Nachdem die Verabschiedung des Bundesmeldegesetzes am Donnerstag vor einer Woche während des EM-Halbfinalspiels Deutschland gegen Italien zunächst weitgehend unbemerkt von einer breiteren Öffentlichkeit über die Bühne ging, hagelt es mittlerweile Proteste. Thilo Weichert etwa, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), spricht von einer "Nacht- und Nebelaktion" des Bundestags, die "das bisherige Melderecht auf den Kopf stellen würde". Auch der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri lehnt die Initiative ab. Zuvor hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Änderungen bereits gegenüber heise online kritisiert.
Stein des Anstoßes ist die von CDU/CSU und FDP im Parlament eingefügte Bestimmung zur Nutzung von Meldedaten für Werbung oder Adresshandel. Dem ursprünglichen Regierungsentwurf zufolge sollten Auskünfte über Vor- und Familiennamen, akademische Grade sowie gegenwärtige Anschriften für diese Zwecke nur herausgegeben werden, wenn die betroffene Person zugestimmt hat. Schwarz-Gelb änderte diese "Opt-in"-Bestimmung nicht nur in eine für den Bürger schwerer praktikable Widerspruchslösung. Sie relativierte diese zusätzlich: dem Entwurf zufolge greift das "Opt-out" nicht, wenn mit den erfassten Daten bereits vorhandene Informationen bestätigt oder berichtigt werden sollen. Ein Widerspruch ist so leicht auszuhebeln.
Bookmarks