Die bereits 2008 im Urheberrechtsgesetz eingeführte Begrenzung der Gebühren zeigte keine Wirkung. Bei Verbrauchern landeten immer häufiger aus Textbausteinen bestehende Massenabmahnungen mit Forderungen von durchschnittlich 700 bis 800 Euro. Laut Verein gegen den Abmahnwahn e.V. wurden allein 2011 rund 220.000 Abmahnungen mit Forderungen in Höhe von 165 Millionen Euro versandt. Knapp 40 Prozent der abgemahnten Adressaten zahlten, beispielsweise weil sie illegal Musik in Tauschbörsen im Internet heruntergeladen hatten. Absender waren Anwälte, die an den berechneten Gebühren verdienten.
Laut des neuen Gesetzentwurfs muss der Abmahner beweisen, dass der Verstoß vom üblichen Maß abweicht und damit auch höhere Zahlungen zulässig sind."Massenabmahnungen von Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht lohnen sich künftig nicht mehr", so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Anwaltsgebühr darf bei einem Regelstreitwert von 1000 Euro künftig bei einer ersten Abmahnung höchstens bei 155,30 Euro liegen. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Verbraucher künftig die Teilnahme an Gewinnspielen schriftlich bestätigen müssen. Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher Gewinnspielverträge eingehen, ohne die langfristigen finanziellen Folgen überblicken zu können. Auch sollen für unerlaubte Werbeanrufe Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Bisher lag die Obergrenze bei 50.000 Euro. Geldbußen dürfen dann auch für unerlaubte Werbeanrufe durch Telefoncomputer verhängt werden.
Bookmarks