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Thread: Forderungen gegen Streaming-Nutzer Pornoanbieter verschicken Tausende Abmahnungen

  1. #16
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    Redtube-Abmahnungen: Gericht ging Briefkastenfirma auf den Leim

    heise-Leser auf der Spur der Abmahner: Die Firma, die die IP-Adressen von tausenden Redtube-Abgemahnten ermittelt haben will, existiert nur als Briefkasten. Und "forensische" Software lässt sich leicht nachbauen.

    Vieles hat sich mittlerweile aufgeklärt rund um die Redtube-Abmahnwelle, die vor rund zwei Monaten über deutsche Internet-Nutzer schwappte. Auch, wie beim Landgericht Köln aus den IP-Adressen angeblicher Konsumenten von Porno-Streams deren persönliche Daten ermittelt wurden, liegt inzwischen offen. Noch immer nicht ganz klar ist aber, wie die Schweizer Firma The Archive, die angeblich die Verbreitungsrechte an den Pornovideos inne hat, an die IP-Adressen gelangt ist.
    Nach eigenen Angaben hat The Archive dazu das Unternehmen ITGuards Inc. engagiert, das mit seiner Software "Gladii 1.1.3" die angeblich rechtsverletzenden Streaming-Vorgänge protokolliert haben will. Glaubhaft gemacht wurde dies sogar mit einer eidesstattlichen Versicherung eines ITGuards-Mitarbeiter namens Andreas R., der seine Erklärung am 11. August 2013 in Ingolstadt unterzeichnet hat, fernab des Stammsitzes von ITGuards.
    ITGuards Inc sitzt nämlich nach seinen Angaben gegenüber dem Rechteinhaber und damit auch gegenüber den Gerichten in San Jose, mitten im Silicon Valley. Auch auf der Website ist dieser Hauptsitz angegeben. Dort heißt es: "Our location in Silicon Valley allows us to continuously add new experts to handle consistent growth. Our team exemplifies perfect symbiosis, which is reflected every day in our work to the benefit of our partners."
    Quelle: Redtube-Abmahnungen: Gericht ging Briefkastenfirma auf den Leim | heise online

    Hier übrings das Video zu Gladius:



    mfg

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



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    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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  2. #17
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    Redtube war erst der Anfang - Streaming-Nutzern droht die nächste Abmahnwelle

    Mit ihren massenhaften Abmahnung sorgte die Kanzlei Urmann + Collegen für großes Aufsehen und große Angst unter Nutzern von Streaming-Portalen – jetzt droht eine neue Abmahnwelle. Münchner Anwälte haben User von Portalen wie „Popcorn Time“ ins Visier genommen.

    Im Dezember letzten Jahres war die Aufregung groß: Tausende Nutzer erhielten unerfreuliche Post von der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen (U+C). Darin mahnten die Anwälte im Namen der Schweizer Firma „The Archive AG“ Tausende mutmaßliche Nutzer des Pornoportals Redtube ab. Durch das Streamen der Filme sollen sie Urheberrechte verletzt haben. Die damalige Forderung: eine Unterlassungserklärung und 250 Euro. Es war der Auftakt zu einem spektakulären Fall. Je mehr Details zu den genauen Abläufen ans Licht der Öffentlichkeit drangen, desto zweifelhaftere Züge nahm das Vorgehen der Abmahnanwälte an.
    Anfang der Woche wurde nun bekannt, was ohnehin niemand mehr überraschte: Die Kanzlei U+C legte ihr Mandat nieder. Das Kartenhaus der Abmahnanwälte ist damit komplett in sich zusammengefallen, jetzt geht es für die Kanzlei nur noch um Schadensbegrenzung. Die Empfänger der an die 20 000 verschickten Abmahnungen dürfen durchatmen – zumindest, wenn sie nicht bereits bezahlt haben: „Die Betroffenen haben jetzt noch viel weniger zu befürchten als vorher“, gibt Otto Freiherr Grote, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, gegenüber FOCUS Online Entwarnung. Doch die Abmahnwelle im Fall Redtube könnte erst der Anfang gewesen sein, am Horizont zeichnet sich schon neuer Ärger für Nutzer von Streaming-Diensten ab.
    Quelle: Redtube war erst der Anfang: Streaming-Nutzern droht die nächste Abmahnwelle - Redtube war erst der Anfang: Streaming-Nutzern droht die nächste Abmahnwelle - FOCUS Online - Nachrichten

    Kommen jetzt doch Streaming-Abmahnungen auf die Nutzer zu?

    Bereits seit einiger Zeit bekommen wir verstärkt Abmahnschreiben zugesandt, die auf das Streaming über die Software “Popcorn Time” zurückzuführen sind. Die Abmahnungen werden durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt, die für ihre Mandanten die Tauschbörsen überwacht. Nach einem Bericht der GGR Rechtsanwälte wurden jetzt auch Abmahnungen an Nutzer verschickt, die über die Plattform cuevana.tv einen Film gestreamt haben. Es stellt sich die Frage, ob Nutzer nun im großen Stil Abmahnungen wegen Streaming fürchten müssen. Die Antwort lautet: Es kommt auf die Art des Streams an! Das klassische Streaming begründet nach Ansicht von RA Christian Solmecke keine Urheberrechtsverletzung. Hier ist die Gefahr einer Abmahnung weiterhin als sehr gering einzustufen. Allerdings ist das Streaming auch über p2p Netzwerke möglich. Oft ist den Nutzern gar nicht bewusst, dass sie bei manchen Streams gleichzeitig die empfangenen Teile wieder in einem BitTorrent Netzwerk freigeben. In diesem Fall gilt dann nichts anderes als beim Filesharing. Wer urheberrechtlich geschützte Filme oder Musikstücke im Netz weiterverbreitet begeht eine Urheberrechtsverletzung.
    Abmahnungen durch Streaming bei cuevana.tv und über Popcorn Time
    Allein in der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE haben sich mittlerweile über ein Dutzend Menschen gemeldet, die wegen Nutzung der Software Popcorn Time abgemahnt worden sind. RA Christian Solmecke rät zur Vorsicht: „Nicht alles was Streaming heißt, ist auch Streaming. Wer sich auf diesem Portal Filme über einen vermeintlichen Stream anschaut, lädt diesen Film auch automatisch, ohne gesonderte Vorwarnung per BitTorrent hoch. Im Ergebnis wurde die Datei genauso geteilt wie beim klassischen Filesharing.
    Das gleiche Phänomen ist bei der Nutzung der ganz aktuellen Android-App „Popcorn Time“ zu beobachten. Wer über diese App Filme „streamt“, lädt die geschützten Werke sowohl herunter- als auch wieder hoch. Eine Vorwarnung über diesen Vorgang erfolgt auch hier nicht. Dies ist jedoch für die Qualifikation des Vorgangs als Urheberrechtsverletzung nicht von Bedeutung, erklärt RA Christian Solmecke: „Nutzer können sich nicht gegen eine Abmahnung mit dem Argument wehren, sie hätten von dem Down- und Upload des abgemahnten Werkes nichts gewusst. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht eine verschuldensunabhängige Haftung für Urheberrechtsverletzungen vor“.
    Da, die Feststellung der IP-Adresse der Nutzer über BitTorrent kein Problem darstellt, erfolgen in diesem Fall auch beim vermeintlich reinen Streaming eine Abmahnung.
    Nicht mit den Streaming-Abmahnungen im Fall Redtube zu vergleichen
    Die oben beschriebenen Streaming Abmahnungen sind nicht mit den rechtswidrig ergangenen Streaming Abmahnungen im Fall Redtube zu vergleichen. Bei Redtube haben die Nutzer die Filme im klassischen Sinne gestreamt, das heißt, dass die Filme nicht zusätzlich noch Dritten zum Download angeboten wurden. Es lag somit kein Fall des öffentlichen Zugänglichmachens eines urheberrechtlich geschützten Werkes vor, wie es gerade beim Filesharing oder Streaming über Torrent der Fall ist.
    RA Christian Solmecke warnt: „Wer in Deutschland Popcorn Time und cuevana.tv nutzt handelt klar rechtswidrig. Die Gefahr eine Abmahnung zu erhalten ist hoch. Hinter den Plattformen steckt die gleiche Technologie, wie sie auch bei der Tauschbörsennutzung angewandt wird. Für die Nutzer ist das kaum zu erkennen.”
    Quelle: Kommen jetzt doch Streaming-Abmahnungen auf die Nutzer zu? |WBS



    Besondere Vorsicht gilt auch bei der Nutzung von Fußball live Streams

    Auch beim Streaming von Sky-Live-Fußballsendungen muss zwischen der Übertragungsart des Streams unterschieden werden. Live-Streams, die nur passiv empfangen werden, dürfen von den Nutzern nach Ansicht von RA Christian Solmecke legal angesehen werden: „Hier gilt das Gleiche wie beim Streaming auf anderen Online Portalen. Es entsteht hierbei nur eine flüchtige Kopie, sodass das Anschauen selbst nicht mehr als urheberrechtliche Nutzung zu werten ist“. Allerdings gibt es bislang keine entsprechenden einschlägigen Urteile, sodass User hier noch keine abschließende Rechtssicherheit haben.
    Streams, die über p2p-Broadcasting-Dienste wie zum Beispiel Sopcast, empfangen werden, sind hingegen eindeutig illegal. Sobald der Nutzer nämlich eine solche Übertragung streamt, leitet er gleichzeitig auch das Sky-Live-Signal weiter und verbreitet damit an andere User urheberrechtlich geschützte Inhalte. Es gilt das gleiche Prinzip, wie beim Filesharing. Hier liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, die kostspielige Abmahnungen nach sich ziehen kann. Selbst strafrechtliche Sanktionen sind hier möglich.
    Quelle: Kommen jetzt doch Streaming-Abmahnungen auf die Nutzer zu? |WBS



    So mal wieder neues von der Abmahnmafia und Rechtliches von Rechtsanwalt Christian Solmecke | Anwalt für Medienrecht - Kanzlei WBS Köln

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  3. #18
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    Das mit dem Fußball ist nicht ganz neu - das Video wurde am 17.08.2010 hochgeladen. Bis jetzt gabs aber keine Abmahnungen für TorrentTV, soviel ich weiß. Ich nutz selber TorrentTV Sender seit über 8 Jahren und wie gesagt, bis jetzt noch nix bekommen. Die anderen 2 Softs kenn ich nicht, aber da ist die Funktionsweise glaub ich, etwas anderes - und zwar es ist das selbe wie von Piratebay oder Open Tracker zu saugen.
    Last edited by C3PO; 17.05.14 at 00:10.
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  4. #19
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    Urteil zu Redtube: Abmahnungen waren nicht berechtigt

    Die Redtube-Abmahnungen, die im Winter bundesweit für Aufsehen sorgten, sind definitiv unrechtmäßig gewesen. Das hat jetzt das Amtsgericht Hannover festgestellt. Es ist bereits die zweite gerichtliche Klatsche für die Firma The Archive und deren Abmahnkanzlei Urmann & Collegen.

    Die Regensburger Kanzlei Urmann & Collegen hatte ungezählten Internetnutzern eine teure Abmahnung geschickt, weil diese angeblich Pornos auf der Plattform Redtube angesehen, und damit einen Urheberrechtsverstoß begangen hätten. Streaming sei also illegal, behaupteten die Abmahner, die sich mit dieser fragwürdigen Rechtsauslegung offensichtlich eine goldene Nase verdienen wollten.
    Wer aus Angst, Scham oder Verunsicherung tatsächlich zahlte, darf sich jetzt allerdings ziemlich ärgern. Denn das Amtsgericht Hannover hat festgestellt, dass die Abmahnungen schlichtweg nicht gerechtfertigt waren. Zum einen seien die Abmahnungen zu weitreichend formuliert (§ 97a Abs. 2 Nr. UrhG), meinte das Gericht. Zudem sei es Streaming eben kein Verstoß gegen das Urheberrecht. Überhaupt sei das Ansehen eines Streams immer legal, wenn nicht klar ersichtlich sei, dass er aus einer “offensichtlich rechtswidrigen Quelle” stammt. Und überhaupt hätten die Betroffenen durchaus davon ausgehen können, dass ein legal wirkendes Streaming-Portal wie Redtube die Rechte an den gezeigten Filmen hat, gibt lawblog.de das Urteil aus Hannover wider (AG HAnnover – Az. 550 C 13749/13).
    Quelle: Urteil zu Redtube: Abmahnungen waren nicht berechtigt - computerbetrug.de - Infos über Gefahren des Internet - computerbetrug.de - Infos über Gefahren des Internet

    So nun ist das auch rechtlich entschieden...

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