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Thread: Pirat will Kinderpornos legalisieren

  1. #1

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    Pirat will Kinderpornos legalisieren

    Falkvinge erntet Widerspruch: Pirat will Kinderpornos legalisieren
    Der schwedische Piraten-Politiker Falkvinge inszeniert und gibt sich weltweit als Übervater und intellektueller Kopf der nationalen Verbände. Nun fordert er nachdrücklich: Wegen des technischen Fortschritts müsse der Besitz von Kinderpornografie legalisiert werden. Aus Deutschland kommt eindeutige Ablehnung. Parteichef Schlömer spricht von einem "Affront".

    Rick Falkvinge ist der Begründer der Piraten in Schweden. Er wird von manchen als intellektueller Kopf der europäischen Parteien-Ableger gesehen. "Rick Falkvinge hat sich ins politische Aus geschossen. Selbst.", twitterte nun der Berliner Pirat Stephan Urbach. Warum? Falkvinge betreibt eine eigene Internetseite, und dort hat er eine rege Diskussion verursacht. Der Besitz von Kinderpornografie müsse legalisiert werden, so der Schwede. Das Verbot schütze solche, die sich über Kindesmissbrauch strafbar machen.
    Dass ich von dem Verein nichts halte - ich sehe mich hiermit bestätigt. Besonders "gut" fand ich:

    Das Verbot schränke die "Meinungsfreiheit" ein und öffne Tür und Tor für Zensur, schreibt er.
    Gehts noch? Der idiot(war das freundlichste, was mir eingefallen war), sollte mal über seinen Tellerrand schauen und sich überlegen, wie diese Filme/Bilder entstehen. Kindesmissbrauch? Nennen wir es doch mal bei Namen: Vergewaltigungen.

    Rick Falkvinge ist der Begründer der Piraten in Schweden. Er wird von manchen als intellektueller Kopf der europäischen Parteien-Ableger gesehen.
    Und die restlichen betreiben nun Schadensbegrenzung. Von Herzen: Viel Spaß dabei...
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  2. #2
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    Da muss ich dir uneingeschränkt zustimmen, und möchte garnicht weiter ausholen (du kennst mich ja) ^^

    mfg

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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  3. #3

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    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    (du kennst mich ja) ^^
    ja. insofern schön, dass wir mal endlich einer meinung sind

    p.s.: quelle vergessen Falkvinge erntet Widerspruch: Pirat will Kinderpornos legalisieren - n-tv.de
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  4. #4
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    Bitte das ganze etwas differenzierter sehen und nicht gleich wieder in die typischen CDU-Beißreflexe verfallen:

    Es geht um die Legalisierung von Kinderpornographie - nicht von Kindesmissbrauch.
    Zudem werden 3 Gründe vorgelegt, die durchaus zu überdenken sind.

    Hier erstmal die Originalquelle in Englisch:
    Three Reasons Possession Of Child Porn Must Be Re-Legalized In The Coming Decade - Falkvinge on Infopolicy

    Hier die 3 Gründe:
    1. Das Verbot verhindert eine effektive Verfolgung von Kindesmissbrauch.

    Wenn jemand ein Video über Kindesmissbrauch sieht, dann kann derjenige es zwar melden, wird aber sofort auch als potentieller Kinderschänder behandelt und muss mit juristischen Konsequenzen rechnen.
    -> Niemand, der ein solches Video findet, wird ein Wort darüber verlieren und die eigentlichen Verbrechen bleiben verborgen.

    2. Eine ganze Generation wird ihrer sexuellen Freiheit beraubt.

    Wenn zwei jugendliche mit 17 Jahren miteinander Sex haben, ist das legal - wenn diese aber Bilder/Videos davon anfertigen, dann ist das verbotene Kinderpornographie.
    Ebenso ist eine freiwillige Weitergabe an die beste Freundin illegal.
    Würden beide mit dem Video nur wenige Monate warten, wäre es legal.
    -> Es gibt keine sinnvollen Grenzen

    In vielen Ländern gelten zudem Gesetze, die Sex zwischen Minderjährigen (<18/19/21) komplett verbieten.

    3. Kinderpornographie wird gerne als Vorwand für Zensurmaßnahmen genutzt.

    Siehe Zugangserschwerungsgesetz.
    Denn wenn einmal Maßnahmen zur Filterung/Sperrung von Inhalten eingebaut sind, dann gibt es noch weitere Begehrlichkeiten:
    U.a. die Content-Mafia möchte weitere Sperren etablieren.
    Große Industrieunternehmen wollen Kritik sperren....

    Allen diesen Gründen kann und muss ich uneingeschränkt zustimmen.
    Dass die Medienkonzerne hier Fakten bewusst mehrdeutig wiedergeben um ihre eigenen Interessen:
    Eine Zensur des Internets, damit diese die Informationshoheit behalten und damit die besten Kunden der Content-Mafia ruhig sind.

    Dass den konservativen Idioten hier mal wieder die entsprechende Weitsicht fehlt, ist nix neues.
    Eine scheinbar einfache Lösung hilft auch nur scheinbar - und das wir bei mangelnder Weitsicht und komplexer Denkweise gerne ignoriert.

    mfg
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  5. Who Said Thanks:

    mabuse (18.09.12)

  6. #5
    Quote Originally Posted by v6ph1 View Post
    -> Es gibt keine sinnvollen Grenzen
    genau deswegen ist die volljährigkeit sehr sinnvoll. dein beispiel scheint mir zwar sehr treffend, allerdings wird unter kinderpornographie im allgemeinen was anderes verstanden. kinder, im alter von z.b. 10 jahren, gehören einfach nicht vor die kamera - obgleich sie das auch freiwillig machen.
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  7. Who Said Thanks:

    Snitlev (12.09.12)

  8. #6

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    Quote Originally Posted by v6ph1 View Post
    Wenn jemand ein Video über Kindesmissbrauch sieht, dann kann derjenige es zwar melden, wird aber sofort auch als potentieller Kinderschänder behandelt und muss mit juristischen Konsequenzen rechnen.
    -> Niemand, der ein solches Video findet, wird ein Wort darüber verlieren und die eigentlichen Verbrechen bleiben verborgen.
    nein. wer behauptet denn sowas?

    Quote Originally Posted by v6ph1 View Post
    Wenn zwei jugendliche mit 17 Jahren miteinander Sex haben, ist das legal - wenn diese aber Bilder/Videos davon anfertigen, dann ist das verbotene Kinderpornographie.
    Ebenso ist eine freiwillige Weitergabe an die beste Freundin illegal.
    jein. wenn die beteiligten 17 sind ist deine aussage zu 100% falsch:

    § 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften - dejure.org
    der verweist auf $ 176 StgB:
    § 176 StGB Sexueller Mißbrauch von Kindern - dejure.org

    da gehts nicht um 17-jährige. da geht es um kinder, die jünger als 14 sind. und wenn beide unter 14 sind, ist es zwar rechtswidrig, aber mangels schuldfähigkeit nicht schuldhaft. insofern scheidet eine strafbarkeit aus: § 19 StGB Schuldunfähigkeit des Kindes - dejure.org


    Quote Originally Posted by v6ph1 View Post
    3. Kinderpornographie wird gerne als Vorwand für Zensurmaßnahmen genutzt.
    da wiederum stimme ich dir zu. einfach weil es populistisch ist. dennoch sind deine einwände nicht zutreffend.
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  9. Who Said Thanks:

    Snitlev (12.09.12)

  10. #7
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    Quote Originally Posted by Hush View Post
    nein. wer behauptet denn sowas?
    Genau das folgt aus der Illegalität des Besitzes und Verbreitens:
    Wenn jemand Kinderpornographisches Material auf einer Seite gesehen hat, dann besitzt er auch eine Kopie davon (Browsercache/RAM).
    Und genau das ist (nach aktueller Gesetzeslage) illegal.
    Noch schlimmer: Das nachträgliche Löschen des Caches ist eine Beweismanipulation.

    Quote Originally Posted by Hush View Post
    jein. wenn die beteiligten 17 sind ist deine aussage zu 100% falsch
    OK - in Deutschland ist der Besitz von eigenen Aufnahmen bei minderjährigen nicht illegal.
    Wenn nun aber einer der Partner 18 wird, muss er die Aufnahmen löschen.
    Ebenso ist die Weitergabe an andere (z.B. Freunde) illegal.

    Und wie sähe es bei 13jährigen aus?
    Einigen Studien zufolge haben auch Kinder unter 14 Jahren schon Sex miteinander.
    Oder noch schlimmer: Wenn einer 14 und der andere 13 ist?

    @ghostfucker:
    Das hängt immer von der Definition ab - der originale Text nutzt das Wort "child", der nach UN-Recht alle unter 18 Jahren beinhaltet.
    Als Kind gilt in Deutschland meist jemand, der noch nicht 14 ist - bei der UNO jeder, der noch nicht 18 ist.
    Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht 15 vor, das Familienrecht (bezüglich Pflege/Erziehung) 18.
    Das Aufenthaltsrecht geht bis 16.
    Häufig wird allerdings Kinder- und Jugendpornographie synonym verwendet.
    Und wenn nichtmal die Gesetzgebung einheitlich ist, wer als Kind zählt, wo will man dann eine sinnvolle Grenze festlegen?

    Freiwilligkeit und sexuelle Mündigkeit sollten als Hauptpunkte vorhanden sein.
    Nur wie kann man die Freiwilligkeit korrekt überprüfen? Manipulationen durch Versprechungen bzw. nachträgliche Behauptungen erschwert eine Einordnung.
    (Ein Punkt, wie man ihn auch im Fall Assange findet.)
    Und wo setzt man die Grenze für sexuelle Mündigkeit?

    Quote Originally Posted by Hush View Post
    dennoch sind deine einwände nicht zutreffend.
    Bringe bitte Gegenbeispiele, die nicht nur die deutsche Gesetzeslage berücksichtigen.
    Die Ausführung wurde von einem Schweden in Englischer Sprache verfasst.

    Viele der Fakten sind nicht von der Hand zu weisen, dazu sollte man auch den ausführlichen Originaltext lesen.

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  11. Who Said Thanks:

    mabuse (18.09.12) , Instab (12.09.12)

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