nQuelle: heise online - Abmahnkanzlei versteigert 90 Millionen Euro offene Forderungen aus Filesharing-AbmahnungenDie Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) versteigert zurzeit offene Forderungen aus Abmahnungen wegen illegaler Nutzung von P2P-Tauschbörsen. Insgesamt geht es um die stolze Summe von rund 90 Millionen Euro, die sich aus 70.000 Abmahnungen mit einer jeweiligen Kostenrechnung von 1286.80 Euro ergeben soll.
Die Kanzei U+C, ehemals als KUW firmierend, mahnt seit Jahren in großer Zahl Tauschbörsennutzer ab. Wie sie selbst angibt, vertritt sie in erster Linie Rechteinhaber aus der "Adult Entertainment"-Branche, vulgo Pornofilmhersteller. In den Abmahnungen selbst verlangt U+C vom angeblichen Rechteverletzer einen "Pauschalbetrag" von 650 Euro, womit dann die Anwaltsgebühren, andere Aufwendungen und fällige Schadensersatzansprüche abgegolten seien. Zahlt der Abgemahnte nicht, erhöht U+C in einem zweiten Schreiben diese Kosten auf besagte 1286.80 Euro.
Was U+C nun versteigert, sind also lediglich offene Forderungen, die sich aus einer Zahlungsverweigerung der Abgemahnten auch nach dem zweiten Anschreiben ergeben haben. Wenn sich alleine diese Forderungen aus den Jahren 2010 und 2011 bereits auf mehr als 90 Millionen Euro belaufen, bekommt man einen Eindruck davon, welche Summen eine einzelne der vielen Urheberrechts-Abmahnkanzleien jährlich umsetzt.
Beiträge in diversen Verbraucherschutzforen legen nahe, dass die Quote an Sofortzahlern im Bereich der sogenannten "Pornoabmahnungen" sogar wesentlich höher sein dürfte als beispielsweise bei Abmahnungen wegen Musiktausch. Denn welcher Familienvater erklärt schon gerne beim Abendessen, dass er "Der Sadisten Zirkel 15" oder "Geile Brillenluder auf High Heels" ganz sicher nicht heruntergeladen hat und deshalb gegen die Abmahnung vorgehen will?
Nun kann man mal deutlich sehen um was für Zahlen es hierbei geht, die wahrscheinlich noch viel höher liegen, und das ist ur eine Kanzelei von vielen.
Verbieten kann man es nicht aber man sieht doch das die Abmahner nicht nur die "Filesharer" in den Arsch treten sondern auch die Urheber, hier handelt es sich meiner Meinung nach ganz klar um eine mafiaähnliche Struktur die nur auf Profit ausgerichtet ist!
Hoffe aber das man endlich auch mal seitens der Politik sieht um was es hier eigentlich geht und dieses versucht deutlich zu entschärfen...
siehe auch:
Vivian Schmitt und die Anwaltskanzlei
Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/6/150984Die beliebte Bodenakrobatin Vivian Schmitt muss nur 12 Tage im Jahr über Arbeit stöhnen, um ihr luxuriöses Leben zu finanzieren. Die Produzenten ihrer anregenden Naturfilme erwirtschaften Frau Schmitts Gage jedoch nicht nur durch Veredeln von Bild-/Tonträgern mit entsprechenden Informationen, sondern auch mit Filesharing – wenn auch indirekt. Denn der unkontrollierte Absatz über Filesharing von jugendgefährdenden Inhalten wäre gar nicht erlaubt, so dass es die Pornoproduzenten auch nicht selber tun. Stattdessen fischt man jedoch bei ertappten Filesharern, die man nicht nur auf Unterlassung abmahnt, sondern vor allem wegen der angemaßten Lizenzen zur Kasse bittet. Da jeder Filesharer, der sich Frau Schmitt runterlädt, gleichzeitig auch seinen Content hochkriegt, ist praktisch jeder Nutzer für diesen Moment Content-Anbieter und schuldet im Prinzip Lizenzkosten. Frau Schmitt und ihre Kollegen sind einer auf Abmahnung spezialisierten Kanzlei in Regensburg pro einzelnem Film über 1.000,- Euro wert.
Zwar sind angesichts der Peinlichkeit schlüpfriger Rechtsstreite viele abgemahnte Filmfreunde bereit, den Weg des geringsten Widerstands zu gehen, jedoch hat sich langsam herumgesprochen, dass man mit ein bisschen beschriftetem Papier den unbefriedigten Abmahnern das Vorspiel verderben kann. (Zwar dürften die meisten aller modifizierten Unterlassungserklärungen unfachmännisch sein, nerven aber.) So sitzen denn nun die Regensburger Anwälte auf einem gewaltigen Haufen an Anspruchsgegnern, die ohne Klage nicht zahlen werden. Ob die Klagen wegen Lizenzen, die man wegen Jugendschutz selber gar nicht vergeben dürfte, tatsächlich Erfolg haben werden, wie gut die Beweisaussichten sind, ob unter den Tausenden Gegnern überhaupt genügend Liquidität zur erwarten ist und in welcher Höhe die Gerichte eine Lizenz für Frau Schmitts Bodenturnen auswerfen werden, kann derzeit schwerlich beurteilt werden. Die Musikindustrie etwa hatte die Höhe ihrer Ansprüche deutlich überschätzt und sich ein blaues Auge geholt. Ein gerichtliches Signal, dass Kopulations-Dokumentationen nur einen Bruchteil der aufgerufenen Summen wert sein könnten und damit die Drohkulisse des Abmahngeschäfts eingerissen würde, scheuen Abmahnanwälte wie die Katholische Kirche das „Weltbild“. Doch angesichts der laufenden Verjährungsfristen droht den Akten ohne Klage nun bald die Verrottung zu Altpapier, das zu Zellstoffpapier verarbeitet werden könnte, um wenigstens den Genuss von Frau Schmitts Filmkunst zu erleichtern.
mfg
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