über Steuern oder Sozialabgaben der Verkäuferin von Schlecker oder des Hilfsarbeiters vom Bau die Aufstockung von Hungerlöhnen zu finanzieren, weil Arbeitgeber nicht bereit sind, halbwegs anständige Löhne zu zahlen“, so Gloning.
mfg
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