Aktuell werden scheinbare Abmahnungen per E-Mail wegen Filesharing versendet, die angeblich von Kanzleien wie Negele Zimmel Greuter Beller, IP Burg, Auffenberg Petzold Witte, Waldorf Frommer, COPROTECT u.a. stammen. Gefordert wird die Zahlung einer bestimmten Geldsumme binnen 48 Stunden. Bei diesen E-Mails handelt es sich jedoch nur um Fake-Abmahnungen, welche mit einem ZIP-Anhang versendet werden. Keinesfalls sollten Sie diesen Anhang öffnen, da der Verdacht besteht, dass dieser Schadsoftware enthält. Auch sollte der geforderte Geldbetrag nicht beglichen werden. Vielmehr kann und sollte diese E-Mail ignoriert werden.Spoiler Damit Sie die falschen Abmahnungen besser von echten, ernst zu nehmenden Abmahnungen unterscheiden können, haben wir Ihnen ein Beispiel für eine solche Fake-Abmahnung abgebildet::
Quelle: Fake-Abmahnung | E-Mail | abgemahnt-hilfe.de
mfg
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