Eigentlich ist der Hartz-IV-Regelsatz so berechnet, dass er das Existenzminimum nicht überschreitet. Jobcenter haben trotzdem die Möglichkeit, Kürzungen zu verhängen: Nicht nur dann, wenn sich ein Arbeitsloser weigert, eine Tätigkeit anzunehmen, sondern auch bei "Meldeversäumnissen" - und sogar dann, wenn seine Wohnung als zu teuer gilt und er in seiner Stadt keine billigere findet. Die Anzahl dieser Kürzungen überstieg im Zeitraum zwischen August 2011 und Juli 2012 erstmals die Millionenschwelle, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) heute bekannt gab.Sie erklärt den Anstieg mit der verhältnismäßig günstigen Situation auf dem Arbeitsmarkt. Diese habe dazu geführt, dass Arbeitslose mehr Angebote bekommen hätten, von denen sie wiederum mehr ablehnten. Allerdings geht aus der Statistik hervor, dass diese Fallkonstellation nur jede siebte Kürzung erklären kann. Sehr viel häufiger wurde die Sanktion dann verhängt, wenn Fristen versäumt wurden. Hier kam es der BA zufolge zu einem Anstieg, weil aufgrund einer "konsequenteren und professionelleren Arbeit" der Jobcenter mehr Termine vereinbart wurden, die potenziell versäumt werden konnten. Hinsichtlich solcher Kürzungen bei Fristversäumnissen sieht sich die Bundesagentur immer wieder Kritik ausgesetzt, weil sie beispielsweise kürzere Zustellfristen ansetzt als die teilprivatisierte Post tatsächlich leistet.
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