Die Bundesregierung droht Bank- und Versicherungsmanagern mit harten Strafen und will sie damit bei riskanten Geschäften zu mehr Vorsicht zwingen. Die geplanten Änderungen sind Teil eines Gesetzpakets, über das das Kabinett an diesem Mittwoch entscheiden soll, hieß es aus Regierungskreisen. Es soll helfen, Finanzkrisen künftig zu verhindern.
In Deutschland ist seit Ausbruch der Krise praktisch kein Top-Banker vor Gerichten verurteilt worden. Weil offensichtlich in den Chefetagen aber folgenschwere Fehler gemacht wurden, will die Bundesregierung nun andere Saiten aufziehen.
>Haftstrafen von maximal fünf Jahren
"Wir haben festgestellt, dass hier eine gewisse Regelungslücke besteht, die wir schließen wollen", sagte ein hochrangiger Regierungsvertreter. Es sollen die Sorgfaltspflichten bei Risikogeschäften im Kreditwesengesetz genauer gefasst werden.
Verstößt ein Geschäftsleiter vorsätzlich gegen die Vorschriften für das Risikomanagement und führt das gleichzeitig zu einer Existenzgefährdung seines Unternehmens, soll das mit Haftstrafen von maximal fünf Jahren geahndet werden. Bei Fahrlässigkeit liegt der Strafrahmen niedriger.
Ein zweites Kernelement des Gesetzespakets betrifft das Spekulationsgeschäft der Banken. Dies sollen die Institute künftig in eine Tochter auslagern, die organisatorisch, rechtlich und wirtschaftlich eigenständig ist. Damit soll verhindert werden, dass das Einlagengeschäft großer Banken durch Spekulationen belastet wird.
Der dritte Teil des Pakets sieht vor, dass im Voraus Sanierungs- und Abwicklungspläne für Kreditinstitute erarbeitet werden müssen, die allein durch ihre Größe das ganze Finanzsystem bedrohen könnte, wenn sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Sanierungspläne sind Sache der Unternehmen, bei den Abwicklungsplänen spielt die Bonner Aufsichtsbehörde BaFin eine entscheidende Rolle. Ziel ist es, besser für Notfälle gewappnet zu sein. Zudem soll vermieden werden, dass nur der Steuerzahler als Nothelfer übrig bleibt.
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