Die Verfassungsklagen gegen die Beteiligung Deutschlands am Euro-Rettungsschirm ESM sind gescheitert.
Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag die mit rund 37.000 Beschwerdeführern größte Klage seiner Geschichte endgültig ab. Die im Grundgesetz verankerte Haushaltsautonomie des Bundestages bleibe trotz der milliardenschweren Verpflichtungen gewahrt, erklärten die Richter. Es sei sichergestellt, dass über die im Maximalfall zugesagten 190 Milliarden Euro hinaus keine unbegrenzten Zahlungsverpflichtungen begründet würden.
Die Kläger hatten argumentiert, mit dem ESM werde die im Grundgesetz verankerte Budgethoheit des Bundestags untergraben. Zu den Beschwerdeführern gehörte neben dem CSU-Politiker Peter Gauweiler und mehreren Rechtsprofessoren auch der Verein "Mehr Demokratie" um die Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin. Den Verfassungsklagen hatten sich Tausende Bürger angeschlossen.
Die Bundesregierung sieht sich durch das Urteil bestätigt. Der ESM stehe im Einklang mit dem Grundgesetz. "Das stärkt Glaubwürdigkeit und schafft Vertrauen", sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Der Vize-Vorsitzende der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, mahnte allerdings, für die Akzeptanz der Bevölkerung sei es wichtig, dass bei den Haftungsrisiken nicht getrickst werde und dass dem Bundestag alle Informationen frühzeitig zur Entscheidung vorgelegt würden. Bundestagspräsident Norbert Lammert erklärte, das Gericht habe erneut die besondere Verantwortung des Parlaments gestärkt.
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