Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich jüngst mit der Frage befasst, ob Software, die nicht auf einem Datenträger, sondern als Download erworben wurde, vom Käufer weiterverkauft werden darf und ob hierfür die Einwilligung des Herstellers notwendig ist.
Was war geschehen?
Dem Urteil vorangegangen war eine seit längerem geführte Streitigkeit zwischen dem Softwarehersteller Oracle International Corp. und der UsedSoft GmbH, einem Anbieter von "gebrauchter Software". Dabei ging es im Grunde darum, ob der gewerbliche Ankauf und Wiederverkauf von Software zulässig ist. Oracle wollte den Weiterverkauf der von UsedSoft angekauften Software gerichtlich verbieten lassen. Strittig war in dem Zusammenhang, ob es einen Unterschied macht, wenn die Software dem Erstanwender auf einem Datenträger ausgeliefert oder von diesem aus dem Internet heruntergeladen wurde.
Quelle: Gebrauchte Software: EuGH erlaubt Weiterverkauf von Downloads
Letztendlich kann man sagen das es für uns Verbraucher die einzigst richtige Entscheidung war und man dieses Urteil durchaus begrüssen kann...
mfg
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