Bekanntermaßen vertritt die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch namhafte deutsche Tonträgerhersteller wie Universal Music GmbH, Sony Music Entertainment Germany GmbH, Warner Music Group Germany Holding GmbH und EMI Music Germany GmbH & Co.KG im Bereich Urheberrechtsverletzungen.
In diesem Zusammenhang fällt auf, dass bei einer Klage regelmäßig die Landgerichte Düsseldorf und Köln angerufen werden.
Ein Zufall ist dies aber nicht. Denn während andere deutsche Landgerichte den möglichen Schadensersatz pro Musikstück auf 15 Euro begrenzen, lassen die Landgerichte Düsseldorf und Köln für einen getauschten Titel zwischen 200 und 300 Euro an Schadensersatz durchgehen.
Und dieses Vorgehen ist auch durchaus zulässig. Gemäß § 13 ZPO muss ein Beklagter bei dem Gericht verklagt werden das auch für seinen Wohnort zuständig ist. Begeht der Beklagte jedoch eine unerlaubte Handlung, kann er auch vor dem Gericht verklagt werden, in dessen Bezirk die unerlaubte Handlung begangen wurde, § 32 ZPO. Da das Filesharing als unerlaubte Handlung von jedem Ort in Deutschland aus begangen und über das Internet wahrgenommen werden kann, kann auch jedes Gericht dafür zuständig sein.
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