Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch die Hilfen für Griechenland und den Euro-Rettungsfonds EFSF zwar grundsätzlich für rechtens. Die Richter stellten aber klar, dass der Bundestag den Grundsatzentscheidungen der Regierung in der Schuldenkrise zustimmen und die Auszahlung von Milliardenhilfen jeweils vom Haushaltsausschuss des Parlaments vorher genehmigt werden muss. Bundeskanzlerin Angela Merkel begrüßte das Urteil als Bestätigung der Regierungspolitik. Die Märkte goutierten den höchstrichterlichen Spruch mit einem Kurssprung des Euros.
Mit dem Grundsatzurteil wiesen die Karlsruher Richter mehrere Klagen von Euro-Skeptikern ab. Diese hatten vor allem beanstandet, dass durch die von den Euro-Regierungen in Brüssel beschlossenen milliardenschweren Rettungspakete der Bundestag entmachtet und dadurch die Demokratie gefährdet sei. Die Bundesregierung hatte dem entgegengesetzt, dass in der Krise schnelle Entscheidungen gefragt seien, die bei einer vollumfänglichen Beteiligung des Parlaments nicht immer möglich wären. Einig sind sich Bundesregierung und Bundestag aber in der Frage, dass das Parlament ein Mitspracherecht haben muss. Die konkrete Ausgestaltung will der Bundestag bis Ende des Monats beschließen.
Das Karlsruher Urteil hat dafür nun die Richtung vorgegeben: Danach werden die Rechte des Bundestages mit den Finanzhilfen für Griechenland und dem Euro-Paket zwar nicht grundsätzlich verletzt. Dennoch müsse das Parlament bei internationalen finanzpolitischen Entscheidungen "Herr seiner Entschlüsse" bleiben. Entscheidend für die Regierungspolitik wird künftig aber sein, dass der Haushaltsausschuss sämtliche Zahlungen an Schuldenstaaten vorab beschließen muss. Darauf hatten sich die Fraktionen auch bereits im Vorfeld des Urteils verständigt. Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle betonte: "Der Tenor der Entscheidung ist knapp. Er sollte aber nicht fehlgedeutet werden in eine verfassungsrechtliche Blankoermächtigung für weitere Rettungspakete."
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