Die Bundesregierung hat die Speicherung der Verkehrsdaten der Kunden durch die Netzbetreiber weiterhin zeitlich unbefristet ermöglicht. Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 27. Oktober 2011 die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen.
"Kurz vor der Beschlussfassung im Bundestag an diesem Donnerstag hat die Bundesregierung die Beschränkung der Speicherung der Daten auf weniger als drei Monate aus dem Entwurf des Telekommunikationsgesetzes gestrichen", sagte Michael Schlecht, Chefvolkswirt der Fraktion der Linkspartei. Schlecht kritisierte, dass auch die FDP dies mitgetragen habe.
Auch der Chef der Piratenpartei, Sebastian Nerz, kritisierte, dass die TKG-Novelle es ermöglicht, "Telekommunikationsdaten unbegrenzt zu speichern, die für die Abrechnung der Diensteanbieter untereinander benötigt werden." Zudem hätten die Ermittlungsbehörden Zugriff darauf. Das komme einer unbegrenzten Vorratsdatenspeicherung der Verkehrsdaten gleich und sei ein massiver Eingriff in die Grundrechte, sagte Nerz. Gleichzeitig sei die Novelle so knapp vor der Abstimmung veröffentlicht worden, dass eine echte Debatte im Bundestag kaum stattfinden konnte.
Andere kritisierten, dass eine wirksame Absicherung der Netzneutralität im Internet und eine Pflicht zur Breitbandversorgung durch einen Universaldienst nicht in der Gesetzesnovelle enthalten sei. "Unverständlich ist vor allem, dass die Koalition sich auch weiterhin einer gesetzlichen Absicherung der Breitband-Grundversorgung verweigert, die inzwischen Teil der Daseinsvorsorge geworden ist", sagte Martin Dörmann von der SPD-Bundestagsfraktion. Damit verweigere die Regierungskoalition vielen Menschen die Teilhabemöglichkeiten am technischen Fortschritt und lasse wirtschaftliche Potenziale ungenutzt.
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