Der Anwalt Thomas Urmann hatte sich auf Abmahnungen spezialisiert. Doch seine Methoden haben ihn die Zulassung gekostet. Nun hat das Amtsgericht Regensburg ihn in einem Zivilprozess auch noch dazu verurteilt, Schadenersatz zu bezahlen.

Im Winter 2013/2014 war Thomas Urmann in der Regel gut gelaunt. Da hatte der Rechtsanwalt gerade ein paar Tausend Deutsche abgemahnt. Die meisten von Urmanns Briefen erreichten ihre Empfänger direkt vor Weihnachten: 250 Euro seien zu zahlen, weil man illegal im Netz ein Video angesehen habe. Mittlerweile hat sich das Blatt gewendet: Urmann hat seine Zulassung unter Druck zurückgegeben. Und jetzt hat das Amtsgericht Regensburg ihn in einem Zivilprozess auch noch dazu verurteilt, den Abgemahnten Schadenersatz zu bezahlen. Er habe sich arglistig verhalten, heißt es im Urteil, so wie vorsätzlich eine "unterlaubte Handlung" begangen. An der Rechtmäßigkeit der Abmahnungen zweifelten Experten schon seit Jahren. Wer die Rechte an den betreffenden Videos hält, ist umstritten; außerdem wurden sie von den Nutzern nicht heruntergeladen, sondern gestreamt. Das Landgericht Köln wurde während der Vorbereitungen der Abmahnungen von einem anderen Rechtsanwalt getäuscht; bei manchem Mitstreiter von Urmann handelte es sich um eher dubiose und einschlägig bekannte Geschäftsleute, die das Rechtsmittel der Abmahnung nur aus Profitgier tausendfach anwendeten. Ob die Software, mit der die Abgemahnten angeblich überführt wurden, überhaupt funktionierte, ließ sich nie beweisen. Die Münchner Kanzlei Diehl & Partner erstellte ein positives Gutachten über die Software, allerdings ohne die Technik im Detail zu prüfen.
Quelle: Abmahn-Anwalt - Die Opfer kriegen Geld - Panorama - Süddeutsche.de

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mfg