Pressemitteilung der GVU vom 21.Oktober 2011: Ein Jahr auf Bewährung für Ludwigshafener Raubkopierer – GVU stellte Strafantrag wegen Betreiben eines BitTorrent-Trackers
Zu einem Jahr Haft hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein einen 42-Jährigen wegen unerlaubter Verwertung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken verurteilt.
Zwei verschiedene Tatbestände wurden dem Angeklagten zur Last gelegt:
1. Das gemeinschaftliche Betreiben eines Trackers und damit der zentralen Organisationseinheit eines BitTorrent-Netzes. 2. Die unerlaubte Vervielfältigung von insgesamt 781 urheberrechtlich geschützten Werken auf DVD und PC, die anlässlich einer Durchsuchung bei dem Mann sichergestellt worden waren. Für Punkt 1 erhielt der Ludwigshafener eine Einzelstrafe von 7 Monaten Gefängnis. Für Punkt 2 hielt das Gericht jeweils fünf Tagessätze zu je 40 Euro pro Titel für tat- und schuldangemessen.
Ein umfassendes Geständnis sowie Reue und Schuldeinsicht des Angeklagten wirkten strafmildernd. Die Strafe des zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung Getretenen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Urteil ist Folge eines Strafantrags der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) vom September 2008, gerichtet gegen die damals noch unbekannten Betreiber des BitTorrent-Trackers “Bit-Flyer”. Dabei handelte es sich um einen so genannten Anti-Leech-Tracker, auch “geschlossene Tauschbörse” genannt. In solchen BitTorrent-Netzen können ausschließlich angemeldete und registrierte Nutzer Inhalte anbieten und herunterladen.
Vergleichbar mit dem Satelliten in einem Navigationssystem, sendet der BitTorrent-Tracker dabei die Informationen, welche die Rechner der Filesharer benötigen, um sich miteinander zu verbinden. Bei geschlossenen BitTorrent-Netzen weisen Tracker zudem noch Funktionalitäten einer Portalseite auf, wie etwa eine Oberfläche mit Suchfunktion. Das Betreiber- bzw. Verwaltungsteam eines Anti-Leech-Trackers stellt die für Nutzer attraktive Aktualität und Menge des regelmäßig illegalen Angebots sicher.
Quelle: Pressemitteilung der GVU vom 21.Oktober 2011: Ein Jahr auf Bewährung für Ludwigshafener Raubkopierer
So nun haben wir auch hier ein Urteil.
mfg
Bookmarks