Amtsgericht München statuiert Haftung für Internetanschluss
Im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts München (und der umfasst wegen des fliegenden Gerichtsstands die ganze Welt) ist Inhabern von Internetanschlüssen dringend anzuraten, diese noch heute abklemmen zu lassen, alternativ eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Denn faktisch tragen sie nunmehr die Beweislast dafür, dass durch die Dose keine urheberrechtlich geschützte Datei gekrochen kommt und wieder entfleucht, was teuer werden kann. So hat das Amtsgericht München gerade eine pflegebedürftige Rentnerin aus Berlin zur Zahlung der Abmahnkosten für einen angeblich gefilesharten, sehr gewalttätigen Hooligan-Film verurteilt, obwohl diese vehement bestritt, zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt einen Computer besessen zu haben.
Vor Gericht gab die Beklagte an, sie hätte ihren einmal vorhandenen Computer schon längst verkauft. Nur wegen des auslaufenden Vertrags sei neben ihrem Telefonanschluss noch ein seither ungenutzter Internetanschluss vorhanden gewesen. Dritte Personen, die in ihrem Haushalt die fragliche Handlung hätten begangen haben können, schloss sie aus und bot hierfür eine Zeugin auf. Sie selbst sei technisch gar nicht in der Lage gewesen, einen Computer zu bedienen, hätte nicht einmal eine E-Mail-Adresse gehabt. Einen WLAN-Router habe sie nie besessen.
SpoilerDie Beweislast dafür, dass die Datei ihren Weg zur Beklagten nahm und von dort aus wieder in die Welt gesendet wurde, trägt eigentlich der Kläger. :
Das Amtsgericht München erkannte jedoch nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme eine tatsächliche Vermutung für eine Verantwortlichkeit der beklagten Anschlussinhaberin. Der Kläger hatte hierzu einen sachverständigen Zeugen, die Mitarbeiter der Ermittlungsfirma und die Auskunft des Providers aufgeboten. Dem Gericht zufolge trage die Beklagte angesichts der überzeugenden Beweisführung eine sekundäre Beweislast für das Gegenteil. Insbesondere hielt es das Gericht nicht für geboten, einen unparteiischen Gerichtsgutachter zu bestellen. Der Anwalt der Rentnerin hält es zunächst einmal für unbewiesen, dass die vom Gericht geglaubte Zuordnung des Anschlusses durch den Provider authentisch sei. Er beklagt zudem eine falsche Interpretation des BGH-Urteils „Der Sommer unseres Lebens“, das eine Haftung des Störers von der Verletzung von Prüfpflichten abhängig mache. Das Gericht hätte die Umstände berücksichtigen müssen, die gegen eine Zuordnung zur Beklagten sprächen.
Es stellt sich nun die Frage, wie man sich als Besitzer eines Internetanschlusses künftig gegen möglicherweise ungerechtfertigte Filesharing-Klagen aus München wehren soll, wenn die Kläger mit „sachverständigen Zeugen“ aufmarschieren. Faktisch bedeutet dies die Umkehr der Beweislast. Ein verklagter Anschlussinhaber müsste daher einen eigenen Gutachter beauftragen und finanzieren, der für die Vergangenheit eine Nutzung des Internetanschlusses ausschließt (schwierig bis unmöglich) oder die Beweisführung des Klägers falsifiziert. Internetanschlüsse - ob genutzt oder nicht - müssen ab sofort dann wohl zu den gefährlichen Einrichtungen gezählt werden.
Es ist eine Frechheit wie unser "Rechtsstaat" solche irrationale Urteile ausüben kann, hier ist es doch eindeutig!
Nun soll man zukünftig einen eigenen Gutachter einschalten (natürlich auf eigene Kosten) um den Schaden evtl. abwenden zu können
Man kann nur von Glück reden wenn man den Münchner Gerichtsstand vermeiden kann, aber mal ehrlich Das Gericht muss doch auch mal ein Gespür für die Wahrheit auf bringen können, aber sorry lieber Bazen, der Freistaat Bayern war schon immer ein Staat für sich, anders kann ich mir die ignorante Sturheit des Münchner Gerichts nicht erklären...
mfg
Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall
stop animal experiments, take child molesters - they like pain!
Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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