IP-Adresse – Die in der Abmahnung genannte IP-Adresse stimmt nicht mit der IP-Adresse des eigenen PCs überein
In der Regel werden die IP-Adressen dynamisch generiert, das bedeutet mit jeder Einwahl in das Internet oder nach der Zwangstrennung (alle 24 Stunden)bekommt der User von seinem Provider eine neue IP-Adresse zugewiesen. Bei sogenannten HighSpeed DSL Anschlüssen (etwa DSL 16000) findet je nach Anbieter eine Zwangstrennung nach 24 nicht mehr in jedem Fall statt, etwa wegen DSL-TV.
Feste IP-Adressen werden bspw. bei Businessanschlüssen angeboten.
Daneben muss zwischen der externen IP-Adresse, mit der der User im Internet unterwegs ist und der internen IP-Adresse seines PCs, die jedoch nicht extern sichtbar ist, unterschieden werden. Regelmäßig lautet die interne IP-Adresse 192.168.XXX.XXX. Die interne IP-Adresse ändert sich nicht.
Quelle: Die Abmahnung HILFE: 1. IP-Adresse
Datenermittlung – Wie kommen die Abmahnkanzleien an die Daten des Abgemahnten?
Prinzip einer jeden Tauschbörse, wie z. B. E-Mule, Bittorent, Kazaa, etc. ist, dass der Nutzer von anderen Nutzern Dateien herunterladen kann. Gleichzeitig werden jedoch die Dateien aus dem Download-Ordner den anderen Usern der Tauschbörse zum Upload bereit gestellt.
Die im Auftrag der Rechteinhaber tätigen Antipiracy Firmen nehmen selbst als Nutzer an Tauschbörsen teil und suchen gezielt nach den Titeln, die abgemahnt werden sollen. Wenn die gesuchten Titel in der Tauschbörse gefunden worden sind, werden von den Usern, die die Titel anbieten, die relevanten Daten gesichert. Hierunter fallen die IP-Adresse des Users, den Titel der angebotenen Datei, die Größe der angebotenen Datei, der verwendete Tauschbörsen-Client etc. In den meisten Fällen wird zum Zwecke der Beweissicherung ein Probedownload der angebotenen Datei vorgenommen.
Quelle: Die Abmahnung HILFE: 2. Datenermittlung
Providerauskunft – Ich erhalte von meinem Provider keine Auskunft über die IP-Adresse
Die Verkehrsdaten werden zu Abrechnungszwecken oder Qualitätskontrollen (Aussage der Provider) maximal 5 bis 7 Tage gespeichert. Bei der Entdeckung einer Urheberrechtsverletzung muss die Abmahnkanzlei innerhalb dieser kurzen Frist bei dem Provider die Urheberrechtsverletzung bzgl. der ermittelten IP-Adresse anzeigen, damit diese nicht gelöscht wird. Anschließend muss der Provider im Rahmen eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens die Daten an den Rechteinhaber herausgeben. Nach Abschluss des gerichtlichen Auskunftsverfahrens werden die Daten umgehend vom Provider gelöscht. Der Abgemahnte erhält erst nach Erhalt der Abmahnung Kenntnis von der Providerabfrage. Zu diesem Zeitpunkt ist die streitgegenständliche IP-Adresse bereits gelöscht. Dementsprechend ist der Provider weder in der Lage, dem Abgemahnten noch dessen Anwalt Auskunft über die streitgegenständlichen Daten zu erteilen.
Quelle: Die Abmahnung HILFE: 3. Providerauskunft
Vorratsdatenspeicherung – Verstößt die Speicherung der Verkehrsdaten durch die Provider nicht gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung?
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bzgl. der Vorratsdatenspeicherung hat keinen Einfluss auf die Filesharing-Fälle.
Denn die Abmahnkanzleien nutzen nicht die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung. Auf diese Daten konnten sie auch gar nicht zugreifen, da diese nur bei schwersten Straftaten herausgegeben werden durften.
Bei den Providern wurden die Bestands- und Verkehrsdaten im Rahmen zweier unterschiedlicher Verfahren gespeichert.
Einmal im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung. Die Provider waren bis zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes angehalten, die Verkehrs- und Bestandsdaten für ein halbes Jahr zu speichern.
Quelle: Die Abmahnung HILFE: 4. Vorratsdatenspeicherung
Routerprotokoll / Ereignisprotokoll – Was ist ein Router- bzw. Ereignisprotokoll und wo kann ich es finden?
Es muss zwischen dem Routerprotokoll / Ereignisprotokoll, welches der Router des Anschlussinhabers anlegt und den Verkehrsdaten, die beim Provider des Anschlussinhaber gesammelt werden, unterschieden werden.
Die meisten Router bieten die Möglichkeit, dass man unter den Einstellungen Routerprotokolle bzw. Ereignisprotokolle anfertigen lassen kann. In diesen Protokollen wird vermerkt, wann und unter welcher IP-Adresse welcher PC den Internetzugang genutzt hat. Diese Protokolle werden regelmäßig überschrieben. In der Regel können sie die Aktivitäten ihres Internetanschlusses für einen Zeitraum von einer Woche bis zu vier Wochen überprüfen, falls sie diesen Dienst aktiviert haben.
Quelle: Die Abmahnung HILFE: 5. Routerprotokoll / Ereignisprotokoll
Download ja, Upload nein
Viele Abgemahnte teilen mit, dass sie die abgemahnte Datei zwar heruntergeladen aber nicht zum Download angeboten haben. In den meisten Fällen findet der Upload nicht bewusst statt. Der größte Teil der P2P Tauschbörsen ist so eingestellt, dass die Dateien, die sich im Downloadordner befinden, automatisch zum Upload freigegeben werden. Noch während der User eine Datei herunterlädt, werden die bereits geladenen Dateipakete den restlichen Usern umgehend zum Upload angeboten.
Quelle: Die Abmahnung HILFE: 6. Download ja, Upload nein
Ich hoffe das sich hiermit eine Fragen und Antworten nun erledigt haben, aber wie immer rate ich auch im Zweifel immer einen fachkundigen Rechtsanwalt einzuschalten...
mfg
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