Von einem "Porno-Pranger" der Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) schreiben mehrere Online-Medien oder, noch präziser, von einem "Internetpranger für Porno-Piraten". Für diese starken Worte sorgt eine knappe Ankündigung auf der Homepage der Kanzlei. Dort steht seit kurzem der Hinweis, die Kanzlei beabsichtige, demnächst eine Gegnerliste zu veröffentlichen.
Voraussichtlich ab dem 1. September finde der Besucher "eine Auswahl der Gegner aus offenen und anhängigen Mandatsverhältnissen, gegen die uns Mandat erteilt wurde oder Mandat erteilt ist zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit."
Dass dieses staubtrockene Juristendeutsch zum griffigen "Porno-Pranger" wird, liegt daran, dass Urmann und Collegen als eine der großen Abmahn-Kanzleien Deutschlands gilt und Kunden aus der Pornoindustrie vertritt. Sie selbst beschreibt ihre Tätigkeit in einer Stellungnahme gegenüber SPIEGEL ONLINE so: "Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte mahnt als anwaltliche Interessenvertretung ihrer Mandanten Inhaber von Internetanschlüssen ab, die eine Urheberrechtsverletzung begangen haben", heißt es da, "zu den Mandanten zählen u.a. auch Auftraggeber aus der Erotikbranche, die ihre Urheberrechte verletzt sehen."
Gegenstand einer solchen Urheberrechtsverletzung sei "das unerlaubte Herunterladen eines urheberrechtlich geschützten Werkes in Verbindung mit dem gleichzeitigen Anbieten des Werkes durch Freigabe auf der Festplatte zum Download für weitere Internetnutzer."
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