30.12.2011 · Die Bundesregierung rechnet im Streit mit der EU-Kommission über die Vorratsdatenspeicherung nicht mit einer Geldstrafe. Der Streit mit Brüssel soll anders beigelegt werden.
Quelle: Vorratsdatenspeicherung: Berlin rechnet nicht mit Strafe - Inland - FAZIn insgesamt 81 Fällen wirft die EU-Kommission Deutschland eine Verletzung von europäischen Verträgen vor. Das teilte am Freitag der stellvertretende Regierungssprecher Streiter mit, um die Bedeutung des Streits über Vorratsdatenspeicherungen zu relativieren. Dies sei einer von 26 Verfahren, in denen es darum gehe, dass Deutschland eine EU-Richtlinie nicht in nationales Recht überführt habe. In der Regel verlaufe das diskret und die Meinungsverschiedenheit werde einvernehmlich beseitigt. Noch nie sei Deutschland wegen Vertragsverletzungen zu Geldstrafen verurteilt worden.
Die übrigen Verfahren bezögen sich zumeist darauf, dass deutsche „Verwaltungspraktiken“ aus Sicht der Kommission nicht mit EU-Recht vereinbar seien. Streiter nannte als Beispiel, dass die EU eine Beteiligung des Zolls an Gesundheitsinspektionen vorsehe, während Deutschland der Auffassung sei, dass dies eine Sache der Veterinärämter sei.
Hier kann man nur hoffen, was ich aber bezweifel, dass sich die EU mal ernsthaft mit unserer Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zusammensetzt und im "Deutschen Intresse" entscheidet, was sicherlich auch im Europäischen Intresse angebracht wäre, nur gibt es da keine hartnäckigen Widerstandskämpfer ala' Schnarrenberger...
mfg
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