Verdächtige im In- und Ausland
Noch länger ist die Reihe der namentlich genannten Verdächtigen. Die heise online vorliegende, knapp 60 Seiten lange Anzeige richtet sich nicht nur allgemein gegen "US-amerikanisch, britische und deutsche Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten", sondern auch namentlich gegen die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamts für Verfassungsschutz sowie des Militärischen Abschirmdienstes (MAD). Aufgeführt werden zudem die Leiter der Landesämter für Verfassungsschutz, der Bundesinnenminister Thomas de Maiziére, Bundeskanzlerin Angela Merkel, die übrigen Mitglieder der Bundesregierung sowie die Amtsvorgänger zu allen deutschen Beschuldigten.
Die Anwälte, die die Strafanzeige formuliert haben, sehen in ihren Ausführungen "Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der Verdächtigen in ausreichendem Umfang". Sie werfen diesen insbesondere "verbotene Geheimdiensttätigkeit, Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs sowie Strafvereitelung" im Amt vor.
"Anfangsverdacht gegeben"
Einen Anfangsverdacht in den in Frage kommenden Delikten sehen die Rechtsexperten gegeben, sodass der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren durchführen müsse. Dabei drängen sie darauf, den NSA-Whistleblower Edward Snowden als Zeugen zu laden. Voraussetzung dafür müsse sein, dass dem früheren Geheimdienstmitarbeiter der notwendige Schutz vor Auslieferung in die USA sowie vor Kidnapping durch Spezialkommandos gewährleistet werde.
Die Initiatoren der Anzeige gehen davon aus, dass die Chefs der deutschen Geheimdienstbehörden sich "durch die massenhafte Übermittlung von Telekommunikationsmetadaten" an ausländische Partnerorganisationen strafbar gemacht haben. Sie seien auch verdächtig, andere, teils inhaltsbezogene Informationen beliebiger Art an diese Kreise übermittelt zu haben. Diese Vermutung beziehe sich auch auf mitwirkende Behördenmitarbeiter sowie Regierungsmitglieder. Diese hätten die Transfers und Ausspähungen von Daten voraussichtlich angeordnet.
Deutsches Strafrecht sei anwendbar, heißt es in der Begründung weiter, da viele der Tathandlungen etwa im sogenannten Dagger-Komplex und auf dem August-Euler-Flugplatz in der Nähe von Darmstadt sowie an anderen hiesigen Orten stattgefunden hätten. Auch der "Erfolg" der Verletzungen der Privatsphäre von Millionen von Nutzern sei in Deutschland eingetreten. Ins Feld geführte Rechtfertigungsgründe für die Massenausforschung als angemessenes Mittel im "internationalen Krieg gegen den Terror" seien "völlig unhaltbar".
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