Bundesverfassungsgericht soll entscheiden
Quelle: heute.de Nachrichten - Landessozialgericht: Hartz-IV-Leistungen reichen Familien nichtDie Hartz-IV-Regelsätze werden das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Hessens Landessozialgericht hat geurteilt, dass Familien von den Leistungen nicht leben können, das Grundgesetz also verletzt werde. Jetzt sind die Karlsruher Richter am Zug.
Und was ist mit den Familien deren Gehalt gerade so ausreicht um über die Runden zukommen, für diese Geringverdiener ist es doch wieder mal ein Schlag vor den Kopf
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