Die Musik- und Filmindustrie ist entsetzt. Seit Juni 2008 weigern sich die Staatsanwaltschaften verschiedener Bundesländer gegen kleine Raubkopierer vorzugehen. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtete, empfehlen die Behörden Leitlinien, nach denen sich die Strafverfolgung nur noch auf gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen beschränken soll.
Bereits im März 2008 verweigerten beispielsweise die Staatsanwaltschaften in Wuppertal und Duisburg die Ermittlung gegen Nutzer von Internettauschbörsen, sogenannte Filesharer. Grund waren Tausende von Strafanzeigen. Dabei geht es den Rechts-Inhabern jedoch nur um Namen und Adressen der Nutzer, um sie dann abzumahnen. Für den Wuppertaler Oberstaatsanwalt Ralf Meyer führen die Ermittlungen damit zu einer übermäßigen Arbeitsbelastung. Außerdem sei das Herunterladen von Musik und Filmen keine gravierende Straftat, auch wenn natürlich das Urheberrecht verletzt werde.
Hinzu kommt, dass der Besitzer des Computers, von welchem die illegalen Aktionen ausgehen, nicht gleichzeitig der Filesharer sein muss. Besonders innerhalb von Wohngemeinschaften und Familien ist die Ermittlung des tatsächlichen Raubkopierers damit schwierig....
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